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Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung Krankenhausstrukturgesetz KHSG wurde am 10 Dezember 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedet Es beinhaltet umfangreiche Anderungen des Krankenhausfinanzierungsrechts Zum einen wurden mit der verbindlichen Ausgestaltung der Qualitatsanforderungen und der Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds Instrumente geschaffen um die Krankenhausstruktur zu gestalten Zum anderen zielen zahlreiche Massnahmen auf die Weiterentwicklung der Betriebskostenfinanzierung ab Weitere Inhalte sind die Einrichtung eines Pflegeforderprogramms die Neuausrichtung der Mengensteuerung sowie Anderungen der ambulanten Notfallversorgung Mit dem Pflegepersonal Starkungsgesetz gab es ab 1 Januar 2019 wesentliche Anpassungen darunter auch beim Pflegezuschlag BasisdatenTitel Gesetz zur Reform der Strukturen der KrankenhausversorgungKurztitel KrankenhausstrukturgesetzAbkurzung KHSGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtErlassen am 10 Dezember 2015 BGBl 2015 I S 2229 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 2016Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzgebungsprozess 2 Inhalte 2 1 Qualitat 2 1 1 Qualitat als Kriterium der Krankenhausplanung 2 1 2 Qualitatsvertrage 2 1 3 Qualitatszu und Abschlage 2 1 4 Weiterentwicklung der Mindestmengen 2 2 Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung 2 2 1 Pflegezuschlag 2 2 2 Anteilige Tarifrefinanzierung 2 2 3 Prazisierung der Sicherstellungszuschlage 2 2 4 Weitere Annaherung der Landesbasisfallwerte 2 2 5 Weiterentwicklung der Kalkulation der Entgeltsysteme 2 3 Forderprogramme 2 3 1 Pflegestellen Forderprogramm 2 3 2 Verlangerung und Ausweitung des Hygiene Forderprogramms 2 4 Neuausrichtung der Mengensteuerung 2 5 Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds 2 6 Ambulante Notfallversorgung 3 Kritik 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGesetzgebungsprozess BearbeitenDie Eckpunkte des Krankenhausstrukturgesetzes wurden von einer Bund Lander Arbeitsgruppe erarbeitet die ihre Ergebnisse am 5 Dezember 2014 prasentierte Ihr gehorten die Gesundheitsminister Hermann Grohe Bund Cornelia Prufer Storcks Hamburg Stefan Gruttner Hessen Melanie Huml Bayern Monika Bachmann Saarland Barbara Klepsch Sachsen Hermann Schulte Sasse Bremen Cornelia Rundt Niedersachsen Sabine Batzing Lichtenthaler Rheinland Pfalz und Barbara Steffens Nordrhein Westfalen an Der Gesetzentwurf wurde am 30 Juni 2015 von den Regierungsfraktionen von CDU CSU und der SPD ins Parlament eingebracht und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens an uber 40 Stellen teilweise entscheidend geandert Das Gesetz wurde am 5 November 2015 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen bei Ablehnung der Linksfraktion und der Fraktion der Grunen verabschiedet Er bedurfte nicht der Zustimmung durch den Bundesrat 1 Inhalte BearbeitenQualitat Bearbeiten Qualitat als Kriterium der Krankenhausplanung Bearbeiten Das Krankenhausstrukturgesetz erweitert den Zielkatalog in 1 Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes KHG um das Kriterium einer qualitativ hochwertigen und patientengerechten Versorgung Die Bundeslander haben dieses Ziel in ihrer Krankenhausplanung umzusetzen Der Gemeinsame Bundesausschuss G BA wird im neuen 136c des Funften Buches Sozialgesetzbuch SGB V beauftragt bis zum 31 Dezember 2016 planungsrelevante Qualitatsindikatoren zur Struktur Prozess und Ergebnisqualitat zu