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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Belege sollten in Einzelnachweisen vorliegen Merkid Diskussion 13 11 6 Sep 2020 CEST Der Luxemburger Kompromiss auch als Luxemburger Vereinbarung bekannt legte am 29 Januar 1966 Divergenzen in der Agrarpolitik der EWG bei Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt bzw Gegenstand der Absprache 2 1 Kernaussage 2 2 Ungeloste Fragen 2 3 Rechtsqualitat 3 Handhabe nach 1966 4 Weiterentwicklungen 4 1 Vertrag von Amsterdam 4 2 Vertrag von Lissabon 5 Siehe auch 6 Literatur 7 WeblinksVorgeschichte BearbeitenVorausgegangen war am 1 Juli 1965 der Abbruch der EWG Verhandlungen uber den Agrarfonds durch Frankreich das Land sandte danach keinen Vertreter mehr zu den Sitzungen des Rats der Europaischen Gemeinschaft der damit beschlussunfahig wurde Politik des leeren Stuhls Inhalt bzw Gegenstand der Absprache BearbeitenDer Luxemburger Kompromiss gilt als Minimallosung in einer schweren Europakrise Kernaussage Bearbeiten Der sogenannte Luxemburger Kompromiss sah bei Entscheidungen im Ministerrat vor dass auch wenn ein Beschluss grundsatzlich mit qualifizierter Mehrheit moglich ist dennoch ein Konsens anzustreben ist Ein sehr wichtige Interessen geltend machender Mitgliedstaat soll nicht ohne weiteres uberstimmt werden Vielmehr ist die Erorterung fortzusetzen bis ein einstimmiges Einvernehmen erzielt ist Der Rat muss demnach in Fallen in denen er grundsatzlich mit qualifizierter Mehrheit entscheiden konnte bei Beeintrachtigung sehr wichtiger Interessen eines Mitgliedstaates weiterverhandeln Ungeloste Fragen Bearbeiten Die Bestimmung wichtiges nationales Interesse blieb ungeklart und somit offen Unklar blieb ebenfalls die Frage wie zu verfahren sei wenn ein Dissens nicht auszuraumen ist Im Text der Vereinbarung tritt die fehlende Ubereinkunft zwischen Frankreich auf der einen und den ubrigen funf Mitgliedstaaten auf der anderen Seite zutage Frankreich vertrat die Auffassung dass in einem solchen Fall so lange verhandelt werden musse bis ein einstimmiges Ergebnis erzielt ist Die anderen Staaten dagegen liessen im Dokument feststellen dass keine Einigkeit daruber erzielt wurde was geschehen solle falls keine Einstimmigkeit erzielt wird Der Luxemburger Kompromiss war somit kein Kompromiss sondern ein Text der die Uneinigkeit uber die Anwendung der Mehrheitsabstimmungen schriftlich fixierte Rechtsqualitat Bearbeiten Der Kompromiss ist formalrechtlich nicht rechtsverbindlich jedoch wird er in der Praxis durchaus eingehalten Ihm wird lediglich die Qualitat eines Vertrauenstatbestandes zugebilligt Durch die Vereinbarung ist eine Art Gewohnheitsrecht entstanden nach dem Mitgliedsstaaten in wichtigen Fallen so lange weiterverhandeln bis ein Konsens erzielt wird Gleiches ist auch in Bereichen in denen eigentlich eine qualifizierte Mehrheit als ausreichend vorgesehen ist uberwiegend der Fall Handhabe nach 1966 BearbeitenNach 1966 erfolgte in der Tat gegen den Willen eines Mitgliedstaates keine Mehrheitsabstimmung Mehrfach beriefen sich einzelne Mitgliedslander auf den Kompromiss Die EEA tastete den Kompromiss nicht an Weiterentwicklungen BearbeitenIn einer abgewandelten Form gilt der Luxemburger Kompromiss bis in die heutige Zeit Vertrag von Amsterdam Bearbeiten Die Einlegung eines Vetos aus nationalen Grunden bei einer anstehenden qualifizierten Mehrheitsabstimmung im Bereich der GASP fuhrte gem Art 23 Abs 2 EUV in der Fassung des Vertrages von Amsterdam dazu dass uberhaupt keine Abstimmung erfolgt Vertrag von Lissabon Bearbeiten In den aktuellen Vertragen von Lissabon findet sich eine ahnliche Bestimmung in Art 31 Abs 2 Unterabsatz 2 EUV Erklart ein Mitglied des Rates dass es aus wesentlichen Grunden der nationalen Politik die es auch nennen muss die Absicht hat einen mit qualifizierter Mehrheit zu fassenden Beschluss abzulehnen so erfolgt keine Abstimmung Der Hohe Vertreter bemuht sich in engem Benehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat um eine fur diesen Mitgliedstaat annehmbare Losung Gelingt dies nicht so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit veranlassen dass die Frage im Hinblick auf einen einstimmigen Beschluss an den Europaischen Rat verwiesen wird Siehe auch BearbeitenKompromiss von Ioannina Politik des leeren StuhlsLiteratur BearbeitenJean Marie Palayret Helen Wallace Pascaline Winand Hrsg Visions Votes and Vetoes The Empty Chair Crisis and the Luxembourg Compromise Forty Years On Peter Lang Bruxelles Bern Berlin 2006 ISBN 978 90 5201 031 1 Weblinks BearbeitenSchlusskommunique der ausserordentlichen Tagung des Ministerrats Luxemburg 29 Januar 1966 CVCE zuletzt abgerufen am 22 August 2013 Interview mit Pierre Pescatore die politischen Konsequenzen des Kompromisses von Luxemburg Luxemburg 12 November 2003 CVCE deutsch franzosisch zuletzt abgerufen am 22 August 2013 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Luxemburger Kompromiss amp oldid 239172607