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Die leges Genuciae waren durch den Volkstribun Lucius Genucius eingebrachte Gesetze aus dem Jahr 342 v Chr Die Plebiszite regelten mehrere Sachverhalte So verbot eine der gesetzlichen Massnahmen die wiederholte Amterausubung Iteration 1 Bewerbungen ex tribunatu waren damit beispielsweise nicht mehr zulassig Mit der Verfassungsreform Sullas 82 v Chr bedeutete dies sogar dass zwischen zwei Amtsperioden im gleichen Amt 10 Jahre liegen mussten Dies galt fur alle Magistraturen erlangte bei den amtierenden Tribunenkollegien praktisch aber keine Bedeutung da der Plebs auch die Amter des Gesamtvolkes zuganglich geworden waren und Wiederwahlen damit uninteressant 2 Weitere Massnahmen regelten das Zinsverbot und das Verbot zwei Amter gleichzeitig auszuuben Beide Konsuln durften fortan Plebejer sein Literatur BearbeitenGary Forsythe A Critical History of Early Rome From Prehistory to the First Punic War University of California Press Berkeley CA Los Angeles CA London 2005 ISBN 0 520 22651 8 S 272 274 Anmerkungen Bearbeiten Titus Livius 7 42 2 Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 564 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leges Genuciae amp oldid 203589331