entwickeln Sofern ein Land die Geltung dieser Indikatoren nicht teilweise oder vollstandig durch Landesrecht ausschliesst werden sie Bestandteil seines Krankenhausplans und damit verbindlich fur die Krankenhausplanung 6 Abs 1a KHG Krankenhauser welche die Qualitatsanforderungen nicht nur vorubergehend in einem erheblichen Masse nicht erfullen sind ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herauszunehmen 8 Abs 1a und 1b KHG soweit das jeweilige Land die planungsrelevanten Qualitatsindikatoren in seiner Krankenhausplanung nicht ausgeschlossen hat 8 Abs 1c KHG Als Entscheidungsgrundlage werden den Landern vom Gemeinsamen Bundesausschuss regelmassig einrichtungsbezogene Auswertungsergebnisse der einrichtungsubergreifenden stationaren Qualitatssicherung ubermittelt 136c Abs 1 Satz 2 SGB V Qualitatsvertrage Bearbeiten Zur Forderung einer qualitativ hochwertigen stationaren Versorgung sieht 110a Abs 1 Satz 1 SGB V den Abschuss von Qualitatsvertragen zwischen Krankenkassen und Krankenhaustragern vor Dazu fasst der GB A Beschlusse uber die Leistungsbereiche zu denen derartige Vertrage mit Anreizen fur die Einhaltung besonderer Qualitatsanforderungen erprobt werden sollen 136b Abs 1 Satz 1 Nr 4 SGB V Qualitatszu und Abschlage Bearbeiten Die Qualitat der stationaren Versorgung wird in Zukunft auch Konsequenzen fur die Krankenhausvergutung haben neuer Absatz 3a in 5 des Krankenhausentgeltgesetz KHEntgG Fur ausserordentlich gute Qualitat werden die Krankenhauser Zuschlage und fur Qualitatsmangel Abschlage erhalten Der Gemeinsame Bundesausschuss hat hierfur erstmals bis zum 31 Dezember 2017 einen Katalog geeigneter Leistungen oder Leistungsbereiche zu definieren und jahrlich Bewertungskriterien fur ausserordentlich gute und fur unzureichende Qualitat und aktuelle einrichtungsbezogene Auswertungen der Qualitatsdaten zu liefern 136b Abs 1 Nr 5 und Abs 9 SGB V Uber die Anwendung der Qualitatszu und abschlage entscheiden die Vertragspartner vor Ort um einrichtungsbezogene Besonderheiten bei der Entscheidung berucksichtigen zu konnen Bei Feststellung von unzureichender Qualitat wird dem Krankenhaus zunachst ein Jahr Zeit eingeraumt werden um die Mangel zu beheben bevor der Abschlag in doppelter Hohe erhoben wird Wenn ein Krankenhaus die Mangel nicht innerhalb von drei Jahren beseitigt erfolgt ein Vergutungsausschluss 5 Abs 3a KHEntgG Weiterentwicklung der Mindestmengen Bearbeiten Hauptartikel Mindestmengenregelung Die Mindestmengenregelung wird in Anlehnung an die hochstrichterliche Rechtsprechung rechtssicher ausgestaltet Mindestmengen sind gerechtfertigt wenn nach wissenschaftlichen Massstaben ein wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen Behandlungsqualitat und der erbrachten Leistungsmenge belegt werden kann Der Zusatz in besonderem Masse wurde gestrichen 2 Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung Bearbeiten Pflegezuschlag Bearbeiten Der Pflegezuschlag ersetzt ab dem 1 Januar 2017 den Versorgungszuschlag der im Zuge der Neuausrichtung der Mengensteuerung abgeschafft wird Art 3 KHSG Das jahrliche Finanzvolumen betragt 500 Millionen Euro das sich gemass ihrem Pflegedienstpersonalkostenanteil an den Gesamtpflegedienstpersonalkosten auf die Krankenhauser verteilt Krankenhauser mit hoheren Kosten fur Pflegepersonal erhalten somit einen hoheren Pflegezuschlag als Krankenhauser mit niedrigen Pflegedienstpersonalkosten Der Pflegezuschlag wird als Abschlag je vollstationaren Fall an die Krankenhauser gezahlt Im ursprunglichen Gesetzentwurf war noch die ersatzlose