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Als Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe MTS K wird in Deutschland eine Organisationseinheit des Bundeskartellamts bezeichnet die an Tankstellen weitestgehend Markttransparenz herstellen soll indem sie die aktuellen Kraftstoffpreise sammelt und fur die Anzeige in sogenannten Spritpreis Apps zur Verfugung stellt Die Institution nahm Ende 2013 den Regelbetrieb auf Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Umsetzung 2 1 Regelbetrieb 2 2 Unterstutzte Verbraucherportale im Internet 2 3 Open Data 3 Rechtsgrundlage 4 Kritik an der Transparenzstelle 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenBereits im Mai 2012 forderte die Monopolkommission der deutschen Bundesregierung mit Unterstutzung des ADAC vollige Offenheit durch Ubertragung der jeweils aktuellen Spritpreise an Mobiltelefone und Navigationsgerate in Echtzeit 1 Das fur eine derartige Regelung notwendige Gesetz wurde am 8 November 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossen und eine Realisierung ab Januar 2013 angekundigt 2 Tatsachlich wurde Ende Marz 2013 bekannt dass sich die Inbetriebnahme aufgrund der hohen Komplexitat des IT Projekts bis zum Jahresende 2013 verzogern konnte 3 was dann auch so eingetreten ist Es wurde ein Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle fur den Grosshandel mit Strom und Gas geschaffen Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen wurde ein 47k geschaffen Des Weiteren wurde eine Verordnung zur Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe MTS K VO 4 geschaffen die am 29 Marz 2013 in Kraft getreten ist 5 Ferner wurde eine Allgemeinverfugung am 29 Juli 2013 6 sowie eine Erganzungsverfugung am 2 Oktober 2013 7 erlassen Kapitel Rechtsgrundlage Ende 2013 nahm die Markttransparenzstelle den Regelbetrieb auf Umsetzung BearbeitenDie Daten konnen direkt oder uber Verbraucherportale sowie Apps auch von Drittanbietern abgerufen werden Bis zur Inbetriebnahme der Markttransparenzstelle existierende Angebote basierten auf von Verbrauchern hochgeladenen Informationen sodass vor allem eine Verbesserung der Verlasslichkeit sowie die Schaffung einer Vertrauensbasis angestrebt wurde 2 Mit dem Start des Probebetriebs am 12 September 2013 waren bereits mehr als 13 000 von rund 14 500 Tankstellen in Deutschland an das System angeschlossen und lieferten in kurzen Zeitabstanden ihre Preisdaten an den Mobilitats Daten Marktplatz der Bundesanstalt fur Strassenwesen BASt 8 die sie unverandert an zunachst vier Verbraucherportale weitergab 9 Ende Januar 2013 legte das BMWi den Entwurf einer Rechtsverordnung vor in der nahere Einzelheiten geregelt werden 10 So enthielt der Entwurf konkrete Vorgaben zur Meldepflicht der Mineralolunternehmen bzw Betreiber von offentlichen Tankstellen die innerhalb von funf Minuten jede Anderung der Preisdaten elektronisch an die Markttransparenzstelle ubermitteln sollen Die Daten sollen dann kostenlos den so genannten Verbraucher Informationsdiensten z B ADAC clever tanken Herstellern von Navigationsgeraten Anbietern von Smartphone Apps Betreibern von Internet Seiten zur Verfugung gestellt werden Auch die Rechte der Verbraucher wurden gestarkt indem ihnen eine Beschwerdemoglichkeit eingeraumt wird sollten die vom Verbraucher Informationsdienst angegebenen Preise nicht mit den tatsachlichen Preisen an der Tankstelle ubereinstimmen Zustandig fur die Entgegennahme der Beschwerden sind ebenfalls die bereits genannten Verbraucher Informationsdienste die die Beschwerden sammeln und monatlich an die Markttransparenzstelle weiterleiten Diese kann im Extremfall auch Bussgelder gegen Tankstellen verhangen 11 Regelbetrieb Bearbeiten Der Regelbetrieb wurde am 1 Dezember 2013 aufgenommen 12 Grundlage ist die gesetzliche Verpflichtung zur regelmassigen Bekanntgabe der Preise an die Markttransparenzstelle die diese Angaben dann konsolidiert und uber entsprechende Kommunikationswege hier vor allem uber das Internet strukturiert veroffentlicht Durch die auf