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Das Bundesbesoldungsgesetz wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1957 mehrfach geandert Dies ist die Liste der Anderungen des Bundesbesoldungsgesetzes Die Liste ist unvollstandig und listet hauptsachlich die fortlaufenden Anpassungen der Grundbesoldung dar Inhaltsverzeichnis 1 Anderungen 1 1 Besoldungsgesetz 1960 1 2 Besoldungsgesetz 1961 1 3 Besoldungsgesetz 1963 1 4 Besoldungsgesetz 1964 1 5 Besoldungsgesetz 1966 1 6 Besoldungsgesetz 1967 1 7 Besoldungsgesetz 1968 1 8 Besoldungsgesetz 1969 1 9 Besoldungsgesetz 1970 1 10 Besoldungsgesetz 1971 1 11 Besoldungsgesetz 1972 1 12 Besoldungsgesetz 1973 1 13 Besoldungsgesetz 1974 1 14 Besoldungsgesetz 1975 1 15 Besoldungsgesetz 1976 1 16 Besoldungsgesetz 1977 1 17 Besoldungsgesetz 1978 1 18 Besoldungsgesetz 1979 1 19 Besoldungsgesetz 1980 1 20 Besoldungsgesetz 1981 1 21 Besoldungsgesetz 1982 1 22 Besoldungsgesetz 1983 1 23 Besoldungsgesetz 1985 1 24 Besoldungsgesetz 1986 1 25 Besoldungsgesetz 1987 1 26 Besoldungsgesetz 1988 1 27 Besoldungsgesetz 1989 1 28 Besoldungsgesetz 1990 1 29 Besoldungsgesetz 1991 1 30 Besoldungsgesetz 1992 1 31 Besoldungsgesetz 1993 1 32 Besoldungsgesetz 1994 1 33 Besoldungsgesetz 1995 1 34 Besoldungsgesetz 1997 1 35 Besoldungsgesetz 1998 1 36 Besoldungsgesetz 1999 1 37 Besoldungsgesetz 2001 1 38 Besoldungsgesetz 2002 1 39 Besoldungsgesetz 2003 1 40 Besoldungsgesetz 2004 1 41 Besoldungsgesetz 2006 1 42 Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2008 1 43 Besoldungsgesetz 2009 1 44 Reform 2009 1 45 Bundesbesoldungs und Versorgungsanpassungsgesetz 2010 2011 1 46 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2011 2012 1 47 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2012 2013 1 48 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2014 2015 1 49 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2016 2017 1 50 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2018 2019 2020 1 51 Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz 2019 1 52 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2021 2022 2 Weblinks 3 EinzelnachweiseAnderungen BearbeitenBesoldungsgesetz 1960 Bearbeiten Auf Grundlage des Gesetzes uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen vom 8 Juni 1960 BGBl I S 324 wurden die Bezuge um linear 7 0 mit Wirkung ab 1 Juni 1960 angehoben Diese Fassung galt bis zum 31 Dezember 1960 Besoldungsgesetz 1961 Bearbeiten Durch das Zweite Besoldungserhohungsgesetz vom 23 Dezember 1960 BGBl I S 1079 Zweites Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen wurden die Bezuge um 8 0 linear erhoht Die Vorschrift galt vom 1 Januar 1961 bis 31 Dezember 1962 Besoldungsgesetz 1963 Bearbeiten Nach zwolf Anderungen erfolgte die Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 18 Dezember 1963 BGBl I S 916 gultig ab 1 Januar 1964 Auf Grundlage des Dritten Besoldungserhohungsgesetz vom 21 Februar 1963 BGBl I S 132 Drittes Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen erfolgte eine gestaffelte Besoldungsanpassung von 7 5 bis 10 0 Zulagen fur die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 von 12 DM bis 25 DM wurden beschlossen Zudem wurde eine Verbesserung der Spannungsverhaltnisse fur Beamte im mittleren Dienst normiert Die Regelung galt vom 1 Januar 1963 bis 30 September 1964 Besoldungsgesetz 1964 Bearbeiten Auf Grundlage des Viertes Besoldungserhohungsgesetz vom 13 August 1964 BGBl I S 617 Viertes Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen erfolgte zwischen dem 1 Oktober 1964 bis 31 Dezember 1965 eine Besoldungsanpassung von 8 0 Zudem