Streichung des Versorgungszuschlags vorgesehen gewesen Der Wegfall des Versorgungszuschlags war inhaltlich durch die Neuausrichtung der Mengensteuerung und dem Wegfall der doppelte Degression begrundet zu deren Kompensation er 2013 eingefuhrt worden war 3 Gegen dieses Vorhaben richteten sich starke Proteste der Krankenhauser und ihrer Beschaftigten Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren wurde dann die Einfuhrung des Pflegezuschlags beschlossen Anteilige Tarifrefinanzierung Bearbeiten Bei den Verhandlungen der Landesbasisfallwerte wird entweder der Orientierungswert oder die Grundlohnrate sofern diese hoher liegt zugrunde gelegt Daruberhinausgehende Tarifsteigerungen wurden in einzelnen Jahren 2008 2009 2012 2013 anteilig von den Kostentragern finanziert Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wird eine halftige Tarifrefinanzierung dauerhaft etabliert 4 Prazisierung der Sicherstellungszuschlage Bearbeiten Sicherstellungszuschlage dienen der Finanzierung der Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Kapazitaten die mit den DRG Fallpauschalen nicht kostendeckend finanziert werden aber zur Versorgung der Bevolkerung erforderlich sind Sie waren bisher schon gesetzlich vorgesehen jedoch waren die Selbstverwaltungspartner ihrem Auftrag nicht nachgekommen die Anwendungsvoraussetzungen konkret festzulegen Daher wird mit dem Krankenhausstrukturgesetz der Gemeinsame Bundesausschuss damit beauftragt bis zum 31 Dezember 2016 das Verfahren zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlagen zu prazisieren 136c Abs 3 SGB V Weitere Annaherung der Landesbasisfallwerte Bearbeiten Die Spannweite der Landesbasisfallwerte soll ab dem Jahr 2016 durch eine weitere Annaherung an den einheitlichen Basisfallwertkorridor verringert werden 10 KHEntgG Die Angleichung erfolgt asymmetrisch Die untere Korridorgrenze wird bereits 2016 in einem Schritt von bisher 1 25 Prozent auf 1 02 Prozent unterhalb des bundeseinheitlichen Basisfallwerts festgelegt Die Landesbasisfallwerte oberhalb des Korridors derzeit nur Rheinland Pfalz sollen hingegen erst innerhalb von sechs Jahren auf die bereits 2009 beschlossene Korridorgrenze von 2 5 Prozent herangefuhrt werden Weiterentwicklung der Kalkulation der Entgeltsysteme Bearbeiten Die Kostenermittlung zur Pflege und Weiterentwicklung des G DRG Systems basiert auf den Kostendaten einer Stichprobe von Krankenhausern Bislang war die Teilnahme der Krankenhauser freiwillig was erhebliche Zweifel an der Reprasentativitat der Kosten lasst So beteiligten sich an der Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen bislang z B keine Krankenhauser in privater Tragerschaft Dies kann dazu fuhren dass bestimmte Operationen zu hoch vergutet werden und damit Fehlanreize zur Durchfuhrung dieser Leistungen gesetzt werden 5 Daher soll die die bestehende freiwillige Stichprobe durch die verpflichtende Kalkulationsteilnahme einzelner Krankenhauser erganzt werden 17b Abs 3 KHG Forderprogramme Bearbeiten Pflegestellen Forderprogramm Bearbeiten Fur die Jahre 2016 bis 2018 wird ein Pflegestellen Forderprogramm aufgelegt 4 Abs 8 KHEntgG fur das im Jahr 2016 110 Mio im Jahr 2017 220 Mio und ab dem Jahr 2018 dauerhaft 330 Mio zur Verfugung gestellt werden Gefordert werden Neueinstellungen und die Aufstockung von Teilzeitstellen in der Pflege die seit dem 1 Januar 2015 erfolgen Die Krankenhauser haben dabei einen Eigenfinanzierungsanteil in Hohe von 10 Prozent der Personalkosten zu erbringen Auf diese Weise soll die Pflege am Bett gestarkt