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Die Memminger Disputation war ein Streitgesprach im Zuge der Memminger Reformation Sie wurde am 26 Dezember 1524 ausgeschrieben und fand am 2 Januar 1525 in Memmingen statt Inhaltsverzeichnis 1 Anfange 2 Die Disputation 2 1 Ablauf 2 2 Ergebnis 3 Literatur 4 EinzelnachweiseAnfange BearbeitenObwohl in Memmingen seit Januar 1524 eine Disputation uber die neuen Lehren gefordert wurde kam eine solche nicht zustande Die Geistlichen der Stadt beriefen sich darauf dass sie dazu nicht befugt seien sondern fur die Teilnahme die Erlaubnis des Bischofs einholen mussten Der altglaubige Pfarrer Mergerich von der Frauenkirche und andere Geistliche lehnten des Ofteren die Forderung ab Als es am 25 Dezember 1524 in der Frauenkirche zu einem Tumult kam konnte Mergerich nicht mehr ausweichen Er sandte zwar einen Brief an den Bischof dass dieser die Disputation verhindern sollte da er sich selbst nicht in der Lage sah eine solche zu bestehen Sollte er sie nicht verhindern konnen sollte der Bischof einen fahigeren Geistlichen schicken Der Stadtrat drangte jedoch die Disputation durchzufuhren da er als Obrigkeit den Streit beenden und der Gefahr eines Aufruhrs in der Bevolkerung begegnen wollte Weiterhin sollten Zweifel in Glaubensfragen innerhalb der Bevolkerung beseitigt werden Der Reformator Christoph Schappeler und die Anfuhrer der Neuglaubigen darunter Sebastian Lotzer duldeten ebenfalls keinen Aufschub und hatten den Grossteil der Memminger Bevolkerung hinter sich Daher lud der Rat der Stadt am 26 Dezember alle Pfarrer Prediger Kaplane und Ordensleute zu einem Verhor und briederlichen gesprech ein Die Disputation BearbeitenAm 2 Januar 1525 fand dann die Disputation im Memminger Rathaus statt Anwesend waren die Geistlichen alle Ratsherren Paul Hopp und aus jeder Zunft ein Abgeordneter der Burgerschaft Von diesen zwolf Zunftangehorigen waren allerdings neun Reformationsanhanger Ebenfalls dazu geladen wurden vier Doktoren Der Reformationsanhanger Dr Wolfhart wurde zum Leiter bestimmt Ablauf Bearbeiten Nachdem der Kaiser bereits im Edikt von Burgos das Speyrer Nationalkonzil und weitere andern disputation erclerungen und ausslegungen 1 verbot sagte der Burgermeister bereits in seiner Begrussungsrede zu Beginn der Disputation dass es sich bei der Memminger Disputation um keine der verbotenen Disputationen sondern um ein freundliches Gesprach handele Deswegen ist in den Akten immer nur von einem Verhor oder einem Gesprach die Rede Insgesamt scheint es als ware wie in der Zweiten Zurcher Disputation verfahren worden Es wurden die einzelnen Geistlichen reihum befragt was diese gegen die sieben Hauptartikel von Schappeler einzuwenden hatten Diese lauteten wie folgt Die Ohrenbeichte sei nicht notwendig eine getreuliche Beichte zu Gott dagegen heilsam Die Anrufung Marias und der Heiligen sei in der Bibel nicht begrundet Den Zehnten aus gottlichem Recht zu geben weisse das neue Gesetz Testament nicht zu sagen Die Messe das Nachtmal Christi genannt ist weder ein Opfer noch ein gutes Werk sondern ein Widergedachtnis der gewissen Verheissung der Sunden von Gott uns gemacht un durch den Tod seines einzigen Sohnes bestatigt Aus der Schrift wissen wir von keinem Fegefeuer zu sagen Das heilige Sakrament des Altars soll ganz und nicht halb in beiderlei Gestalt allen Christen die es begehren mitgeteilt werden Ein einiges geistliches Priestertum mit gleichem Opfer und Amt nicht