entfallt die Ortsklasse B zum 31 Dezember 1964 Uberleitung nach Ortsklasse A Es erfolgte die Einfuhrung eines einheitlichen altersunabhangigen Kinderzuschlags von 50 DM sowie die Einfuhrung einer zunachst einmaligen Sonderzuwendung im Dezember 1964 in Hohe von 33 1 3 aller Monatsbezuge Gesetz uber die Gewahrung von Weihnachtszuwendungen vom 16 April 1964 BGBl I S 281 welche durch das Gesetz uber die Gewahrung einer jahrlichen Sonderzuwendung vom 15 Juli 1965 BGBl I S 609 ab Dezember 1965 fortdauernd beschlossen wurde Besoldungsgesetz 1966 Bearbeiten Das Zweite Gesetz zur Anderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 26 August 1966 BGBl I S 526 trat ruckwirkend zum 1 April 1966 in Kraft Mit diesem wurde eine Zulag fur Strahlflugzeugfuhrer eingefuhrt Durch das Funfte Besoldungserhohungsgesetz vom 23 Dezember 1965 BGBl I S 2118 Funftes Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen wurden die Bezuge um 4 0 linear erhoht Die Vorschrift galt vom 1 Januar 1966 bis 30 September 1966 Durch den Artikel II des zuvor genannten Gesetzes wurde eine weitere lineare Erhohung von nochmals 4 0 beschlossen Diese Regelung galt vom 1 Oktober 1966 bis zum 30 Juni 1967 Besoldungsgesetz 1967 Bearbeiten Durch das Erste Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts vom 6 Juli 1967 BGBl I S 629 welches vom 1 Juli 1967 bis 30 Juni 1968 gultig gewesen ist wurde eine neue Grundgehaltstabelle normiert Mit dieser 1 Stufe der Besoldungsharmonisierung in Bund und Landern wurden die Bezuge der unteren Besoldungsgruppen heraufgesetzt aber gleichzeitig waren im hoheren Dienst gerade in den niedrigeren Dienstaltersstufen Absenkungen zu verzeichnen Besoldungsgesetz 1968 Bearbeiten Durch das Vierte Gesetz zur Anderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19 Juli 1968 BGBl I S 843 wurden die Bezuge um 4 0 linear erhoht Die Vorschrift galt vom 1 Juli 1968 bis zum 31 Marz 1969 Die jahrliche Sonderzuwendung wurde durch Gesetz uber die Erhohung der jahrlichen Sonderzuwendung im Jahre 1968 vom 28 Dezember 1968 BGBl I S 1455 auf 40 angehoben Besoldungsgesetz 1969 Bearbeiten Nach 24 Anderungen seit der Bekanntmachung der Neufassung 1963 erfolgte die Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14 Dezember 1969 BGBl I S 2201 gultig ab 1 Oktober 1969 Durch das vom 1 April 1969 bis 31 Dezember 1969 gultige Zweite Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts vom 14 Mai 1969 BGBl I S 374 ergab sich eine gestaffelte Besoldungsanpassung um rund 5 0 abhangig von der Besoldungsgruppe Stufe Grundlage hierfur war die 2 Stufe der Besoldungsharmonisierung in Bund und Landern Die Endgrundgehalter A 1 bis A 16 werden als Hochstbetrage fur die Lander verbindlich Die Spannungsverhaltnisse der Endgrundgehalter der Eingangsbesoldungsgruppen ergaben sich nun nicht mehr durch Festlegung der Prozentsatze im Gesetz sondern nur noch aus den Tabellenwerten 54 BBesG Zudem erfolgte die neue Festlegung der Hochstsatze der Anfangsgrundgehalter zu den Endgrundgehaltern der Eingangsbesoldungsgruppen 55 einfacher Dienst A 1 73 mittlerer Dienst A 5 70 gehobener Dienst A 9 65 hoherer Dienst A 13 63 Schliesslich wurde auf Grundlage des Sechsten Gesetz zur Anderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 28 Juli 1969 BGBl I S 1004 die Erhohung der jahrlichen Sonderzuwendung auf 66 2 3 beschlossen Besoldungsgesetz 1970 Bearbeiten Durch das Siebte Gesetz zur Anderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15 April 1970 BGBl I S 339 wurden die Bezuge um linear 8 0 erhoht Die Regelung galt vom 1 Januar 1970 bis zum 31 Dezember 1970 Besoldungsgesetz 1971 