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Als Ausleihe wird in Bibliotheken das Verleihen von Bibliotheksbestanden bezeichnet Die Ausleihe auch Leihstelle ist auch der Bereich einer Bibliothek an dem es moglich ist sich Medien auszuleihen Dabei werden die Medien im Rahmen der Ausleihverbuchung als ausgeliehen vermerkt Innerhalb einer bestimmten Leihfrist beispielsweise 4 Wochen mussen die Medien in die Bibliothek zuruckgebracht werden ansonsten werden Mahngebuhren fallig Die Ausleihe digitaler Medien etwa in der Onleihe wird als E Lending bezeichnet 1 Die Ausleihe bildet in vielen Bibliotheken insbesondere in offentlichen Bibliotheken eine der zentralen Abteilungen Der Erfolg einer Bibliothek wird heutzutage oft an der Anzahl der Ausleihen gemessen Naturlich muss dieser Wert im Zusammenhang mit der Grosse der Zielgruppe gesehen werden In vielen Bibliotheken ist es auch moglich sich Medien anderer Bibliothek zu bestellen und diese auszuleihen Dieses Verfahren nennt sich Fernleihe In vielen Bibliotheken wird versucht diese Aufgabe durch Selbstverbuchung zu automatisieren Diese arbeiten entweder mit Barcode oder seit einiger Zeit auch mit RFID Hierdurch soll ein Entlastung der Bibliothekare von Standardaufgaben erreicht werden und mehr Zeit fur die Beratung von Benutzern geschaffen werden Eine separate Leihgebuhr ist in den meisten Bibliotheken nicht mehr ublich Stattdessen werden pauschale Benutzungsgebuhren pro Monat oder Jahr erhoben In manchen Fallen besteht dann auch Leihezwang Aus rechtlicher Sicht sind von Bibliothek und Benutzer die gesetzlichen Bestimmungen zum Leihvertrag zu beachten Siehe auch BearbeitenDokumentenlieferdienst Leihverkehrsordnung Buchkarte LeihscheinEinzelnachweise Bearbeiten Bundestag berat uber Urheberrecht E Lending soll prazisiert werden 26 Marz 2021 abgerufen am 13 August 2021 deutsch Normdaten Sachbegriff GND 4212425 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausleihe amp oldid 214749297