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Nach dem Kabinettsprinzip werden Beschlusse der Regierung von allen Kabinettsmitgliedern durch Mehrheitsbeschlusse gefasst Weicht der Bundeskanzler von der Mehrheitsmeinung ab kann er seine Richtlinienkompetenz in Anspruch nehmen Im Artikel 65 des Grundgesetzes heisst es dazu Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und tragt dafur die Verantwortung Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschaftsbereich selbstandig und unter eigener Verantwortung Uber Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung 1 Das Kabinett besteht aus dem Kanzler sowie den Ministern Das Kabinett kann Gesetzesinitiativen beschliessen Beschlussfahigkeit des Gremiums ist gegeben bei Anwesenheit des Kanzlers sowie der Halfte der Minister Das Kabinettsprinzip ist eine Form des Kollegialitatsprinzip Neben dem Kanzlerprinzip steht es auch mit dem Ressortprinzip in Konkurrenz Siehe auch KanzlerdemokratieEinzelnachweise Bearbeiten Art 65 GG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kabinettsprinzip amp oldid 227564123