Bearbeiten Ab dem 1 Juli 1971 galt die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 5 August 1971 BGBl I S 1281 die funf Anderungen seit der letzten Neufassung 1969 berucksichtigte Durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Landern vom 18 Marz 1971 BGBl I S 208 wurde eine Erhohung der linearen Bezuge um linear 7 0 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 1971 bis 31 Dezember 1971 beschlossen Zudem wurde die Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Lander normiert in Form der Neufestlegung der Besoldungstabelle Zudem die Einfuhrung der allgemeinen Stellenzulage gesetzlich geregelt Besoldungsgesetz 1972 Bearbeiten Mit dem Ersten Bundesbesoldungserhohungsgesetz vom 17 Oktober 1972 BGBl I S 2001 wurden die Bezuge um linear 4 0 erhoht Die Regelung galt vom 1 Januar 1972 bis zum 31 Dezember 1972 Besoldungsgesetz 1973 Bearbeiten Gemass dem Zweiten Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern vom 5 November 1973 BGBl I S 1569 wurde die Besoldung um linear 6 0 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 1973 bis 31 Dezember 1973 erhoht Schliesslich wurde auf Grundlage des Gesetzes zur Erhohung der jahrlichen Sonderzuwendung vom 30 Januar 1974 BGBl I S 129 die Erhohung der jahrlichen Sonderzuwendung auf 100 mit Wirkung ab 1 Dezember 1973 beschlossen Besoldungsgesetz 1974 Bearbeiten Gemass dem Dritten Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern vom 26 Juli 1974 BGBl I S 1557 wurde die Besoldung um linear 11 0 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 1974 bis 31 Dezember 1974 erhoht Besoldungsgesetz 1975 Bearbeiten Das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsgrechts in Bund und Landern 2 BesVNG vom 23 Mai 1975 BGBl I S 1173 beinhaltete als Artikel I die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes Sie enthielt die neu eingefuhrten Bundesbesoldungsordnungen C und R mit den neu eingefuhrten Bezeichnungen fur Richter Mit dem Vierten Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern vom 6 August 1975 BGBl I S 2089 wurde die Bezuge um linear 6 0 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 1975 bis 31 Januar 1976 erhoht Zudem wurde eine Einmalzahlung in Hohe von 100 DM beschlossen Mit dem Gesetz uber vermogenswirksame Leistungen fur Beamte Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit vom 23 Mai 1975 BGBl I S 1173 1237 werden erstmals vermogenswirksame Leistungen in Hohe von 13 DM bzw 6 50 DM fur Teilzeitbeschaftigte gewahrt Besoldungsgesetz 1976 Bearbeiten Gemass dem Funften Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern vom 18 August 1976 BGBl I S 2197 wurde die Besoldung um linear 5 0 gestaffelt bis 9 0 bei einer Laufzeit vom 1 Februar 1976 bis 31 Januar 1977 erhoht Die Staffelung ergab sich aus parallel fixierten Mindestbetragen der Steigerung Besoldungsgesetz 1977 Bearbeiten Gemass dem Sechsten Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern vom 15 November 1977 BGBl I S 2117 wurde die Besoldung um linear 5 3 bei einer Laufzeit vom 1 Februar 1977 bis 28 Februar 1978 angehoben Weiterhin wurde eine Einmalzahlung in Hohe von 100 DM gebilligt Schliesslich wurde mit dem Gesetz uber die Gewahrung eines jahrlichen Urlaubsgeldes Urlaubsgeldgesetz UrlGG in Hohe von 150 DM auszuzahlen mit den laufenden Bezugen fur den Monat Juli normiert Besoldungsgesetz 1978 Bearbeiten Durch das Siebte Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern vom 20 Marz 1979 BGBl I S 357 wurde die Besoldung um linear 4 5 bei einer Laufzeit vom 1 Marz 1978 bis 28 Februar 1979 angehoben Besoldungsgesetz 1979 