zweierlei als die Papisten sagen ist allen Christenglaubigen gemeinsam 2 Die Altglaubigen versuchten nach besten Moglichkeiten die Argumentationskette Schappelers zu durchbrechen Allerdings waren sie theologisch meist schlecht oder gar nicht ausgebildet so dass auch viele anzeigten dass sie nit gelert vnd geschickt sein zu disputiern Schappeler durfte dies bereits zu Beginn einkalkuliert haben da er die Predigten der anwesenden Altglaubigen kannte Viele Altglaubige brachten auch vor dass diese Disputation nicht gerecht sei da sie vor ein Konzil gehorte und den Universitaten zustehen wurde Die erste Phase dauerte drei Tage Bis zum dritten Tag wurde lediglich zum siebten Artikelpunkt ein sachlicher Einwand geaussert Dieser bestand darin dass ein Priester im Namen der gesamten Priesterschaft die sieben Artikel als nackent blos sprich vnd an schrifft dathun bezeichnete Deshalb sei diesen kein Glauben zu geben Schappeler und seine Gehilfen brachten daraufhin die Belegstellen aus der Heiligen Schrift vor Am vierten Tag der Disputation legte man diese den altglaubigen Geistlichen vor und wies sie an den Saal zu verlassen Daraufhin wurde einer nach dem anderen hereingebeten damit ein jeder selbst seine Meinung uber die Artikel kundtun konnte Allerdings war unter den Priestern nicht einer der gegen die Artikel etwas vorzubringen hatte Vielmehr sollte der Rat hinangesetzt vnd befolhen wie er das mach dapei woln sie pleiben vnd dem nachkomen 3 Ergebnis Bearbeiten Als auch bei der nochmaligen gemeinsamen Versammlung keiner der Priester einen Einwand vorbrachte verkundet der Burgermeister der Stadt Memmingen das Ergebnis Die Priester sollten aufgefordert werden jegliche uble Nachrede zu unterlassen Wer dagegen verstosse gegen den solle mit allen stadtischen Mitteln gehandelt werden Die Priester sollten sich nun mit der Messe und den sonstigen Zeremonien eine Zeit lang still verhalten Es wurde ebenfalls beschlossen so wolt ain Rath in der sach gelerten rath haben vnd als dan aus der dardurch vngezwaifelt got der allmechtige gelopt bruderlich lieb gewart vnd fried vnd ainigkeit enfahen wurd vnd menigklich wissen wie man sich furohin im gotzdienst vnd gegen die geistlichen vnd die geistichen gegen den weltlichen darein schicken soln 4 Der Burgermeister betonte in seiner Abschlussrede dass jeder der Anwesenden diese Artikel nun anerkennen oder aber die Stadt verlassen solle Wer die Stadt nicht verlasse die Artikel jedoch nicht anerkennen wurde dem wurde mit dem stadtischen Gericht gedroht Das Besondere an dieser Disputation war die Einigung Dies gab es bei keiner anderen Disputation vorher 5 wie aus den Archivakten hervorgeht Literatur BearbeitenWolfgang Schlenck Die Reichsstadt Memmingen und die Reformation In Memminger Geschichtsblatter Jahresheft 1968 Verlag der Heimatpflege Memmingen 1969 ISSN 0539 2896 S 42 43 Zugleich Dissertation Universitat Erlangen Nurnberg 1969 Barbara Kroemer Die Einfuhrung der Reformation in Memmingen Uber die Bedeutung ihrer sozialen wirtschaftlichen und politischen Faktoren In Memminger Geschichtsblatter 1980 ISSN 0539 2896 S 101 112 Thomas Pfundner Das Memminger und Kaufbeurer Religionsgesprach von 1525 In Memminger Geschichtsblatter Jahresheft 1991 92 ISSN 0539 2896 S 23 66 Einzelnachweise Bearbeiten Kroemer S 106 107 Kroemer S 107 Kroemer S 107 108 Kroemer S 108 Kroemer S 108 nach Moeller Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Memminger Disputation amp oldid 229169954