diese Weise verfugbar gemachten Preisinformationen sollen vor allem kurzfristige Preissprunge sowie grossere Preisunterschiede zwischen einzelnen Anbietern verhindert aber auch ggf vorhandene Preisstrategien der Anbieter identifiziert werden 2 Bereits seit langerem existiert eine ahnliche Regelung auch in Osterreich wobei dort eine Erhohung der Preise nur einmal am Tag um 12 Uhr zulassig ist 13 Unterstutzte Verbraucherportale im Internet Bearbeiten Mit Beginn des Probebetriebs am 12 September 2013 hat das Bundeskartellamt zunachst vier Verbraucher Informationsdienste zugelassen die entsprechende Daten uber den Server der Transparenzstelle erhielten 14 Ende September 2013 kamen ein funfter sowie ein sechster Anbieter hinzu Obwohl bis Ende September 2013 weit mehr als hundert Antrage auf Zulassung als Verbraucherinformationsdienst bei der Markttransparenzstelle eingingen 15 wurden bis Mitte Februar 2014 nur 13 Dienste von der Markttransparenzstelle zugelassen 16 Mitte Mai 2016 war die Anzahl allerdings schon auf 53 angewachsen 17 Das Bundeskartellamt bietet eine stets aktuelle Ubersicht der zugelassenen Verbraucher Informationsdienste auf seiner Internetseite 18 Open Data Bearbeiten Seit 2014 stehen die Daten als Open Data unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfugung 19 Rechtsgrundlage BearbeitenDie rechtliche Basis der Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe bildet der 47k GWB mit dem Titel Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe Danach sind Betreiber von offentlichen Tankstellen die Letztverbrauchern Kraftstoffe zu selbst festgesetzten Preisen anbieten verpflichtet bei jeder Anderung ihrer Kraftstoffpreise diese in Echtzeit und differenziert nach der jeweiligen Sorte an die Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe zu ubermitteln Dies gilt gemass Absatz 3 ausschliesslich fur Ottokraftstoffe Sorte E5 und E10 und Dieselkraftstoffe Fur die Erfullung ihrer Aufgaben wurden der Markttransparenzstelle daruber hinaus in 47k Abs 7 GWB Befugnisse gemass 59 GWB eingeraumt d h angefragte Unternehmen sind ihr grundsatzlich zur Auskunft verpflichtet Die auf Grund von 47k Abs 8 GWB am 22 Marz 2013 erlassene Verordnung zur Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe MTS Kraftstoff Verordnung 20 stellt nahere Vorgaben zur Meldepflicht der Tankstellenbetreiber und der Weitergabe der Preisdaten durch die Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe an Verbraucherinformationsdienste auf Kritik an der Transparenzstelle BearbeitenDie Untersuchung Benzinpreismeldestelle und Tankstellen Marketing 2013 die zu Beginn des Jahres 2013 im Auftrag der Universitat St Gallen durchgefuhrt wurde lieferte auf der Basis von 9 000 befragten Tankstellenbetreibern die Erkenntnis dass ein gunstiger Preis fur Kraftstoffe allein nicht den Ausschlag fur oder gegen die Nutzung einer bestimmten Tankstelle gebe Vielmehr sei eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren Bonuspunkte Tankkarten eine angeschlossene Waschstrasse Produkte im Shop etc fur die endgultige Wahl der Tankstelle entscheidend Befurchtet wurde daruber hinaus dass durch die Tatigkeit der Transparenzstelle anders als politisch beabsichtigt kein harter Preiswettbewerb entsteht sondern es im Gegenteil dazu fuhren konnte dass sich ein sehr auskommliches Preisniveau einpegelt und dass es einfacher fur die Tankstellen sein konnte gute Margen durchzusetzen Daher sei zu befurchten dass die Transparenzstelle das hohe Preisniveau lediglich dokumentieren aber nicht beeinflussen konne 21 Noch kritischer argumentiert eine Studie der Unternehmensberatung Simon Kucher amp Partners Die Regulierung nutze den Konzernen Verlierer seien die freien Tankstellen 22 Die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen kritisierte dass Autogas LPG und Erdgas CNG nicht erfasst wurden Zudem hatten kleinere Tankstellen die Moglichkeit sich von der Meldepflicht an die Transparenzstelle befreien zu lassen Wegen der Funf Minuten Frist fur Preismeldungen konne der Nutzer nicht