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Erhohung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1979 vom 30 Juli 1979 BGBl I S 1285 wurden die Bezuge der Besoldungstabellen A und B vom 1 Marz 1979 bis 28 Februar 1980 um linear 4 0 erhoht Das Urlaubsgeld wurde auf 300 DM verdoppelt Besoldungsgesetz 1980 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1980 vom 16 August 1980 BGBl I S 1439 wurden die Bezuge der Besoldungstabellen A und B vom 1 Marz 1980 bis 30 April 1981 um linear 6 3 erhoht Zudem wurde eine Einmalzahlung in Hohe von 110 DM beschlossen Besoldungsgesetz 1981 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1981 vom 21 Dezember 1981 BGBl I S 1465 wurden die Bezuge der Besoldungstabellen A und B vom 1 Mai 1981 bis 30 Juni 1982 um linear 4 3 erhoht Zudem wurde eine Einmalzahlung in Hohe von 120 DM beschlossen Besoldungsgesetz 1982 Bearbeiten Durch das Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1982 vom 20 Dezember 1982 BGBl I S 1835 wurde die Besoldung um linear 3 6 bei einer Laufzeit vom 1 Juli 1982 bis 30 Juni 1982 angehoben Zudem wurde eine Einmalzahlung in Hohe von 40 DM gewahrt Besoldungsgesetz 1983 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern BBVAnpG 83 vom 20 Dezember 1982 BGBl I S 1857 1870 wurde die Besoldung um linear 2 0 bei einer Laufzeit vom 1 Juli 1983 bis 31 Dezember 1984 angehoben Besoldungsgesetz 1985 Bearbeiten Durch das Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1985 BBVAnpG 85 vom 25 Februar 1985 BGBl I S 431 wurde die Besoldung um linear 3 2 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 1985 bis 31 Dezember 1985 erhoht Zudem wurde eine Einmalzahlung in Hohe von 240 DM und zwei zusatzliche freie Tage Arbeitszeitverkurzungstag AZV Tag fur altere Bedienstete 1a der Arbeitszeitverordnung AZV am 6 September 1985 BGBl I S 1903 beschlossen Besoldungsgesetz 1986 Bearbeiten Durch das Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1986 BBVAnpG 86 vom 21 Juli 1986 BGBl I S 1072 wurde die Besoldung um linear 3 5 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 1986 bis 31 Dezember 1986 erhoht Zudem wurde die allgemeine Zulage des mittleren Dienstes von 40 DM auf 67 DM heraufgesetzt und eine Erhohung des Ortszuschlags beschlossen Schliesslich wurde Urlaubsgeld fur die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 um 150 DM auf 450 DM angehoben Besoldungsgesetz 1987 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1987 BBVAnpG 87 vom 6 August 1987 BGBl I S 2062 wurde die Besoldung um linear 3 4 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 1987 bis 29 Februar 1988 angehoben Besoldungsgesetz 1988 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1988 BBVAnpG 88 vom 20 Dezember 1988 BGBl I S 2363 wurde die Besoldung um linear 2 4 bei einer Laufzeit vom 1 Marz 1988 bis 31 Dezember 1988 angehoben Besoldungsgesetz 1989 Bearbeiten Mit dem zuvor genannten Gesetz BBVAnpG 88 wurden die Bezuge ab 1 Januar 1989 mit einer Gultigkeitsdauer bis zum 31 Dezember 1989 um weitere lineare 1 4 erhoht Die wochentliche Arbeitszeit wurde ab 1 April 1989 um eine Stunde auf nunmehr 39 Stunden gemass der der Achten Verordnung zur Anderung der Arbeitsverordnung vom 9 Februar 1989 BGBl I S 227 reduziert Besoldungsgesetz 1990 Bearbeiten Mit dem genannten Gesetz BBVAnpG 88 wurden die Bezuge ab 1 Januar 1990 mit einer Gultigkeitsdauer bis zum 28 Februar 1991 um weitere lineare 1 7 erhoht Die wochentliche Arbeitszeit wurde ab 1 April 1990 gemass vorheriger Verordnung um eine weitere halbe Stunde auf nunmehr 38 5 Stunden gekurzt Besoldungsgesetz 1991 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1991 