Der Begriff Prozentpunkt ist ein sprachliches Hilfsmittel zur Bezeichnung des absoluten Unterschiedes zwischen zwei relativen Angaben, die in Prozent vorliegen. Prozentpunkte werden meist im Zusammenhang mit Statistiken verwendet, beispielsweise bei Vergleichen von Wahlergebnissen oder wirtschaftlichen Daten.
Die Bezeichnung kann hilfreich sein, um einen absoluten Vergleich zweier in Prozentschreibweise vorliegender Angaben sprachlich eindeutig vom relativen Vergleich zu unterscheiden. Dennoch empfiehlt die DIN 5477, die Bezeichnung Prozentpunkt zu vermeiden, um Mehrdeutigkeiten und Missverständnissen vorzubeugen. Stattdessen solle man durch Text oder Formelzeichen die Differenz der Verhältnisse deutlich von der relativen Differenz unterscheiden.
Insbesondere im Finanzwesen wird noch Basispunkt als ein weiterer Begriff verwendet, um die absoluten Veränderungen bei Renditen und Zinssätzen anzugeben. Allerdings bezeichnet dieser den hundertsten Teil eines Prozentpunktes und wird mit bp abgekürzt.
Beispiele Bearbeiten
Ungleiche Gesamtheiten Bearbeiten
Interessant ist die Situationen bei den Wahlen in Beispiel 2, da nicht unbedingt die gleichen Wähler zu beiden Wahlen gegangen sind. Es ist sogar denkbar, dass der Stimmen-Anteil von 1 % mehr Stimmen entspricht als der größere Stimmen-Anteil 2 %, wenn beispielsweise die Wahlbeteiligung bei der ersten Wahl deutlich höher war. Der Unterschied von einem Prozentpunkt kann in diesem Fall nicht als Anteil einer Gesamtheit interpretiert werden, sondern lediglich als rein mathematische Differenz.
Beispiel für Folgen einer falschen Begriffsverwendung Bearbeiten
In § 288 BGB heißt es: „Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“. Bei einem Basiszinssatz von 3 % ergeben sich also Verzugszinsen von insgesamt 8 %. In einer Klage sollten Verzugszinsen daher auch in Höhe von 5 Prozentpunkten und nicht in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz beantragt werden. Anderenfalls verlangt der Kläger regelmäßig deutlich weniger als ihm zusteht. Ob das Gericht auch auf einen Antrag, der „Prozent“ formuliert, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zusprechen kann, ist wegen des prozessrechtlichen Grundsatzes ne ultra petita in der Rechtsprechung umstritten, wird vom Bundesgerichtshof indes im Wege der Auslegung für möglich gehalten.
Siehe auch Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- Dafür OLG Hamm, Urteil vom 5. April 2005, Az. 21 U 149/04, Volltext = NJW 2005, 2238, 2239; dagegen LAG Nürnberg, Urteil vom 10. Mai 2005, Az. 7 Sa 622/04, Volltext = NZA-RR 2005, 492, 495; OLG Koblenz, Urteil vom 26. Juni 2006, Az. 12 U 685/05, Volltext = NJW-RR 2007, 813, 815; LG Stralsund, Beschluss vom 20. Dezember 2010, Az. 6 O 290/10, Volltext; zweifelnd auch BAG, Urteil vom 2. März 2004, Az. 1 AZR 271/03, Volltext = NZA 2004, 852 ff.
- BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013, Az. VII ZB 2/12, Volltext = NJW-RR 2013, 511.