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Der Landpfennigmeister oder Landespfennigmeister war der fruhneuzeitliche Titel eines von den Landstanden eines Territoriums ernannten Vorstehers der standischen Finanzverwaltung Diese Funktion gab es in verschiedenen norddeutschen Gebieten und in geistlichen Staaten wie dem Hochstift Munster oder dem zu Kurkoln gehorenden Herzogtum Westfalen Allgemein BearbeitenIn Territorien mit starken standischen Strukturen mussten Steuern von den Landstanden genehmigt werden Insbesondere in einer Reihe von geistlichen Staaten nahmen nicht die Landesherren sondern die Stande die meisten Steuern ein Diese verwaltete die Pfennigkammer Ihr Vorsteher war der Landpfennigmeister Dieser wurde von den Standen ernannt und besoldet Der Landesherr hatte ihm gegenuber keine direkten Weisungsbefugnisse Das Amt im Herzogtum Westfalen BearbeitenIm Herzogtum Westfalen ist ein solches Amt erstmals fur das Jahr 1587 belegt durfte aber schon alter sein Um Missbrauch und Selbstbereicherung vorzubeugen hatte der kunftige Amtsinhaber eine hohe Kaution zu stellen Im 18 Jahrhundert lag diese im Herzogtum Westfalen immerhin bei 20 000 Reichstalern Er musste seinen Wohnsitz in Arnsberg nehmen Die Stande verpflichteten den Landpfennigmeister mit der Aufsicht uber die Steuereinnehmer Den standischen Organen war er rechenschaftspflichtig Er war auch dafur verantwortlich die dem Landesherren zugestandenen Gelder an die Hofkammer abzufuhren Fur diese mit Reisen nach Bonn verbundenen Dienste erhielt er im 18 Jahrhundert neben Spesen von den Standen auch ein kleines Gehalt vom Landesherren obwohl dies eigentlich im Widerspruch mit der Funktion als standischer Beamter stand Auch auf dem Hohepunkt kurfurstlichen Einflusses und harter Auseinandersetzungen etwa im Jahr 1766 gelang es nicht den Standen ihr Ernennungsrecht streitig zu machen Ein zentrales Element der das Amt regelnden Landpfennigmeisterkapitulationen war dass Anweisungen auf die Pfennigkammer nur von standischen Gremien nicht aber vom Landesherren oder im Falle der Sedisvakanz vom Domkapitel erfolgen durften Entsprechenden Anweisungen durfte der Landpfennigmeister nicht nachkommen Wirklich in Frage gestellt wurden die standischen Rechten durch den Landesherrn eigentlich nie Die vom Landpfennigmeister aufgestellte Landesrechnung die wichtigen Aufschluss uber den Zustand des Landes gab wurde bis auf die letzten Jahre vor dem Reichsdeputationshauptschluss dem Landesherren nicht zuganglich gemacht Literatur BearbeitenJohannes Rathje Die Behordenorganisation im ehemals kurkolnischen Herzogtum Westfalen Dissertation Heidelberg 1905 S 85 ff Landpfennigmeister In Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR Heidelberger Akademie der Wissenschaften Hrsg Deutsches Rechtsworterbuch Band 8 Heft 4 bearbeitet von Heino Speer u a Hermann Bohlaus Nachfolger Weimar 1987 ISBN 3 7400 0007 4 adw uni heidelberg de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landpfennigmeister amp oldid 195607162