BBVAnpG 91 vom 21 Februar 1992 BGBl I S 266 wurde die Besoldung um linear 6 0 bei einer Laufzeit vom 1 Marz 1991 bis 30 April 1992 hoherer Dienst bis 31 Mai 1992 erhoht Die Allgemeine Stellenzulage nimmt an dieser und kunftigen Besoldungsanpassung teil Besoldungsgesetz 1992 Bearbeiten Durch das Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1992 BBVAnpG 92 vom 23 Marz 1993 BGBl I S 342 wurde die Besoldung um linear 5 4 bei einer Laufzeit vom 1 Mai 1992 hoherer Dienst erst ab 1 Juni 1992 bis 30 April 1993 angehoben Das Urlaubsgeld wurde auf 650 DM bisher 450 DM fur die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 angehoben und fur die Besoldungsgruppen ab A 9 auf 500 DM bisher 300 DM erhoht Besoldungsgesetz 1993 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1993 BBVAnpG 93 vom 20 Dezember 1993 BGBl I S 2139 wurde die Besoldung um linear 3 0 bei einer Laufzeit vom 1 Mai 1993 bis 30 September 1994 ab A 9 bis 31 Dezember 1994 angehoben Besoldungsgesetz 1994 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1994 BBVAnpG 94 vom 24 August 1994 BGBl I S 2229 wurde die Besoldung um linear 2 0 bei einer Laufzeit vom 1 Oktober 1994 Besoldungsgruppen A1 bis A8 bzw vom 1 Januar 1995 ab Besoldungsgruppe A 9 bis 30 April 1995 erhoht Die Sonderzuwendung in Form des Weihnachtsgeldes wird auf den Stand des Jahres 1993 eingefroren und belauft sich daher fur 1994 auf noch 98 04 Besoldungsgesetz 1995 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1995 BBVAnpG 95 vom 18 Dezember 1995 BGBl I S 1942 wurde die Besoldung um linear 3 2 bei einer Laufzeit vom 1 Mai 1995 bis 28 Februar 1997 erhoht Die Sonderzuwendung in Form des Weihnachtsgeldes wird auf 95 abgesenkt Besoldungsgesetz 1997 Bearbeiten Durch das Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1996 1997 BBVAnpG 96 97 vom 24 Marz 1997 BGBl I S 590 wurde die Besoldung um linear 1 3 bei einer Laufzeit vom 1 Marz 1997 bis 31 Dezember 1997 erhoht Die Sonderzuwendung in Form des Weihnachtsgeldes wird auf 93 78 abgesenkt Durch das Gesetz zur Reform des offentlichen Dienstrechts Reformgesetz vom 24 Februar 1997 BGBl I S 322 ergab sich eine neue Gruppierung der Tabellen bei Abschaffung der Dienstaltersstufen Besoldungsgesetz 1998 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1998 BBVAnpG 98 vom 6 August 1998 BGBl I S 2026 wurde die Besoldung um linear 1 5 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 1998 bis 31 Mai 1999 fur B Besoldung bis 31 Dezember 1999 angehoben Die jahrliche Sonderzuwendung wurde von 93 78 auf 92 39 abgesenkt Besoldungsgesetz 1999 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 1999 BBVAnpG 99 vom 19 November 1999 BGBl I S 2198 wurde die Besoldung um linear 2 9 bei einer Laufzeit vom 1 Juni 1999 fur B C und R Besoldung erst mit Wirkung 1 Januar 2000 bis 31 Dezember 2000 angehoben Die jahrliche Sonderzuwendung wurde von 92 39 auf 89 79 reduziert Fur die Monate Marz bis Mai 1999 wurde eine Einmalzahlung in Hohe von 300 DM gewahrt Von der linearen Steigerung wurden 0 2 fur den Pensionsfonds einbehalten so dass die bruttowirksamen Bezuge lediglich um 2 7 angehoben wurden Besoldungsgesetz 2001 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 2000 BBVAnpG 2000 vom 19 April 2001 BGBl I S 618 wurde die Besoldung um linear 1 8 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 2001 bis 31 Dezember 2001 angehoben wobei fur die Besoldungsgruppen A 1 bis A 11 fur die Monate September bis Dezember 2000 ruckwirkend 400 DM an Einmalzahlungen gebilligt wurden Von der linearen Steigerung wurden 0 2 fur den Pensionsfonds einbehalten so dass