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Klaus Weber 17 September 1939 in Bamberg ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Prasident des Landgerichts Traunstein Er ist Autor eines der bekanntesten Kommentare zum Betaubungsmittelgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werk 3 Weblink 4 EinzelnachweiseLeben BearbeitenWeber legte 1958 sein Abitur im Saarland ab und studierte Rechtswissenschaften in Saarbrucken Wurzburg und Freiburg Sein Referendariat leistete er am Landgericht Bayreuth ab Nach dem Zweiten Staatsexamen das er 1968 bestand fand Weber eine Anstellung im Bayerischen Justizministerium 1970 begann er zunachst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Munchen I kurze Zeit wirkte er als Richter am Landgericht Munchen I Es folgte eine Abordnung in das Bundesinnenministerium wo er fur Fragen des Internationalen Strafrechts zustandig war Nach seiner Ruckkehr als Richter an das Landgericht Munchen I wechselte Weber mit Wirkung vom 16 Marz 1975 im Range eines Oberregierungsrates fur drei Jahre erneut in das Bayerische Innenministerium 1 Anschliessend wurde er mit Wirkung vom 1 Februar 1978 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Munchen I ernannt 2 Er fuhrte dort eine Kammer fur Handelssachen Zum 1 Juni 1980 3 wechselte Weber erneut in das Bayerische Justizministerium diesmal fur einen langeren Zeitraum Zeitweise war er dort fur den Jugendstrafvollzug zustandig spater auch fur die Strafrechtsabteilung Im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung wirkte Weber auch an der Gesetzgebung zum Einigungsvertrag mit und ging 1991 im Rahmen einer Abordnung nach Dresden Da die Justiz aus Bayern und Baden Wurttemberg die Aufbauhilfe fur die sachsische Justiz ubernommen hatte wirkte Weber bis 1993 als Leiter der Strafrechtsabteilung im Sachsischen Justizministerium Anschliessend wurde er mit Wirkung vom 1 Mai 1993 zum Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Traunstein ernannt 4 Zum 1 Juni 1997 ubernahm er schliesslich als Prasident die Leitung des Landgerichtes Traunstein 5 2004 wurde Weber in den Ruhestand verabschiedet Werk Bearbeiten1999 veroffentlichte Weber erstmals seinen Kommentar zum Betaubungsmittelgesetz der 2021 in der sechsten Auflage erschien Sein Kommentar gilt neben dem Munchener Kommentar und Korner Patzak Volkmer als Standardkommentar zu diesem Bereich des Nebenstrafrechtes Weblink BearbeitenInterview mit Klaus Weber von 2002Einzelnachweise Bearbeiten Handbuch der Justiz 1976 S 41 Handbuch der Justiz 1978 S 55 Handbuch der Justiz 1982 S 47 Handbuch der Justiz 1994 S 99 Handbuch der Justiz 2002 S 95Normdaten Person GND 135816181 lobid OGND AKS VIAF 80269370 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Weber KlausKURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtswissenschaftler Richter AutorGEBURTSDATUM 17 September 1939GEBURTSORT Bamberg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Klaus Weber Jurist 1939 amp oldid 225308877