werden Bis spatestens Ende 2017 soll eine beim Bundesministerium fur Gesundheit angesiedelte Expertinnen und Expertenkommission Vorschlage erarbeiten wie die sachgerechte Abbildung vom Pflegebedarf im DRG System oder uber ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen und wie die zweckgebundene Mittelverwendung mit moglichst wenig Burokratieaufwand uberwacht werden kann Verlangerung und Ausweitung des Hygiene Forderprogramms Bearbeiten Das Hygieneforderprogramm das mit dem Beitragsschuldengesetz fur die Jahre 2013 bis 2016 aufgelegt wurde wird bis zum Jahr 2019 verlangert und auf den Bereich Infektiologie erweitert 4 Abs 9 KHEntgG Neuausrichtung der Mengensteuerung Bearbeiten Die Fixkostendegression soll zukunftig allein dort anfallen wo die durch die Skaleneffekte bedingten Kostenvorteile der Mengenausweitung tatsachlich eintreten Diesem Ziel dient die Ablosung des Mehrleistungsabschlags durch den Fixkostendegressionsabschlag Der Mehrleistungsabschlag hatte fur die Krankenhauser zur Folge dass es bei Leistungsausweitungen zu einer doppelten Degression kam da zusatzlich vereinbarte Leistungen mit dem Mehrleistungsabschlag auf der Ebene des einzelnen Krankenhauses belegt wurden und zugleich die Fixkostendegression beim Landesbasisfallwert vergutungsmindernd wirkten Zum Ausgleich dieser doppelten Degression wurde mit dem Beitragsschuldengesetz aus dem Jahr 2013 der Versorgungszuschlag eingefuhrt Ab dem Jahr 2017 wird mit dem neu eingefuhrten Fixkostendegressionsabschlag ein dreijahriger Abschlag auf zusatzliche Leistungen erhoben 10 Abs 13 KHEntgG Im Gegensatz zum Mehrleistungsabschlag entfallt die absenkende Wirkung zusatzlicher Leistungen auf den Landesbasisfallwert Die Hohe des Fixkostendegressionsabschlags wird von den Vertragsparteien bis zum 30 September jeden Jahres vereinbart Fur zusatzliche Leistungen mit hoherer Fixkostendegression oder fur mengenanfallige Leistungen sind ein hoherer Abschlag oder eine langere Abschlagsdauer zu vereinbaren Demgegenuber besteht ein gesetzlich festgelegter Ausnahmekatalog mit Leistungen fur die der Abschlag nicht gilt Hierzu zahlen z B Transplantationen Polytraumata schwer brandverletzte Patienten und die Versorgung von Fruhgeborenen sowie Leistungen mit einem Sachkostenanteil von mehr als zwei Dritteln Zudem sind die Vertragsparteien auf Bundesebene damit beauftragt bis zum 31 Juli 2016 einen Katalog nicht mengenanfalliger Krankenhausleistungen zu erarbeiten z B Geburten fur die ein halftiger Abschlag Anwendung finden wird Einrichtung eines Krankenhausstrukturfonds Bearbeiten Mit der Einrichtung eines Strukturfonds sollen fur die Jahre 2016 bis 2018 Mittel bereitgestellt werden um strukturverbessernde Massnahmen der Lander zu fordern 12 KHG Insbesondere sollen Uberkapazitaten abgebaut Krankenhausstandorte konzentriert und Krankenhauser in nicht akutstationare lokale Versorgungseinrichtungen z B Gesundheits oder Pflegezentren stationare Hospize umgewandelt werden Der Strukturfonds wird einmalig mit Mitteln in Hohe von 500 Millionen Euro aus der Liquiditatsreserve des Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV ausgestattet Um Gelder aus dem Strukturfonds in Anspruch nehmen zu konnen mussen die Lander einen Beitrag in gleicher Hohe leisten Auf diese Weise wird ein Volumen in Hohe von einer Milliarde Euro zur Verfugung gestellt Die Landesbeteiligung muss zusatzlich zur regularen Investitionskostenforderung erfolgen Dazu mussen die regularen Investitionsaufwendungen der Jahre 2016 bis 2018 in ihrer durchschnittlichen