die bruttowirksamen Bezuge lediglich um 1 6 angehoben wurden Die jahrliche Sonderzuwendung wurde von 89 79 auf 88 21 abgesenkt Besoldungsgesetz 2002 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 2000 BBVAnpG 2000 vom 19 April 2001 BGBl I S 618 wurde die Besoldung um linear 2 2 bei einer Laufzeit vom 1 Januar 2002 bis 31 Marz 2003 fur die Besoldungsgruppen A 12 und hoher bis 30 Juni 2003 angehoben Von der linearen Steigerung wurden 0 2 fur den Pensionsfonds einbehalten so dass die bruttowirksamen Bezuge lediglich um 2 0 angehoben wurden Die jahrliche Sonderzuwendung wurde von 88 21 auf 86 31 abgesenkt Die Besoldungstabellen wurden von DM auf EURO mit dem offiziellen Umrechnungsfaktor umgestellt Besoldungsgesetz 2003 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 2003 2004 BBVAnpG 2003 2004 vom 10 September 2003 BGBl I S 1798 wurde die Besoldung um linear 2 4 bei einer Laufzeit vom 1 April 2003 fur die Besoldungsgruppen A 12 und hoher erst ab 1 Juli 2003 bis 31 Marz 2004 angehoben Auf Basis der Besoldung fur den Marz 2003 wird eine Einmalzahlung in Hohe von 7 5 der Bezuge bis maximal 185 EURO beschlossen Die Absenkung der Besoldung zur Bildung einer Versorgungsrucklage wurde ausgesetzt Die jahrliche Sonderzuwendung wurde von 86 31 auf 84 29 abgesenkt Zudem wurde gesetzlich geregelt dass Bund und Lander die Moglichkeit erhalten jahrliche Sonderzahlungen jeweils selbst zu bestimmen Besoldungsgesetz 2004 Bearbeiten Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 2003 2004 BBVAnpG 2003 2004 vom 10 September 2003 BGBl I S 1798 wurde die Besoldung um linear 1 0 bei einer Laufzeit vom 1 April 2004 bis 31 Juli 2004 angehoben Die Absenkung der Besoldung zur Bildung einer Versorgungsrucklage wurde erneut ausgesetzt Die jahrliche Sonderzuwendung wurde von 84 29 auf 60 abgesenkt und nunmehr als Sonderzahlung statt Sonderzuwendung bzw Weihnachtsgeld definiert Das Urlaubsgeld wird zuvor 332 34 650 DM bzw 255 65 500 DM ersatzlos gestrichen Mit dem Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen in Bund und Landern 2003 2004 BBVAnpG 2003 2004 vom 10 September 2003 BGBl I S 1798 wurde die Besoldung nochmals um linear 1 0 bei einer Laufzeit vom 1 August 2004 bis 31 Dezember 2005 angehoben Im November 2004 wird eine Einmalzahlung in Hohe von 50 EURO gewahrt Besoldungsgesetz 2006 Bearbeiten Durch das Bundessonderzahlungsgesetz vom 28 Februar 2005 BGBl I S 464 welches eine zweijahrige Gultigkeit vom 1 Januar 2006 bis 31 Dezember 2007 aufwies wurde die laufende Besoldung nicht geandert Die Sonderzahlung wird befristet bis 31 Dezember 2010 von 60 auf 30 halbiert Durch die so genannte Foderalismusreform konnen die Bundeslander ab 1 September 2006 die Besoldung der Landesbeamten fortan selbst regeln Bundesbesoldungsanpassungsgesetz 2008 Bearbeiten Das Gesetz uber die Anpassung von Dienst und Versorgungsbezugen im Bund fur 2008 2009 vom 29 Juli 2008 BGBl I S 1582 erhohte die Grundgehaltssatze ruckwirkend ab 1 Januar 2008 um den Sockelbetrag von 50 Euro die Anwartergrundbetrage um 20 Euro sowie zusatzlich in beiden Fallen um den Prozentsatz von 3 1 Besoldungsgesetz 2009 Bearbeiten Als weitere Anderung des Bundesbesoldungsgesetzes ist ab 1 Januar 2009 eine Erhohung um 2 8 14 BBesG und eine einmalige Zahlung von 225 Euro 85 BBesG vorgesehen BGBl I S 1434 1 Bekanntmachungen des Bundesministers den Innern im Bundesgesetzblatt Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19 Juni 2009 durch den Bundesminister des Innern im Bundesgesetzblatt I Nr 34 vom 25 Juni 2009 auf der Seite 1434 1 Die Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 1 Juli 