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Dieser Artikel erlautert die deutsche Rechtsquelle siehe auch Medizinproduktebetreiberverordnung Die Verordnung uber das Errichten Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten Medizinprodukte Betreiberverordnung MPBetreibV beruht auf der Verordnungsermachtigung des 37 Abs 5 Medizinproduktegesetz MPG Sie regelt das Errichten Betreiben Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten nach 3 MPG und ist das nationale Regelwerk fur alle professionellen Errichter Anwender und Betreiber von Medizinprodukten Bewahrte Vorschriften der ehemaligen Medizingerateverordnung MedGV ausser Kraft getreten am 1 Januar 2002 und Vorschriften des Eichrechtes wurden in die MPBetreibV ubernommen Daruber hinaus sind Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sowie zur Qualitatssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen in die Verordnung eingeflossen BasisdatenTitel Verordnung uber das Errichten Betreiben und Anwenden von MedizinproduktenKurztitel Medizinprodukte BetreiberverordnungAbkurzung MPBetreibVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 2 3 EichG 22 23 24 36 MPGRechtsmaterie Verwaltungsrecht GewerberechtFundstellennachweis 7102 47 11Ursprungliche Fassung vom 29 Juni 1998 BGBl I S 1762 Inkrafttreten am 7 Juli 1998Neubekanntmachung vom 21 August 2002 BGBl I S 3396 Letzte Anderung durch Art 7 VO vom 21 April 2021 BGBl I S 833 840 Inkrafttreten derletzten Anderung 26 Mai 2022 Art 9 VO vom 21 April 2021 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die MPBetreibV schliesst Medizinprodukte aus die fur die klinische Erprobung bestimmt sind Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Verordnung i d F seit 1 Januar 2017 2 Aufgaben und Pflichten 2 1 Betreiberpflichten 2 2 Anwenderpflichten 2 3 Beauftragter fur Medizinproduktesicherheit 3 Bestandsverzeichnis 4 Medizinproduktebuch 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt der Verordnung i d F seit 1 Januar 2017 Bearbeiten 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Pflichten eines Betreibers 4 Allgemeine Anforderungen 5 Besondere Anforderungen 6 Beauftragter fur Medizinproduktesicherheit 7 Instandhaltung von Medizinprodukten 8 Aufbereitung von Medizinprodukten 9 Qualitatssicherungssystem fur medizinische Laboratorien 10 Betreiben und Anwenden von ausgewahlten aktiven Medizinprodukten 11 Sicherheitstechnische Kontrollen 12 Medizinproduktebuch 13 Bestandsverzeichnis 14 Messtechnische Kontrollen 15 Besondere Pflichten bei implantierbaren Medizinprodukten 16 Medizinprodukte der Bundeswehr 17 Ordnungswidrigkeiten 18 Ubergangsbestimmung 19 Sondervorschriftensowie Anlage 1 zu 10 Absatz 1 und 2 11 Absatz 1 und 12 Absatz 1 Anlage 2 zu 12 Absatz 1 und 14 Absatz 1 Anlage 3 zu 15 Absatz 1 und 2 Aufgaben und Pflichten BearbeitenNach der Verordnung durfen Medizinprodukte nur nach den Vorschriften der Verordnung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Arbeitsschutz und Unfallverhutungsvorschriften errichtet betrieben angewendet und instand gehalten werden Betreiberpflichten Bearbeiten Der sogenannte Betreiber ist fur die Inbetriebnahme und das Betreiben des Medizinproduktes verantwortlich was bedeutet dass die rechtlichen Bestimmungen uber das Medizinprodukt beachtet und umgesetzt werden Er ist Besitzer des Medizinprodukts und ubt im taglichen Geschaftsverkehr daruber die Sachherrschaft aus Das kann eine naturliche Inhaber einer Arztpraxis aber auch eine juristische Person sein die fur den Betrieb der Gesundheitseinrichtung verantwortlich ist zum Beispiel der Trager eines Krankenhauses oder Pflegeheims Der Betreiber muss die organisatorischen Voraussetzungen fur den zweckbestimmten Einsatz des Produktes schaffen und dafur sorgen dass das Bedienungspersonal uber die erforderliche Sachkunde und Zuverlassigkeit verfugt Zu den Aufgaben des Betreibers gehort ausserdem die Funktionsfahigkeit und den ordnungsgemassen Zustand des Produktes zu gewahrleisten Mit der Instandhaltung durfen nur Personen betraut werden die uber die notige Sachkenntnis verfugen Empfehlungen zur Qualifikation fur die Aufbereitung von Medizinprodukten wurden von der KRINKO dem RKI und dem BfArM verfasst 1 Wer Patienten mit Medizinprodukten zur Anwendung durch sich selbst oder durch Dritte im privaten Umfeld aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung versorgt ist ebenfalls Betreiber mit den sich daraus ergebenden Pflichten Dabei handelt es sich um sogenannte Leistungstrager wie Kranken und Pflegeversicherungen beziehungsweise private Krankenversicherungsunternehmen und andere Versorgungstrager die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Versorgung mit Medizinprodukten verpflichtet sind Leistungstrager konnen ihre Betreiberpflichten vertraglich auf die Leistungserbringer zum Beispiel Homecare Unternehmen oder Sanitatshauser ubertragen Der jeweilige Leistungstrager muss dabei sicherstellen dass die Anforderungen verordnungsgemass erfullt werden Nimmt