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Das Kapitel I der Charta der Vereinten Nationen enthalt in Artikel 1 und 2 die Ziele und Grundsatze purposes and principles der Vereinten Nationen VN 1 2 UN Flagge 1945 1947Die VN definieren im ersten Artikel die Ziele Weltfrieden und internationale Sicherheit Schaffung und Starkung von freundschaftlichen zwischenstaatlichen Beziehungen und Kooperationen wirtschaftlicher sozialer kultureller und humanitarer Art sowie der Starkung der Menschenrechte Im zweiten Artikel wird die Gleichheit aller Staaten festgelegt und die Losung von zwischenstaatlichen Konflikten mit friedlichen Mitteln verlangt Die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhangigkeit jeden anderen Staates ist zu respektieren Die Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie die Unterstutzung von Aktivitaten gegen ein anderes Land sind klar verboten Das Gewaltverbot ist eine deutliche Erweiterung des Briand Kellogg Pakts der seit 1928 jeden Angriffskrieg volkerrechtlich achtet Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Artikel 1 1 2 Artikel 2 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDer Originaltext steht auf der Website der VN in englischer Sprache und auf der Seite des Regionalen Informationszentrum der Vereinten Nationen fur Westeuropa UNRIC in deutscher Sprache zur Verfugung 3 Artikel 1 Bearbeiten Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmassnahmen zu treffen um Bedrohungen des Friedens zu verhuten und zu beseitigen Angriffshandlungen und andere Friedensbruche zu unterdrucken und internationale Streitigkeiten oder Situationen die zu einem Friedensbruch fuhren konnten durch friedliche Mittel nach den Grundsatzen der Gerechtigkeit und des Volkerrechts zu bereinigen oder beizulegen freundschaftliche auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Volker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Massnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen eine internationale Zusammenarbeit herbeizufuhren um internationale Probleme wirtschaftlicher sozialer kultureller und humanitarer Art zu losen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten fur alle ohne Unterschied der Rasse des Geschlechts der Sprache oder der Religion zu fordern und zu festigen ein Mittelpunkt zu sein in dem die Bemuhungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden nbsp World War II Poster der USA uber die UNITED NATIONS PREAMBLE TO THE CHARTER OF THE UNITED NATIONSArtikel 2 Bearbeiten Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsatzen Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveranen Gleichheit aller ihrer Mitglieder Alle Mitglieder erfullen um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern nach Treu und Glauben die Verpflichtungen die sie mit dieser Charta ubernehmen Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei dass der Weltfriede die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefahrdet werden Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhangigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Massnahme welche die Organisation im Einklang mit dieser Charta ergreift sie leisten einem Staat gegen den die Organisation Vorbeugungs oder Zwangsmassnahmen ergreift keinen Beistand Die Organisation tragt dafur Sorge dass Staaten die nicht Mitglieder der Vereinten Nationen sind insoweit nach diesen Grundsatzen handeln als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten die ihrem Wesen nach zur inneren Zustandigkeit eines Staates gehoren oder eine Verpflichtung der Mitglieder solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen nicht abgeleitet werden die Anwendung von Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht beruhrt Siehe auch BearbeitenVerbrechen der Aggression Weltrechtsprinzip auch Universalitatsprinzip Literatur BearbeitenManuela Scheuermann Die Ziele und Grundsatze der Uno im Wandel der Zeit In Die Vereinten Nationen Eine Einfuhrung Springer Fachmedien 2014 S 39 67 ISBN 978 3 658 32581 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Charter of the United Nations Chapter I Purposes and Principles Quellen und Volltexte englisch Andrea Ellen Ostheimer Die Relevanz der Vereinten Nationen in einer neuen Ara globaler Spannungen Konrad Adenauer Stiftung 24 Juni 2020 Einzelnachweise Bearbeiten vgl Ziele und Grundsatze der Vereinten Nationen Bundeszentrale fur politische Bildung 2 Februar 2011 Grafik Auswartiges Amt ABC der Vereinten Nationen Stand Dezember 2020 S 303 Charta der Vereinten Nationen UNRIC Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen PDF 406 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kapitel I der Charta der Vereinten Nationen amp oldid 221131341