Hohe mindestens den Fordermitteln der Jahre 2012 bis 2014 entsprechen Ambulante Notfallversorgung Bearbeiten Zukunftig sollen die Kassenarztlichen Vereinigungen in bzw an den Krankenhausern Notdienstpraxen Portalpraxen einrichten oder aber die Notfallambulanzen der Krankenhauser in den vertragsarztlichen Notdienst einbinden 75 Abs 1b SGB V Diese Massnahme war nicht im ursprunglichen Gesetzentwurf vorgesehen sondern wurde erst wahrend des parlamentarischen Gesetzgebungsprozess auf Druck der Deutschen Krankenhausgesellschaft in das Gesetz aufgenommen Diese hatte darauf verwiesen dass Krankenhauser in erheblichen Umfang an der ambulanten Notfallversorgung teilnahmen deren Kosten sie nicht adaquat refinanziert bekamen 6 Kritik BearbeitenDie Bewertung des Krankenhausstrukturgesetzes geht bei den verschiedenen Akteuren auseinander Kritisiert wird von allen Beteiligten dass die Reform die Problematik der mangelnden Investitionsforderung ausgespart hat Es fehlen jegliche feste Zeithorizonte fur das Umsetzen einer wirksamen gesetzliche Grundlage der Investitionsforderung das Verbessern des Erfullens bestehender Sicherheitsanforderungen insbesondere der Hygienesicherheit die ausgewogene Steuerung der Mengenziele der Versorgungsangebote die nachhaltige Forderung der Qualitatsziele der Dienste die nachhaltige Forderung des Umsetzens bestehender Vorgaben zur Datensicherheit und Verfugbarkeit der PatientendatenDie Deutsche Krankenhausgesellschaft die die Reform zunachst sehr kritisch sah 7 konnte im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess wesentliche Ziele durchsetzen und sprach nach der Verabschiedung von einer durchaus historische n Reform 8 Die Krankenkassen begrussen grundsatzlich die erhohte Qualitatsorientierung bemangeln jedoch dass sie mit Milliardenbeitragen in die Vorleistung gehen ohne zu wissen ob die Qualitatsversprechen tatsachlich eingelost werden Wahrend die Verbesserung der Betriebskostenfinanzierung von Beginn an fallig werden sei der Erfolg der strukturverandernden Massnahmen noch nicht absehbar Die Krankenkassen sprechen daher von einer verpasste n Reform deren Losungsansatzen es an Konsequenz Verbindlichkeit und Nachhaltigkeit fehlt 9 Weblinks BearbeitenText und synoptische Darstellung alle Anderungen des KrankenhausstrukturgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Basisinformationen beim Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentarische Vorgange vgl 137 Abs 3 Nr 2 a F und 136b Abs 1 Nr 2 n F SGB V vdek Faktenpapier zur Krankenhausreform abgerufen am 17 Mai 2016 Ferdinand Rau Das Krankenhausstrukturgesetz in der Gesamtschau Das Krankenhaus 12 2015 Memento vom 17 Mai 2016 im Internet Archive abgerufen am 16 Mai 2016 Deutscher Bundestag vom 30 Juni 2015 Gesetzentwurf der der Fraktionen der CDU CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung Krankenhausstrukturgesetz KHSG Drucksache 18 5372 S 56 60 Memento vom 22 Februar 2016 im Internet Archive abgerufen am 16 Mai 2016 DKG Milliarden Defizit bei ambulanter Notfallversorgung Pressemitteilung vom 17 Februar 2015 Memento vom 6 Marz 2016 im Internet Archive abgerufen am 16 Mai 2016 Katrin Ruter de Escobar Krafte bundeln gegen Klinikreform In Das Krankenhaus 6 2015 S 530 533 Georg Baum Editorial Das Krankenhaus 11 2015 Memento vom 17 Mai 2016 im Internet Archive abgerufen am 17 Mai 2016 Stefan Wohrmann Krankenhausstrukturgesetz Die verpasste Reform In f amp w 11 2015 S 911 914 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Krankenhausstrukturgesetz amp oldid 236700198