2009 nach 77 Abs 1 und 2 sowie nach 78 Abs 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach 6 Abs 2 des Besoldungsuberleitungsgesetzes ist am 2 Juli 2009 erschienen BGBl I S 1646 2 Berichtigung des Bundesministeriums des Innern vom 12 August 2009 im Bundesgesetzblatt BGBl I S 2864 hinsichtlich der Bekanntmachung nach 77 Absatz 1 und 2 sowie nach 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und nach 6 Absatz 2 des Besoldungsuberleitungsgesetzes Reform 2009 Bearbeiten Durch das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG vom 5 September 2009 BGBl I S 160 wird das neue Dienstrecht beschlossen Es wird eine neue Besoldungstabelle eingefuhrt Dabei bleiben die Besoldungsgruppen erhalten die Anzahl der Stufen wird auf 8 verringert Hinzu kommen noch 7 Uberleitungsstufen Uberleitungsstufen U2 Uberleitungsstufe zur Stufe 2 bis U8 gemass den beschlossenen Uberleitungstabellen fur Beamte die bereits nach altem Recht Besoldung erhielten um eine lineare Absenkung zu vermeiden Die neue allgemeine Besoldungstabelle gultig 1 Juli 2009 bis 31 Dezember 2009 fuhrte zum Zeitpunkt der Uberleitung zu marginalen Besoldungserhohungen Auf das Lebenseinkommen gesehen kommt es fur mehrere Besoldungsgruppen zu spurbaren Absenkungen Die Sonderzahlung Weihnachtsgeld wird gleichmassig auf 12 Monate 12 5 60 aufgeteilt und ins Grundgehalt integriert Damit werden die Stufen Zuordnungen weg von einer Einteilung nach Dienstalter hin zu sogenannten Erfahrungsstufen vollstandig geandert Alle bereits bestehenden Beamtenverhaltnisse wurden zum 1 Juli 2009 ins neue System ubergeleitet Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz gilt nur fur Bundesbeamte und Soldaten und hat fur Landes und Kommunalbeamte keine Relevanz Bundesbesoldungs und Versorgungsanpassungsgesetz 2010 2011 Bearbeiten Der Deutsche Bundestag hat am 30 September 2010 das Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz fur 2010 2011 BBVAnpG 2010 2011 verabschiedet Es sieht die Ubernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen fur den offentlichen Dienst im Bund vom 27 Februar 2010 auf die Bezugsempfangerinnen und Bezugsempfanger des Bundes vor Das Gesetz wurde am 19 November 2010 BGBl I S 1552 erlassen Daraus ergibt sich im Wesentlichen folgende Anhebung der Dienst und Versorgungsbezuge in den Jahren 2010 und 2011 lineare Erhohung um 1 2 ab 1 Januar 2010 lineare Erhohung um 0 6 ab 1 Januar 2011 sowie eine Einmalzahlung von 240 Euro fur Anwarter von 50 Euro lineare Erhohung um 0 3 ab 1 August 2011 sowie zusatzlich 0 2 Prozentpunkte als Zufuhrung fur die Versorgungsrucklage des Bundes Die Bekanntmachung vom 19 November 2010 nach 77 Absatz 4 und 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie nach 6 Absatz 3 des Besoldungsuberleitungsgesetzes wurde am 30 November 2010 verkundet BGBl I S 1693 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2011 2012 Bearbeiten Anpassung Weihnachtsgeld Zum 1 Januar 2011 war ursprunglich vorgesehen den gekurzten Teil der Sonderzahlung wieder aufleben zu lassen und ihn ebenfalls auf das monatliche Grundgehalt umzulegen was dieses um weitere 2 44 erhoht hatte Mit dem BBVAnpG 2010 2011 wurde die Kurzung der Sonderzahlung jedoch um weitere 4 Jahre auf den Zeitraum bis 31 Dezember 2014 verlangert und im Jahr 2011 schliesslich wieder verkurzt und zum 31 Dezember 2011 ausser Kraft gesetzt Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2012 2013 Bearbeiten In Anlehnung an den Tarifabschluss im offentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2012 2013 BBVAnpG 2012 2013 vom 15 August 2012 BGBl I S 1670 in drei Stufen wie