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Ein Namensbeitrag auch Namensartikel genannt ist ein journalistischer Beitrag der nicht redaktionell erarbeitet wurde sondern von einem externen mit seinem Namen den Beitrag zeichnenden Autor bzw von seinem Ghostwriter stammt Fur den meist prominenten Autor stellt er ein Instrument der Offentlichkeitsarbeit dar 1 Inhaltsverzeichnis 1 Recht 2 Einordnung 3 Abgrenzung 4 Siehe auch 5 QuelleRecht BearbeitenDas Urheberrecht bleibt beim Autor der dem Medium lediglich ein Nutzungsrecht einraumt Die presserechtliche Verantwortung liegt beim Medium in dem der Beitrag veroffentlicht wird Einordnung BearbeitenDer Namensbeitrag lasst sich keiner einzelnen Darstellungsform zuordnen Meistens handelt es sich um meinungsorientierte Darstellungsformen wie eine Kolumne einen Kommentar oder einen Essay Abgrenzung BearbeitenMit Namen werden meinungsorientierte Darstellungsformen wie Leitartikel Editorial Kommentare Glossen und Essays aber auch dann veroffentlicht wenn der Autor Mitglied der Redaktion ist Nachrichten sind meist nicht namentlich gekennzeichnet Reportagen hingegen schon Siehe auch BearbeitenOffentlichkeitsarbeit MeinungsjournalismusQuelle Bearbeiten Harald Felling Clemens Lerche Regierungswechsel Herausforderung fur die Online Kommunikation in Miriam Melanie Kohler Christian H Schuster Handbuch Regierungs PR Wiesbaden 2006 S 378 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Namensbeitrag amp oldid 214157649