immer davon ausgehen dass der vermeintlich gunstigste Preis auch noch bei Ankunft an der Tankstelle gelte Weblinks Bearbeitenoffizielle Website Gesamtkonzept fur Aufbau und Betrieb der Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe Entwurf PDF 200 kB Bundeskartellamt 15 Marz 2013 abgerufen am 12 Dezember 2013 Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle fur den Grosshandel mit Strom und Gas PDF 657 kB Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Wirtschaft und Technologie 9 Ausschuss Deutscher Bundestag 7 November 2012 abgerufen am 8 November 2012 elektronische Vorabfassung Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle fur den Grosshandel mit Strom und Gas PDF 757 kB Gesetzentwurf der Bundesregierung Deutscher Bundestag 21 Juni 2012 abgerufen am 8 November 2012 Videoaufzeichnung der Abstimmung aus der 204 Sitzung des Deutschen Bundestages am 8 November 2012 Spieldauer 1 43 Minuten Entwurf MTS Datenausgang API PDF 661 kB Entwurf der Bundesregierung Bundeskartellamt 18 April 2013 archiviert vom Original am 20 Februar 2022 abgerufen am 23 Dezember 2013 Einzelnachweise Bearbeiten Jens Tartler Spritpreise live aufs Smartphone In Financial Times Deutschland 15 Mai 2012 archiviert vom Original am 16 Mai 2012 abgerufen am 8 November 2012 a b c Was die neue Markttransparenzstelle Autofahrern bringt In Frankfurter Allgemeine Zeitung AFP Reuters dpa 8 November 2012 abgerufen am 8 November 2012 Markttransparenzstelle erst zum Jahresende RP Online 28 Marz 2013 abgerufen am 20 April 2013 Verordnung zur Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe Rechtsgrundlagen des Bundeskartellamtes Allgemeinverfugung des Bundeskartellamtes Erganzungsverfugung des Bundeskartellamtes Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe offnet Probebetrieb fur Verbraucher Bundeskartellamt 12 September 2013 archiviert vom Original am 20130916 abgerufen am 12 September 2013 So konnen Autofahrer die Spritpreise vergleichen In Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ net mit dpa AFX AFP ancs 12 September 2013 abgerufen am 12 September 2013 Verordnungsentwurf des Bundesministeriums fur Wirtschaft und Technologie PDF 79 kB Rechtsverordnung zur Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe Verordnung zur Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe MTS Kraftstoff Verordnung Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie 21 Januar 2013 archiviert vom Original am 2 April 2015 abgerufen am 22 Januar 2013 BMWi legt Verordnung zur Markttransparenzstelle vor Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie 21 Januar 2013 abgerufen am 22 Januar 2013 Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe offnet Probebetrieb fur Verbraucher Bundeskartellamt 29 November 2013 archiviert vom Original am 2 April 2015 abgerufen am 28 Januar 2015 Nicolai Birger Falsches Vorbild Auch an Osterreichs Tankstellen gibt es Preiskampfe Die Welt 5 Juni 2011 abgerufen am 12 September 2013 Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe Bundeskartellamt abgerufen am 13 September 2013 TANKSTOP Ausgabe 06 2013 PDF 9 2 MB TANKSTOP Das eft Fachmagazin fur Tankstelle und Mittelstand S 6 archiviert vom Original am 23 Februar 2014 abgerufen im 1 Januar 1 Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe abgerufen am 21 Februar 2014 Zugelassene Verbraucher Informationsdienste Bundeskartellamt abgerufen am 24 Mai 2015 Zugelassene Verbraucher Informationsdienste Bundeskartellamt abgerufen am 13 Mai 2016 Tankerkonig API Abgerufen am 29 November 2016 Verordnung zur Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe MTS Kraftstoff Verordnung v 22 Marz 2013 BGBl I S 595 S 3245 S 3304 Gernot Kramper Der zweifelhafte Nutzen der Benzinpreis App In Stern 7 Mai 2013 abgerufen am 9 Mai 2013 Studie Abgerufen am 3 Oktober 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Korperschaft GND 1070472867 lobid OGND AKS VIAF 315585051 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Markttransparenzstelle fur Kraftstoffe amp oldid 238032955