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Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Bereich KODA sind Zusammenschlusse von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern aus dem Bereich der Arbeitswelt der Katholischen Kirche in Deutschland zur Gestaltung und Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts Fur alle 27 Bistumer in der Bundesrepublik Deutschland besteht entweder eine Kommission zur Ordnung des diozesanen Arbeitsvertragsrechts Bistums KODA oder mehrere Bistumer haben sich regional zusammengeschlossen und fur ihre Gebiete eine gemeinsame Kommission Regional KODA geschaffen Um die Einheit des kirchengemassen Arbeitsrechts im uberdiozesanen Bereich zu sichern wurde fur die Bistumer in der Bundesrepublik Deutschland und den Deutschen Caritasverband e V auf Bundesebene eine Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im kirchlichen Dienst Zentral KODA gebildet Die Kommissionen erarbeiten Tarifvertragen ahnliche Regelwerke sogenannte Arbeitsvertragswerke die Rechtsnormen uber Inhalt Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhaltnissen beschreiben Fur die Beschlussfassung sind nach den einzelnen KODA Ordnungen unterschiedliche Mehrheiten erforderlich Nach der Beschlussfassung in den Kommissionen werden die Beschlusse den Diozesanbischofen vorgelegt die diese dann uber einen bischoflichen also innerkirchlichen Rechtsetzungsakt als kirchliches Recht in Kraft setzen Die kirchlichen Einrichtungen sind dann kirchenrechtlich gehalten diese Regelungen in den einzelnen Arbeitsverhaltnissen zugrunde zu legen Die Kommissionen sind kirchenrechtlich damit Beratungsorgane der Bischofe die den Bestimmungen des c 127 CIC unterliegen Im staatlichen Recht gelten die so zustande gekommenen Regelungen nach der standigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Allgemeine Geschaftsbedingungen vgl z B BAG Urteil vom 17 November 2005 6 AZR 160 05 Weblinks BearbeitenZentral KODA www kodakompass deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommissionen zur Ordnung des diozesanen Arbeitsvertragsrechts amp oldid 197275112