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Die Leihverkehrsordnung LVO regelt den Leihverkehr zwischen den Bibliotheken in der Bundesrepublik Deutschland ausgenommen den innerkirchlichen und Bundeswehr Leihverkehr Sie wird von der Kultusministerkonferenz der Lander in Form einer Empfehlung verabschiedet und in den Bundeslandern in der Regel durch Runderlass des jeweiligen zustandigen Landesministeriums in Kraft gesetzt Die derzeit gultige Leihverkehrsordnung wurde am 19 September 2003 verabschiedet und im Laufe des Jahres 2004 in den Landern umgesetzt In der Leihverkehrsordnung sind die zwei wichtigsten Prinzipien des Leihverkehrs fest verankert Das Regionalprinzip Erst ist zu prufen ob das Medium am Ort vorhanden ist dann erfolgt eine Ausweitung auf die eigene Leihverkehrsregion und erst wenn eine Bestellung hier nicht moglich ist sollte man die Bestellung einer Fernleihe auf die anderen Regionen erweitern Das Prinzip der Gegenseitigkeit das Prinzip des Gebens und Nehmens Hierbei handelt es sich um eine der Voraussetzungen um als Bibliothek am Leihverkehr teilnehmen zu konnen Es bedeutet dass eine Bibliothek nur am Leihverkehr teilnehmen kann wenn sie sich dazu bereit erklart auch Medien aus ihrem Bestand fur die Fernleihe freizugeben d h sich nicht nur nehmend sondern auch gebend am Leihverkehr zu beteiligen Weblinks BearbeitenDie Leihverkehrsordnung vom 19 September 2003 in der Fassung vom 10 Oktober 2008 im Volltext PDF Datei 1 6 MB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leihverkehrsordnung amp oldid 211640941