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Der Liechtensteinische Rundfunk LRF ist die offentlich rechtliche Rundfunkgesellschaft im Furstentum Liechtenstein Die in Triesen ansassige offentlich rechtliche Anstalt wurde im Jahr 2004 gegrundet und betreibt den Horfunksender Radio Liechtenstein Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation 3 Finanzierung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Liechtensteinische Rundfunk entstand infolge des Ruckzugs des Privatinvestors Peter Ritter im Jahr 2003 von Radio L Nach mehreren Verhandlungen beschloss die liechtensteinische Regierung am 23 August 2003 den Horfunksender aufzukaufen und nach dem Modell eines offentlich rechtlichen Rundfunks weiterzufuhren Er ist somit eine Korperschaft in staatlichem Eigentum mit einem offentlich rechtlichen Programmauftrag Am 1 Januar 2004 erfolgte mit der Umbenennung des Senders in Radio Liechtenstein auch die offizielle Inbetriebnahme des Liechtensteinischen Rundfunks Organisation Bearbeiten nbsp Logo Radio Liechtenstein Radio Liechtenstein selbst vergleicht das liechtensteinische Rundfunkmodell mit dem Vorbild von ORF oder SR DRS auf dessen Grundlage von Radio L ein identitatsbildendes Radioprogramm gestaltet werde 1 Mit einem Dotationskapital von 1 5 Mio Franken 2 befindet sich das Unternehmen in staatlichem Besitz Wahrend jedoch die Organisation der LRF und das Rundfunkgesetz eher dem osterreichischen Modell entsprechen ist das System der offentlichen Medienforderung mit dem schweizerischen Service public vergleichbar Das Gesetz uber den Liechtensteinischen Rundfunk LRFG beschreibt den Liechtensteinischen Rundfunk LRF nach Art 2 als eine selbstandige Anstalt des offentlichen Rechts mit eigener Rechtspersonlichkeit Dazu gehoren u a der Versorgungs und Programmauftrag Art 6 und 7 in diesem Rahmen die journalistische Unabhangigkeit und Freiheit Art 9 offentliche Informationen in Krisen und Notfallen Aufrufe nach Art 8 die in Art 10 festgelegten Programmgrundsatze die u a Jugendschutz Verfugbarkeit und Programmgestaltung betreffen und die Rahmenbedingungen fur Werbung Art 13 18 Die Organe des LRF und ihre Aufgaben werden in den Art 19 31 LRFG festgelegt Verwaltungsrat Funf bis sieben Fachleute aus den Bereichen Medien Recht Finanz und Rechnungswesen die zu einem Medienunternehmen einschl LRF einem Gemeinderat oder Landesverwaltung einer politischen Partei oder der Medienkommission angehoren Geschaftsleitung Ihre weisungsfreien Mitglieder werden nach offentlicher Ausschreibung vom Verwaltungsrat fur je vier Jahre gewahlt und durfen wahrend ihrer Amtszeit nicht einer fur den Verwaltungsrat qualifizierenden Personengruppe angehoren Ihre Aufgabe ist die im Rahmen der Rechtsvorschriften operative Fuhrung des LRF Revisionsstelle Wird von der Regierung gewahlt im Sinne des Gesetzes uber die Wirtschaftsprufer und Revisionsgesellschaften Publikumsrat Funf ehrenamtlich tatige Mitglieder die fur je funf Jahre im Losverfahren bestimmt werden Teilnahmeberechtigt am Losverfahren sind alle inlandischen Rundfunkteilnehmer ab 16 Jahren die grob zusammengefasst keiner der fur den Verwaltungsrat qualifizierenden Personengruppen angehoren Der Rat gibt sich seine Geschaftsordnung selbst Er gestaltet das Programm und die Jahressendeschemen hat daruber hinaus beratende und empfehlende Funktion Geschaftsleitung und leitende Angestellte sind ihm rechenschafts und auskunftspflichtig Ausserdem obliegt ihm die Einhebung und Hohe der Rundfunkgebuhr Finanzierung BearbeitenDie Finanzierung des Rundfunks erfolgt nach Art 37 des Rundfunkgesetzes aus Werbeeinnahmen einem als Zuschuss gewahrten Landesbeitrag Globalkredit Rundfunkgebuhren und weiteren Einnahmen Investitionen die nicht aus Mitteln des LRF bestritten werden konnen kann der Verwaltungsrat bei der Regierung beantragen und ggf uber den Landeshaushalt finanzieren Die Rundfunkgebuhr wurde Anfang 1999 abgeschafft 3 Seitdem wird uber die Wiedereinfuhrung diskutiert Der Staat fordert die Medien nicht nur den LRF mit maximal 30 Prozent der Lohnkosten und indirekt uber Aus und Weiterbildungsangebote 4 Im Jahr 2003 lag die budgetierte Grundversorgung fur alle damals noch privaten Rundfunkangebote bei 1 5 Mio Schweizer Franken 3 Die ubrigen Einnahmen bestehen hauptsachlich aus Werbung und Sponsoring 5 Seit 2004 liegt der jahrliche Staatsbeitrag fur den LRF allein bei konstant 1 5 Mio Franken Die Regierung hatte im Rahmen der Finanzplanung 2014 2017 Eine Rundfunkgebuhr im Landtag eingebracht 6 jedoch im Juli 2015 wieder verworfen was neben der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz auch damit begrundet wurde dass sich die Finanzierung uber den Landesbeitrag als das wirtschaftlich sinnvollere Modell erwiesen habe 7 Weblinks BearbeitenWebsite von Radio Liechtenstein Gesetz vom 23 Oktober 2003 uber den Liechtensteinischen Rundfunk LRFG Mit Anderungsgesetz vom 30 Juni 2010 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Nr 244 30 August 2010 Wilfried Marxer Radio In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein Einzelnachweise Bearbeiten Uber Radio L Portrait Memento des Originals vom 3 Dezember 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www radio li radio li Art 3 Rundfunkgesetz siehe Weblink a b Fuhrt Regierung die Radiogebuhren wieder ein welcome li 5 September 2003 Compendium Cultural policies and trends in Europe Memento vom 30 Dezember 2013 im Internet Archive Council of Europe ERICarts November 2013 deutsch Regierung Liechtenstein pladiert fur Wiedereinfuhrung von Rundfunkgebuhren Memento vom 30 Dezember 2013 im Internet Archive radioszene de 24 Mrz 2010 Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Furstentums Liechtenstein zur Finanzplanung 2014 2017 Memento vom 17 November 2012 im Internet Archive Nr 69 2013 am 3 Oktober 2013 vgl Rechtsgrundlage Memento vom 1 Januar 2014 im Internet Archive llv li Vaduz Auf langere Sicht keine Rundfunkgebuhr in Liechtenstein Radio L 7 Juli 2015 im Webarchiv vom 24 April 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Liechtensteinischer Rundfunk amp oldid 235823242