folgt angehoben zum 1 Marz 2012 um 3 3 zum 1 Januar 2013 um 1 2 und zum 1 August 2013 um 1 2 Diese Erhohungen wurden jeweils um 0 2 Prozentpunkte nach 14a BBesG reduziert 1 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2014 2015 Bearbeiten In Anlehnung an den Tarifabschluss im offentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2014 2015 BBVAnpG 2014 2015 vom 25 November 2014 BGBl I S 1772 in zwei Stufen wie folgt angehoben zum 1 Marz 2014 um 3 mindestens um 90 EUR und zum 1 Marz 2015 um 2 4 Von der Erhohung wird jeweils 0 2 Prozentpunkte als Zufuhrung fur die Versorgungsrucklage des Bundes einbehalten 1 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2016 2017 Bearbeiten In Anlehnung an den Tarifabschluss im offentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2016 2017 BBVAnpG 2016 2017 vom 21 November 2016 BGBl I S 2570 in zwei Stufen wie folgt angehoben zum 1 Marz 2016 um 2 4 und zum 1 Februar 2017 um 2 35 Die Erhohung fur 2016 vermindert sich um 0 2 Prozentpunkte gegenuber dem tariflichen Erhohungssatz Die Erhohung 2017 erfolgt ohne solche Verminderung und gilt bis zum 28 Februar 2018 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2018 2019 2020 Bearbeiten In Anlehnung an den Tarifabschluss im offentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2018 2019 2020 BBVAnpG 2018 2019 2020 vom 8 November 2018 BGBl I S 1810 in drei Stufen wie folgt angehoben ruckwirkend zum 1 Marz 2018 linear um 2 99 und zum 1 April 2019 um 3 09 sowie ab dem 1 Marz 2020 um weitere 1 06 Die Erhohung fur 2018 vermindert sich um 0 2 Prozentpunkte Zufuhrung fur die Versorgungsrucklage des Bundes gemass 14a BBesG gegenuber dem tariflichen Erhohungssatz Die Anpassungen 2019 und 2020 erfolgen ohne solche Verminderungen und gelten voraussichtlich bis zum 31 August 2020 Ebenso erhohen sich die Anwarterbezuge zum 1 Marz 2018 und zum 1 Marz 2019 um jeweils 50 EUR Daruber hinaus wurde eine Einmalzahlung fur 2018 gesetzlich geregelt welche in Hohe von 250 Euro fur die Besoldungsgruppen bis einschliesslich A 6 gewahrt wird Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz 2019 Bearbeiten Durch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz vom 9 Dezember 2019 BGBl I S 2053 wurde das Bundesbesoldungsgesetz umfangreich geandert Eine begleitende Verordnung Mantelverordnung wurde am 3 Dezember 2019 von der Bundesregierung beschlossen und am 10 Januar 2020 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben BGBl I S 27 35 Bundesbesoldungs und versorgungsanpassungsgesetz 2021 2022 Bearbeiten In Anlehnung an den Tarifabschluss im offentlichen Dienst wurde die Bundesbeamtenbesoldung durch das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und versorgung fur 2021 2022 und zur Anderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften BBVAnpAndG 2021 2022 vom 9 Juli 2021 BGBl I S 2444 in zwei Stufen wie folgt angehoben ruckwirkend zum 1 April 2021 linear um 1 2 und zum 1 April 2022 um 1 8 Die Erhohung fur 2021 berucksichtigt bereits die Zufuhrung um 0 2 Prozentpunkte Zufuhrung fur die Versorgungsrucklage des Bundes gemass 14a BBesG gegenuber dem tariflichen Erhohungssatz von 1 4 Die Anpassung 2022 erfolgt ohne eine solche Minderung Weblinks BearbeitenAnderungen an dem Bundesbesoldungsgesetzes buzer de abgerufen am 15 Februar 2019 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Text und Anderungen des Bundesbesoldungsgesetzes BBesG Bekanntmachungen zum Bundesbesoldungsgesetz und BesoldungsuberleitungsgesetzBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Liste von Anderungen des Bundesbesoldungsgesetzes amp oldid 220378170