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Der Nationale Sicherheitsrat ist ein beratendes Gremium der osterreichischen Bundesregierung in Fragen der Aussen Sicherheits und Verteidigungspolitik Der organisatorisch beim Bundeskanzleramt angesiedelte Rat setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern der Politik und beratenden Mitgliedern der Beamtenschaft zusammen Geschaffen wurde der Nationale Sicherheitsrat vor dem Hintergrund der Terroranschlage am 11 September 2001 mit einem einstimmigen Nationalratsbeschluss woraufhin der Rat am 16 November 2001 seine Tatigkeit aufnahm Zustandigkeit BearbeitenGrundsatzlich ubernahm der Nationale Sicherheitsrat auf Grundlage des Bundesgesetzes uber die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates jene Aufgaben die zuvor dem Landesverteidigungsrat dem Rat fur Fragen der osterreichischen Integrationspolitik und dem Rat fur Auswartige Angelegenheiten zugekommen sind Insbesondere betrifft das alle Fragen der osterreichischen Sicherheitspolitik sowohl im Inneren als auch nach aussen Konkret muss der Nationale Sicherheitsrat beispielsweise einberufen werden im Fall der Heranziehung von Wehrpflichtigen zum Einsatzprasenzdienst zum Aufschubprasenzdienst oder zu ausserordentlichen Ubungen Auch in der Debatte um die Abschaffung der Wehrpflicht ist der Nationale Sicherheitsrat einzuberufen Zusammensetzung BearbeitenVorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates ist der aktuell amtierende Bundeskanzler der Republik Osterreich Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind der Vizekanzler der Aussenminister der Verteidigungsminister der Innenminister der Justizminister sowie jeweils zwei Vertreter jeder im Nationalrat vertretenen Partei und zusatzlich weitere acht Parteienvertreter deren Zusammensetzung nach den jeweiligen Mehrheitsverhaltnissen im Hauptausschuss bestimmt wird Standige beratende Mitglieder des Rates sind ein Beamter der Prasidentschaftskanzlei ein Vertreter des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz der Generalsekretar fur auswartige Angelegenheiten der Chef des Generalstabs der Generaldirektor fur die offentliche Sicherheit sowie jeweils ein weiterer vom Bundeskanzler vom Vizekanzler vom Aussenminister und vom Verteidigungsminister zu bestimmender Ressortangehoriger Die Vertreter der politischen Parteien mussen Nationalratsabgeordnete sein wobei ein Vertreter pro Partei wahlweise auch dem Bundesrat entstammen kann Weblinks BearbeitenDer Nationale Sicherheitsrat im Rahmen des Webauftritts des Bundeskanzleramts Das Bundesgesetz uber die Errichtung eines Nationalen Sicherheitsrates im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nationaler Sicherheitsrat Osterreich amp oldid 207546011