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Kollektivmarke bezeichnet eine bestimmte Klasse schutzfahiger Warenzeichen Sie unterscheidet sich von anderen gemass 3 Markengesetz schutzfahigen Zeichen Marke Recht vor allem dadurch dass ihr Inhaber nur ein rechtsfahiger Verband oder Verbund einschliesslich der rechtsfahigen Dachverbande und Spitzenverbande deren Mitglieder selbst Verbande sind bzw eine juristische Person des offentlichen Rechts sein kann vgl 98 f MarkenG dass das Zeichen ausnahmsweise entgegen 8 II Nr 2 aus einer geographischen Herkunftsangabe bestehen darf vgl 99 MarkenG und dass der Anmeldung eine Markensatzung mit bestimmten Mindestanforderungen beigefugt sein muss vgl 102 MarkenG Bestimmte Normen des Vereinsrechts strahlen hier auf das Markenrecht aus Dementsprechend tritt zu den moglichen bei der Eintragung zu prufenden Schutzhindernissen der Marke auch die Sittenwidrigkeit der Markensatzung Diese ist jedoch analog zum Vereinsrecht heilbar Die Nutzungsberechtigten der Marke stimmen nicht notwendigerweise mit dem Inhaber oder dessen Mitgliedern uberein sondern werden durch die offentlich einsehbare Markensatzung bestimmt Deshalb liegt die Ausubung der Schutzrechte ausschliesslich auf Seiten des Inhabers Die Markensatzung muss jedoch eine Regelung der Rechte und Pflichten der Nutzungsberechtigten fur den Fall der Markenrechtsverletzung beinhalten So konnten den Nutzungsberechtigten durchaus eigene Rechte gegenuber dem Verletzer aus der Satzung zuerkannt werden Die Marke ist an den Inhaber gebunden und kann nicht ubertragen werden Erlischt der Inhaber verfallt die Marke Grundsatzlich sind auf Kollektivmarken die allgemeinen Vorschriften des Markengesetzes anzuwenden soweit sich nicht aus den 97 106 MarkenG etwas anderes ergibt 97 Abs 2 MarkenG so werden beispielsweise die absoluten Schutzhindernisse des 8 MarkenG durch die 97 Abs 1 99 und 106 MarkenG modifiziert 1 Durch die Einfuhrung von Gewahrleistungsmarken wurde ein Gegenstuck zur Kollektivmarke geschaffen welches nicht notwendigerweise an einen rechtsfahigen Verband als Inhaber geknupft ist Wie bei Kollektivmarken bestimmt sich der Kreis der Nutzungsberechtigten aus einer Markensatzung Als Inhaber der Gewahrleistungsmarke kann Jedermann auftreten auch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen Dem Inhaber wird aber eine neutrale Position vergleichbar mit einem Verband bezuglich der von der Marke betroffenen Warenklassen abverlangt Beispiele BearbeitenKollektivmarken beziehen sich haufig auf Produkte mit geschutzter Geographischer Bezeichnung wie z B Thuringer Rostbratwurst Champagner Aachener Printen oder Dresdner Christstollen 2 aber auch Gutesiegel 3 Einzelnachweise Bearbeiten Bundespatentgericht Beschluss vom 2 Januar 2006 Az 30 W pat 307 03 Admody Rechtsanwalte Aktiengesellschaft abgerufen am 1 Juli 2017 Urteil zu Dresdner Stollen Bundesgerichtshof Urteil vom 31 Oktober 2002 Az I ZR 207 00 Admody Rechtsanwalte Aktiengesellschaft abgerufen am 1 Juli 2017 Brennecke Harald Raves Constantin Bruckner Florian Markenrecht eine Einfuhrung Markenformen Markenschutz und Markenanmeldung 2 Auflage Verlag Mittelstand und Recht Karlsruhe 2017 ISBN 978 3 939384 81 6 S 27 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kollektivmarke amp oldid 223124159