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Der Kanon 1 war im 18 Jahrhundert ein wiederkehrender privilegierter Jahreszins den die neuen Siedler der beiden Grafschaften in Wittgenstein an ihren Grundherrn zahlten Damit waren die neuen Siedler von allen anderen Abgaben befreit Endstuck des Kanonbriefs fur Johann Georg Althaus zu Benfe unterzeichnet von Graf Johann Ludwig zu Sayn Wittgenstein Hohenstein am 5 Marz 1781 Im Zeitalter des Merkantilismus trat der Schutz der Walder in Wittgenstein vor allzu grosser Beanspruchung hinter dem Ziel einer intensiven Nutzung zuruck Schon die Kohlerei fuhrte in ihren Ausmassen zu einem Raubbau der Walder hinzu kam eine intensive Rodungstatigkeit eine neue sogenannte innere Kolonisierung Der Nahrungsraum fur die anwachsende Bevolkerung war in den engen Dorfgrenzen zu klein geworden Neue Wiesen und Acker konnten nur durch eine Ausweitung der Rodung gewonnen werden Mit diesen wirtschaftlichen Zielen gingen auch territorialpolitische Uberlegungen der Grafen einher In den siedlungsarmen Gebieten waren die angrenzenden Nachbarn eher geneigt sich fremdes Holz anzueignen oder das Vieh zur Mast in den nachbarlichen Wald zu treiben Insofern waren neue Siedlungen im Grenzbereich ein wirkungsvoller Schutz gegen unerwunschte Ubergriffe Das Recht zur Rodung war immer schon ein Privileg auch die Neusiedler des 18 Jahrhunderts erhielten von den Grafen zu Wittgenstein gegenuber den eingesessen Bauern gewisse Vorrechte als Anreiz zur Rodung bisher unerschlossener Gebiete Der ihnen neu zugewiesene Rodungsraum wurde ihnen vom Grundherrn auf Erbleihe uberlassen Die ersten drei Jahre es war die arbeitsintensive Rodungszeit einschliesslich des Hausbaus waren frei von Abgaben 2 Danach zahlte der neue Lehnsmann den in seinem Lehnsbrief festgelegten und wiederkehrenden Jahreszins den Kanon auch Canon entlehnt aus dem Griechischen im Sinne von Messstab Richtschnur festgesetzte Ordnung Mit der Zahlung des Kanons waren alle Verpflichtungen gegenuber dem Lehnsherrn auch die Zehnten oder bestimmte Hand und Spanndienste aber auch Jagddienste pp abgegolten Der vom Grundherrn ausgefertigte Lehnsbrief fur den Neusiedler wurde Kanonbrief genannt das Rodungsrecht nannte man Kanonrecht die neuen Siedler wurden als Kanonisten bezeichnet Die neu entstandenen Siedlungen nannte man haufig Kanonistendorfer einzelne Hofe tauchen im Schriftverkehr als Kanonguter auf In der Nordgrafschaft Sayn Wittgenstein Berleburg zahlen z B die Hohendorfer an der Grenze zum Bistum Kurkoln Neuastenberg und Langewiese zu den Kanondorfern die Hofe Dambach und Russelsbach sowie die beiden Hofe auf dem Sohl oberhalb von Weidenhausen waren Kanonguter In der Sudgrafschaft Sayn Wittgenstein Hohenstein entstanden die Dorfer Zinse Benfe 3 Heiligenborn Weide und Stunzel dazu eine Vielzahl von Einzelgehoften nach Kanon Recht Die Zahlungen nach Kanon Recht setzten sich auch in den ersten Jahrzehnten des 19 Jahrhunderts fort wobei meist die alten Vertrage mit den Rechtsnachfolgern erneuert und neue Rechts verhaltnisse eher selten begrundet wurden Nach dem Wiener Kongress trat das Grossherzogtum Hessen die beiden Wittgensteiner Furstentumer an das Konigreich Preussen ab Preussen drangte darauf die Abhangigkeit der Bauern von den Grundherren zu beseitigen Dennoch dauerte es noch bis zum 22 Dezember 1839 als die Ablosung aller Reallasten verkundet werden konnte und die Wittgensteiner Bauern Eigentumer ihrer bisher verliehenen Guter werden konnten 4 Dies war das Ende des Kanons in Wittgenstein Einzelnachweise Bearbeiten Werner Wied Die Kanonisten In Erndtebruck ein Heimatbuch des obersten Edertales Band 1 Selbstverlag der Jagdgenossenschaft Erndtebruck Erndtebruck 1977 S 283 ff Jochen Karl Mehldau Die Anfange des Dorfes Stunzel in Weidenhausen und Stunzel fruher ein Ort heute zwei Dorfer Seite 289 Kanonbrief fur Johann Georg Althaus zu Benfe Original im Besitz des heutigen Hofeigentumers Kopie im Furstlichen Archiv Wittgenstein WA Acta C 1 II b Seite 69 Gesetz vom 22 Dezember 1839 betr die Rechtsverhaltnisse der Grundbesitzer und die Ablosung der Reallasten in den Grafschaften Wittgenstein Berleburg und Wittgenstein Wittgenstein das sog Ablosungsgesetz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kanon Steuer amp oldid 183525240