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Landersache ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Fur das Fernsehmagazin siehe Landersache SWR Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Landespolitik bezeichnet im foderativen System der Bundesrepublik Deutschland alle Politikbereiche die ein Bundesland betreffen Dies ist in Artikel 70 des Grundgesetzes ausgedruckt 1 Die Lander haben das Recht der Gesetzgebung soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht 2 Die Abgrenzung der Zustandigkeiten zwischen Bund und Landern bemisst sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes uber die ausschliessliche und die konkurrierende Gesetzgebung Die ausschliessliche Gesetzgebung des Bundes wird in Artikel 71 und 73 Grundgesetz geregelt und definiert damit die Bereiche der Bundespolitik Die konkurrierende Gesetzgebung ist in Artikel 72 74 74a und 75 Grundgesetz geregelt und gibt den Landern die Moglichkeit der eigenen Gesetzgebung solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrechte keinen Gebrauch macht Zu den klassischen Gebieten der Landespolitik gehoren die Kulturpolitik die Bildungspolitik und die Landes und Regionalplanung Diese werden auch als Landersachen bezeichnet Akteure der Landespolitik sind die Landesregierung mit der ihr nachgeordneten Verwaltung das Landesparlament und die Landesgremien der politischen Parteien Siehe auch BearbeitenPolitik Kommunalpolitik FoderalismusWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Landespolitik Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landespolitik amp oldid 227641360