ein Patient das ihm von einem Leistungstrager uberlassene Medizinprodukt mit in eine Gesundheitseinrichtung zum Beispiel Arztpraxis Hospiz Krankenhaus Pflegeheim Praxen von psychologischen Psychotherapeuten Physiotherapeuten Tages und Werkstatten fur behinderte Menschen bleiben die Betreiberpflichten beim Leistungstrager solange allein der Patient das Medizinprodukt bedient Ubernimmt aber das Personal die Bedienung zu therapeutischen Zwecken am Patienten wird die Gesundheitseinrichtung Betreiber und ist damit fur die Einweisung Instandhaltung und sonstige Kontrollen verantwortlich Anders verhalt es sich wenn der Patient ein Medizinprodukt mitbringt das er eigenverantwortlich angeschafft hat Der Zustand des Produktes muss bei Aufnahme vor allem in Hinblick auf Funktion Hygiene und Sicherheit gepruft werden Die Einrichtung sollte die Betreiberpflichten nicht ubernehmen wenn keine Nachweise Gebrauchsanweisung Rechnung Wartungsprotokoll mitgefuhrt wurden In dem Fall wird ein entsprechendes einrichtungseigenes Medizinprodukt zur Verfugung gestellt oder eine Versorgung durch einen externen Anbieter organisiert Fast alle Betreiberpflichten enden wenn das Medizinprodukt vom Leistungserbringer nachweislich verkauft ersetzt oder entsorgt wurde Das entsprechende Medizinproduktebuch muss aber nach Ausserbetriebnahme des Medizinproduktes noch funf Jahre aufbewahrt werden Anwenderpflichten Bearbeiten Eine Person die das Medizinprodukt im Rahmen ihrer Berufsausubung lediglich bedient ist kein Betreiber im Sinne der Verordnung sondern Anwender Medizinprodukte durfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik angewendet werden Sie durfen nur von Personen die eine entsprechende Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen betrieben und angewendet werden Fur die ordnungsgemasse Handhabung des Medizinproduktes ist eine Einweisung erforderlich es sei denn dass das Medizinprodukt selbsterklarend ist oder bereits eine Einweisung in ein baugleiches Modell stattgefunden hat Zustandig fur fachliche Informationen und die Einweisung ist in der Regel ein Medizinprodukteberater nach MPG 31Dokumentiert werden muss die Einweisung bei aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukten Vor der Anwendung muss das Medizinprodukt einer Sicht und Funktionsprufung unterzogen werden Ist das Verfallsdatum abgelaufen oder wird ein Fehler festgestellt darf es nicht angewendet werden Vorkommnisse wie Fehler am Gerat oder in der Gebrauchsanleitung mussen dem Bundesinstitut fur Arzneimittel und Medizinprodukte oder dem Paul Ehrlich Institut sowie dem Hersteller gemeldet werden Medizinprodukte mit abgelaufenem Verfallsdatum durfen nicht angewendet werden 4 Abs 1 Nr 2 des Medizinproduktegesetzes Beauftragter fur Medizinproduktesicherheit Bearbeiten Ein Beauftragter fur Medizinproduktesicherheit ist in Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 standigen Mitarbeitern Ansprechpartner fur Behorden Hersteller und Vertriebsfirmen Er muss eine medizinische naturwissenschaftliche pflegerische pharmazeutische oder technische Ausbildung vorweisen konnen und uber eine Funktions E Mail Adresse auf der Internetseite der Einrichtung erreichbar sein Zu seinen Aufgaben gehort unter anderem bei Meldungen uber Risiken von Medizinprodukten oder Ruckrufmassnahmen die notwendigen korrektiven Massnahmen einzuleiten beziehungsweise zu unterstutzen interne Prozesse der Gesundheitseinrichtung zu koordinieren um den Melde und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber nachzukommen Bestandsverzeichnis BearbeitenAlle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte einer Betriebsstatte mussen im Bestandsverzeichnis mit Art und Typ Loscode oder die Seriennummer und Anschaffungsjahr aufgefuhrt werden Ausserdem werden unter anderem Name und Anschrift des fur das jeweilige Medizinprodukt Verantwortlichen nach 5 des Medizinproduktegesetzes in der Regel der Hersteller und wenn vorhanden die Kennnummer der benannten Stelle vermerkt 13 Abs 2 Nr 3 der Medizinprodukte Betreiberverordnung Medizinproduktebuch Bearbeiten Hauptartikel Medizinproduktebuch Fur die in den Anlagen 1 und 2 aufgefuhrten Medizinprodukte werden im Medizinproduktebuch unter anderem Nachweise uber Funktionsprufung Einweisung sicherheits und messtechnische Kontrollen dokumentiert Siehe auch BearbeitenMedizintechnikWeblinks BearbeitenText der Verordnung Kommission fur Krankenhaushygiene und Infektionspravention KRINKO beim Robert Koch Institut RKI und des Bundesinstitutes fur Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Bundesgesundheitsbl 2012 55 1244 1310 DOI 10 1007 s00103 012 1548 6 Springer Verlag 2012 Fragen und Antworten zur Medizinprodukte Betreiberverordnung Bundesministerium fur Gesundheit vom 27 Marz 2018Einzelnachweise Bearbeiten KRINKO RKI und BfArM Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten Anlage 6 Abgerufen am 9 Januar 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Medizinprodukte Betreiberverordnung amp oldid 233357422