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Als Nachtbackverbot wurde eine gesetzliche Bestimmung bekannt welche die Arbeit in Backereien und Konditoreien zu bestimmten Nachtzeiten untersagte Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Regelungen bis 1945 1 2 Bundesrepublik Deutschland bis 1990 1 3 DDR bis 1990 1 4 Deutschland seit 1990 2 Osterreich 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenRegelungen bis 1945 Bearbeiten Das Nachtbackverbot in der Bundesrepublik Deutschland geht zuruck auf die Bekanntmachung uber die Bereitung von Backwaren des Bundesrates vom 5 Januar 1915 in der es in 9 hiess Alle Arbeiten die zur Bereitung von Backwaren dienen sind in Backereien und Konditoreien auch wenn diese nur einen Nebenbetrieb darstellen in der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verboten Diese Bestimmung war zunachst ernahrungswirtschaftlich begrundet sie sollte die Herstellung von Backwaren vermindern und damit die Getreidevorrate strecken Die Regelung wurde dann auch in die Verordnung der Volksbeauftragten uber die Arbeitszeit in Backereien und Konditoreien vom 23 November 1918 Reichsgesetzblatt RGBl S 1329 ubernommen Entsprechend den damaligen sozialpolitischen Veranderungen wurde hiermit auch der Achtstundentag eingefuhrt Die in Backereien Beschaftigten sollten so vor Arbeitszeituberschreitung und gesundheitsschadlicher Nachtarbeit geschutzt werden Auch spater wurde das Nachtbackverbot vorwiegend aus sozialpolitischen Grunden beibehalten vgl Gesetz vom 16 Juli 1927 RGBl I S 183 VO des Reichsprasidenten vom 5 Juni 1931 RGBl I S 279 298 Gesetz vom 26 Marz 1934 RGBl I S 245 Gesetz vom 26 September 1934 RGBl I S 859 Die Anderungen nach 1918 bezogen sich vor allem auf den Beginn der Arbeitszeit Wechsel zwischen 6 Uhr und 4 Uhr Schliesslich wurde im Gesetz uber die Arbeitszeit in Backereien und Konditoreien kurz BAZG vom 29 Juni 1936 RGBl I S 521 das in der Fassung der Verordnung vom 30 April 1938 RGBl I S 446 auch fur die Bundesrepublik Deutschland weiter galt ein Kompromiss verankert der den Arbeitsbeginn unter Zuruckstellung erheblicher sozialpolitischer Bedenken auf 4 Uhr festlegte um den Wunschen der Bevolkerung nach frischen Backwaren und den Forderungen des Backgewerbes nach einer Verlangerung der Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Auslieferungsbeginn Rechnung zu tragen vgl Begrundung zum BAZG vom 29 Juni 1936 im Deutschen Reichsanzeiger und Preussischen Staatsanzeiger 1936 Nr 150 S 1 und teilweise schon in der Amtl Begrundung zum Gesetz vom 26 September 1934 im RArbBl 1934 I S 238 Bundesrepublik Deutschland bis 1990 Bearbeiten Die zuletzt geltenden Regelungen zum Nachtbackverbot basieren auf dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Anderung des Gesetzes uber die Arbeitszeit in Backereien und Konditoreien vom 23 Juli 1969 BGBl I S 937 In den 5 und 7 dieses Gesetzes war festgelegt dass in Raumen welche der Herstellung von Brot Brotchen und Kleingeback dienen in der Zeit von 22 00 Uhr bis 4 00 Uhr jegliche Tatigkeit verboten war und dass die Backwaren vor 5 45 Uhr nicht ausgeliefert werden durften Auf Verfassungsbeschwerde eines Backermeisters entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1968 die Einschrankung der Berufsfreiheit durch das Nachtbackverbot sei verfassungsgemass 1 1976 bestatigte das Bundesverfassungsgericht erneut die Rechtmassigkeit der Regelung 2 DDR bis 1990 Bearbeiten In der DDR gab es kein Nachtbackverbot es wurde nachts ohne Einschrankungen gebacken So kam es dazu dass 1968 der aus Hannover stammende Unternehmer Hans Joachim Ermeler mit der Ost Berliner Firma Intrac einer Firma des Bereichs Kommerzielle Koordinierung uber die Lieferung von 60 000 Brotchen pro Nacht verhandelte Mit dieser Umgehung des bundesdeutschen Nachtbackverbots war ein Jahresumsatz von ca 1 Mio Westmark verbunden und so liess Intrac mitteilen dass eine Kooperation moglich sei Man einigte sich schliesslich auf eine Lieferung von 15 000 Brotchen pro Nacht die im Raum Magdeburg gebacken wurden 3 Deutschland seit 1990 Bearbeiten Mit der Anderung des Ladenschlussgesetzes zum 1 November 1996 wurde auch die Arbeit in Backereien und Konditoreien neu geregelt Hier gelten seitdem wie fur alle anderen Betriebe in Deutschland auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes in dem auch die Nachtarbeit geregelt ist Das Nachtbackverbot wurde damit aufgehoben Eine Ausnahme fur Backbetriebe blieb jedoch bestehen Wahrend allgemein der Zeitraum zwischen 23 00 Uhr und 6 00 Uhr als Nachtzeit definiert ist gilt dies dort fur den Zeitraum von 22 00 Uhr bis 5 00 Uhr Osterreich BearbeitenIn Osterreich galt ein Nachtbackverbot bis 1975 Die Aufhebung in jenem Jahr fuhrte nach Auskunft des zustandigen Ministeriums zu standiger Nachtarbeit in allen Bereichen des Backgewerbes und zudem zu einer deutlichen Verlagerung der Produktion vom Backerhandwerk zur Backwarenindustrie 4 Literatur BearbeitenGeorg Bernheim Das Nachtbackverbot als Problem der Volkswirtschaftspolitik Dissertation Tubingen 1927 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 23 50 Nachtbackverbot I BVerfGE 41 360 Nachtbackverbot II Debatte ums Nachtbackverbot auf der Website der Gewerkschaft NGG Aufgerufen am 7 September 2016 BVerfGE 87 363 Sonntagsbackverbot Abs 44 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nachtbackverbot amp oldid 228347266