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Die sogenannte Linux Klausel ist eine am 22 Marz 2002 beschlossene Bestimmung des deutschen Urheberrechts welche die Gultigkeit von Lizenzen freier Software und anderer Medien sicherstellen soll Im 32 Angemessene Vergutung des UrhG heisst es in Absatz 3 Satz 3 Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht fur jedermann einraumen Diese in den Medien Linux Klausel genannte Bestimmung stellte erstmals klar dass der Schopfer des Werkes das Recht hat auf seine finanziellen Einkunftemoglichkeiten zugunsten der Allgemeinheit zu verzichten Entsprechende Regelungen finden sich seit der Urheberrechtsreform durch den sogenannte 2 Korb 31a Absatz 1 Satz 2 UrhG wonach fur einen Vertrag uber unbekannte Nutzungsarten keine Schriftform erforderlich ist in 32a Abs 3 Satz 3 UrhG wonach der Urheber auf eine angemessene Beteiligung auch bei einem auffalligen Missverhaltnis zwischen Vergutung und Vorteilen aus der Nutzung seines Werkes verzichten kann und 32c Absatz 3 Satz 2 UrhG der den Verzicht auf angemessene Vergutung fur spater bekannte Nutzungsarten regelt 1 Hintergrund und Geschichte BearbeitenAm 22 Mai 2000 hatte das Bundesjustizministerium einen Gesetzesvorschlag eingereicht der das Urheberrecht modernisieren sollte Dabei war in den Bestimmungen zur angemessenen Vergutung des Urhebers festgelegt worden dass dem Schopfer eines Werkes eine angemessene Beteiligung an den Einnahmen gebuhrt 2 In der Open Source Bewegung wurde dieser Vorschlag stark kritisiert da er das Geschaftsmodell von freier Software und anderen auf Lizenzen wie der GPL beruhenden Werken unmoglich machen wurde Dies fuhrte dazu dass auf Vorschlag des Instituts fur Rechtsfragen der freien und Open Source Software die heute gultige Bestimmung im Gesetzesentwurf vom 26 Juni 2001 von Fraktionen des Bundestags aufgenommen wurde 3 In der Begrundung hiess es dazu Der gesetzliche Vergutungsanspruch ist im Interesse des Urheberschutzes im Voraus unverzichtbar soweit der Urheber nicht jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einraumt Absatz 4 Satz 1 Die aufgenommene Einschrankung beugt einer befurchteten Rechtsunsicherheit fur Open Source Programme und anderem Open Content vor im Bereich derartiger Lizenzbeziehungen bei denen der Urheber sein Werk der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfugung stellt kann weder eine zu Lasten des Urhebers gestorte Vertragsparitat vorliegen noch sind insofern Missbrauchsmoglichkeiten denkbar 4 Dieser Vorschlag wurde ins verabschiedete Gesetz aufgenommen Er stellt die Verwendung freier Lizenzen wie der GNU General Public License in Deutschland auf eine rechtlich abgesicherte Basis Einzelnachweise Bearbeiten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 15 Juni 2006 PDF 961 kB Entwurf eines Gesetzes zur Starkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausfuhrenden Kunstlern PDF 153 kB Stellungnahme des ifrOSS zu den Vorschlagen fur eine Regelung des Urhebervertragsrechts vom 19 April 2001 Memento vom 30 Juni 2007 im Internet Archive PDF 45 kB Gesetzesentwurf der SPD und Grunen Fraktion BT Drucksache 14 6433 PDF 127 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Linux Klausel amp oldid 235044124