www.wikidata.de-de.nina.az
Die Katalogbildfreiheit stellt eine Beschrankung des Urheberrechts durch die gesetzlich erlaubte Nutzung fur bestimmte Werke dar Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 2 Rechtslage in Osterreich 3 Rechtslage in der Schweiz 4 Europaische Union 5 Literatur 6 EinzelnachweiseRechtslage in Deutschland BearbeitenIm September 2003 musste bei der Novellierung des deutschen Urheberrechts auch die in 58 Urheberrechtsgesetz enthaltene Vorschrift uber offentlich ausgestellte oder zur offentlichen Ausstellung oder zum offentlichen Verkauf bestimmte Werke den Vorgaben des europaischen Rechts angepasst werden Sie ist insbesondere fur Auktionshauser und Museen von Bedeutung da sie ublicherweise nicht uber urheberrechtliche Nutzungsrechte an den angebotenen oder von ihnen ausgestellten Werken moderner Kunstler die noch keine 70 Jahre tot sind verfugen 58 UrhG n F erlaubt die Vervielfaltigung Verbreitung und offentliche Zuganglichmachung von offentlich ausgestellten oder zur offentlichen Ausstellung oder zum offentlichen Verkauf bestimmten Werken gemass 2 Abs 1 Nr 4 bis 6 UrhG durch den Veranstalter zur Werbung soweit dies zur Forderung der Veranstaltung erforderlich ist Dies eroffnet z B den Museen die Moglichkeit wahrend einer Ausstellung die Ausstellungsstucke vergutungsfrei in einem Ausstellungskatalog abzubilden Hinsichtlich der betroffenen Werke wurde vom Gesetzgeber durch den Verweis auf 2 Abs 1 Nr 5 UrhG klargestellt dass die in der alten Fassung nicht erwahnten Lichtbildwerke ebenfalls der Katalogbildfreiheit unterliegen Man wird dabei nicht nur an kunstlerische Fotografien zu denken haben Angesichts der drastischen Herabsetzung der Anforderungen an Lichtbildwerke im Zuge der Urheberrechtsanderung 1995 haben auch die meisten historischen Fotos als Lichtbildwerke zu gelten ein kunstlerischer Charakter ist nicht mehr erforderlich Die Vorschrift gilt also auch fur Fotoausstellungen durch Archive Bibliotheken Museen und andere Trager Mit dem Urheberrechts Wissensgesellschafts Gesetz UrhWissG 1 wurde im Marz 2018 die Katalogbildfreiheit verandert Die Museen durfen weiterhin die ausgestellten Werke in den nicht kommerziellen Ausstellungskatalogen reproduzieren mussen allerdings diese Verwendungen verguten 2 Der Vergutungsanspruch darf nur von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden daher vereinnahmt seit dem 1 Marz 2018 die VG Bild Kunst uber den Tarif Nicht kommerzielle Museumskataloge auch die Vergutung von Kunstlerinnen und Kunstlern die nicht Mitglied der VG Bild Kunst sind 3 Rechtslage in Osterreich BearbeitenGemass 54 Urheberrechtsgesetz ist es zulassig Werke der bildenden Kunste die sich dauerhaft in einer offentlichen Sammlung befinden in fur die Besucher herausgegebenen Verzeichnissen zu vervielfaltigen zu verbreiten und der Offentlichkeit zur Verfugung zu stellen soweit dies zur Forderung des Besuchs der Sammlung erforderlich ist 54 Abs 1 Nr 1 Urheberrechtsgesetz Auch Werkstucke die versteigert werden sollen durfen in Verzeichnissen der feilgebotenen Werkstucke oder in ahnlichen Werbeschriften vervielfaltigt verbreitet und der Offentlichkeit zur Verfugung gestellt werden soweit dies zur Forderung der Veranstaltung erforderlich ist Die letztgenannten Verzeichnisse durfen nur unentgeltlich oder zum Selbstkostenpreis abgegeben werden 54 Abs 1 Nr 2 Urheberrechtsgesetz Rechtslage in der Schweiz BearbeitenArt 26 des Bundesgesetzes uber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte bestimmt fur Museums Messe und Auktionskataloge Ein Werk das sich in einer offentlich zuganglichen Sammlung befindet darf in einem von der Verwaltung der Sammlung herausgegebenen Katalog abgebildet werden die gleiche Regelung gilt fur die Herausgabe von Messe und Auktionskatalogen Wortgleich ist die Regelung in Art 28 des Urheberrechtsgesetzes in Liechtenstein 4 Europaische Union BearbeitenMit Art 5 Abs 3 lit j der Informations Richtlinie 5 wurde 2001 europaweit die Moglichkeit der Katalogbildfreiheit eingefuhrt Von den Mitgliedsstaaten kann die Nutzung von Werken und Leistungen zum Zwecke der Werbung fur die offentliche Ausstellung oder den offentlichen Verkauf von kunstlerischen Werken in dem zur Forderung der betreffenden Veranstaltung erforderlichen Ausmass unter Ausschluss jeglicher anderer kommerzieller Nutzung gestattet werden Literatur BearbeitenChristian Berger Zur zukunftigen Regelung der Katalogbildfreiheit in 58 UrhG In Zeitschrift fur Urheber und Medienrecht 2002 S 21 27 Klaus Graf Urheberrecht die Katalogbildfreiheit In Kunstchronik Band 58 Nr 9 10 2005 S 457 459 doi 10 11588 artdok 00000371 Rainer Jacobs Die Katalogbildfreiheit In Festschrift fur Ralf Vieregge Berlin New York 1995 S 381 399 Rainer Jacobs Die neue Katalogbildfreiheit In Festschrift fur Winfried Tilmann Koln u a 2003 S 49 62 Florian Mercker Die Katalogbildfreiheit Die Regelungen in den Urheberrechtsgesetzen des deutschsprachigen Raumes Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht Band 3 Nomos 2006 Marcel Schulze Die Katalogbilder Freiheit In Ein Leben fur die Rechtskultur Festschrift Robert Dittrich Wien 2000 S 311 330 Einzelnachweise Bearbeiten Urheberrecht in der Wissenschaft BMBF Digitale Zukunft Abgerufen am 5 Oktober 2022 UrhWissG Konsequenzen fur die Katalogbildfreiheit In Deutscher Museumsbund e V Abgerufen am 5 Oktober 2022 deutsch VG Bild Kunst Tarif Nicht kommerzielle Museumskataloge In www bildkunst de Abgerufen am 5 Oktober 2022 Gesetz vom 19 Mai 1999 uber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Urheberrechtsgesetz URG Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Nr 160 vom 23 Juli 1999 Richtlinie 2001 29 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ABl Nr L 167 vom 22 Juni 2001 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Katalogbildfreiheit amp oldid 229112744