Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV LSA) wurde am 28. Juni 1991 als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) (K.d.ö.R.) in Magdeburg gegründet. Sie ist der gesetzliche Zusammenschluss der im Land Sachsen-Anhalt an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte. Ihre Aufgaben resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Ihr obliegt die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung der gesetzlich versicherten Bevölkerung in Sachsen-Anhalt gemäß § 75 SGB V sowie die Vertretung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den Krankenkassen. Die KZV Sachsen-Anhalt ist eine von 17 Landes-KZVen, die Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sind.
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Mitglieder Bearbeiten
Mitglieder der KZV Sachsen-Anhalt sind zugelassene Vertragszahnärzte in Voll- oder Teilzulassung sowie angestellte Zahnärzte in Zahnarztpraxen (gem. § 32b Zahnärzte-ZV) und in zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen Einrichtungen. Die Mitglieder sind zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet.
Mitglieder der KZV Sachsen-Anhalt (Stand: 30.09.2023) | |
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Zugelassene Vertragszahnärzte | 1.247 (1.198 Zahnärzte, |
Angestellte Zahnärzte | 239 (davon im MVZ tätig: 22) |
Ermächtige Zahnärzte in Krankenhäusern | 3 |
Gesamt | 1.489 |
Träger der öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltung Bearbeiten
Leitgedanke öffentlich-rechtlicher Selbstverwaltungen ist die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in gesetzlich geregelten Strukturen durch organisierte und verfasste Berufsstände. In der Regel sind dies Aufgaben, die wegen ihrer Besonderheit staatlichem Handeln traditionell nicht innewohnen, aber wegen ihrer Bedeutung für das Gemeinwohl der Aufsicht des Staates unterliegen. Die KZV Sachsen-Anhalt ist an die Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) gebunden. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt.
Aufgaben Bearbeiten
Die Aufgaben der KZV Sachsen-Anhalt resultieren aus gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB V).
Sicherstellung Bearbeiten
Interessensvertretung Bearbeiten
Beratung und Ansprechpartner für Zahnärzte und Politik Bearbeiten
Abrechnung und Prüfung Bearbeiten
Vertrags- und Honorarverhandlungen Bearbeiten
Telematik Bearbeiten
Fortbildung Bearbeiten
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Bearbeiten
Zweitmeinungsberatung Prothetik Bearbeiten
Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiten
Rundschreiben Bearbeiten
Die Rundschreiben sind das offizielle Mitteilungsorgan der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Sie enthalten wichtige Neuerungen und Bestimmungen unter anderem zu den folgenden Punkten:
- Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen
- vertragszahnärztlich relevante Rechtsfragen
- Seminartermine der KZV Sachsen-Anhalt
- Änderungen bei den Krankenkassen
- Hinweise zu den PVS und den Abrechnungsmodulen
- Aktualisierungen für das Handbuch der KZV Sachsen-Anhalt
Notdienst Bearbeiten
Organisation und Verwaltung Bearbeiten
Die KZV Sachsen-Anhalt setzt ihre Aufgaben und Funktionen in professioneller Verwaltung um. Ihren Verwaltungssitz hat die KZV in Magdeburg. Organisatorisch ist sie untergliedert in die Abteilungen Abrechnung, EDV, Finanzen, Recht und allgemeine Verwaltung. Geführt wird die KZV Sachsen-Anhalt von einem hauptamtlichen Vorstand (Vorsitzender und Stellvertretender Vorsitzender), der durch die Vertreterversammlung der KZV Sachsen-Anhalt gewählt wird. Der Vorstand bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Geschäftsführung der KZV.
Organe Bearbeiten
Organe der KZV Sachsen-Anhalt sind die Vertreterversammlung und der hauptamtliche Vorstand.
Vertreterversammlung Bearbeiten
Die Vertreterversammlung ist das oberste Beschlussorgan der KZV Sachsen-Anhalt. Sie besteht aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern, die seit 2005 mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes alle sechs Jahre neu von der Vertragszahnärzteschaft in Sachsen-Anhalt gewählt werden. Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die 2017 begonnene Legislaturperiode ist die siebente Legislaturperiode der KZV Sachsen-Anhalt.
Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die für die KZV Sachsen-Anhalt von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie wählt den Vorstand der KZV und die Mitglieder der gesetzlichen Ausschüsse. Ihr obliegt die Festsetzung des jährlichen Haushalts, die Regelung des Mitgliederbeitrags und die Abnahme des Jahresabschlusses. Die Vertreterversammlung ist Satzungsgeber und regelt die Wahlordnung der KZV Sachsen-Anhalt.
Vorstand Bearbeiten
Die Vertreterversammlung wählt in getrennten Wahlgängen aus ihrer Mitte mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ihren Vorsitzenden und einen Stellvertreter. In der Vorstandstätigkeit können Zahnärzte eine zahnärztliche Nebentätigkeit in begrenztem Umfang weiterhin ausüben.
Der Vorstand führt die Geschäfte der KZV Sachsen-Anhalt und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand bedient sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben einer Verwaltung, die eine Verwaltungsdirektion nach Weisung des Vorstandes führt.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt ist in der laufenden Amtsperiode der Zahnarzt Jochen Schmidt aus Dessau-Roßlau.
Amtszeit | Name |
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1. Amtsperiode 1991–1994 | Hans Hünecke |
2. Amtsperiode 1995–1998 | Hans Hünecke |
3. Amtsperiode 1999–2002 | Hans Hünecke |
4. Amtsperiode 2003–2004 | Dieter Hanisch |
5. Amtsperiode 2005–2010 | Dieter Hanisch |
6. Amtsperiode 2011–2016 | Dieter Hanisch |
7. Amtsperiode 2017–2022 | Jochen Schmidt |
8. Amtsperiode ab 2023 | Jochen Schmidt |
Geschichte Bearbeiten
- Die Eintragung einer „Kassenzahnärztlichen Vereinigung Magdeburg e. V.“ in das Vereinsregister beim Kreisgericht Magdeburg erfolgte am 14. Juni 1990.
- Die konstituierende Sitzung der KZV Sachsen-Anhalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts fand am 28. Juni 1991 mit 41 Delegierten statt.
- Die erste Geschäftsstelle der KZV in der Gellertstraße in Magdeburg war aus der alten Abrechnungsstelle der im Bezirk Magdeburg privat niedergelassenen Zahnärzte hervorgegangen. In vier Räumen mit einer Fläche von insgesamt 50 Quadratmetern waren am 31. Dezember 1990 zunächst nur drei Mitarbeiter tätig. Am 4. April 1991 konnte die kleine Geschäftsstelle der KZV zum Kaiser-Otto-Ring 6 in Magdeburg umziehen. Dort standen zunächst fünf große und zwei kleine Räume zur Verfügung; Ende 1991 wurde die genutzte Fläche auf 1.120 Quadratmeter vergrößert. Allerdings musste man sich das Haus noch mit dem Arbeitsgericht teilen, so dass mit steigenden Anforderungen an die KZV auch hier die Räume langsam zu knapp wurden. So blieb auch das Haus im Kaiser-Otto-Ring nur eine Übergangslösung.
- Bereits im Herbst 1991 zeigte sich auch der marode Zustand des Gebäudes Kaiser-Otto-Ring. Als schließlich in der Geschäftsstelle zwei Quadratmeter Putz von einer Zimmerdecke fielen, beantragte der Vorstand bei der Aufsichtsbehörde den Erwerb eines Grundstücks für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit geplanten 3.500 Quadratmetern Nutzfläche. Durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 28. November 1992, dass die Vertragszahnärzte des Landes den Hausbau finanzieren werden, war die Voraussetzung gegeben, die Planung des Gebäudes vorzunehmen und den Erwerb eines Grundstückes von 12.500 Quadratmetern am südlichen Stadtrand von Magdeburg zu sichern. Am 12. Januar 1994 erfolgte die Grundsteinlegung. Am 23. Dezember 1994 konnte die Verwaltung in das neue Verwaltungsgebäude einziehen.
Weblinks Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- KZV Sachsen-Anhalt, Aufgaben
- Zweitmeinung Zahnersatz
- Zahnrat
- (Memento des vom 27. Oktober 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Chronik der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2011, ISBN 978-3-935971-59-1.