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Das Konigliche Dekret regio decreto r d 1 ist ein Rechtsakt mit Gesetzeskraft im italienischen Rechtssystem der derzeit in Kraft aber nicht mehr durchsetzbar ist vom Ministerrat verabschiedet und vom Konig wahrend des Konigreichs Italien verkundet wurde Die politischen und administrativen Erfordernisse seit der Vereinigung Italiens hatten die Regierung veranlasst ein konigliches Dekret mit Rechtsnorm zu erlassen das in die Zustandigkeit der Legislative fiel Da kein Gesetz diese Befugnisse vorsah blieb die Rechtsprechung uber die rechtliche Wirksamkeit der einschlagigen Bestimmungen vor ihrer Ratifizierung durch das Parlament sehr umstritten Erst 1926 wurde ein Gesetz Gesetz Nr 100 vom 31 Januar 1926 verabschiedet das die Befugnisse der Exekutive zum Erlass von Rechtsnormen regelte Artikel 3 dieses Gesetzes sah vor dass durch konigliches Dekret nach Beratung durch den Ministerrat in ausserordentlichen Fallen und wenn es aus dringenden und absolut notwendigen Grunden erforderlich war rechtskraftige Verordnungen erlassen werden konnten sofern dasselbe Dekret einer der beiden Kammern innerhalb der dritten Sitzung nach seiner Veroffentlichung zur Umwandlung vorgelegt wurde Das Dekret das nicht innerhalb von zwei Jahren nach seiner Veroffentlichung in ein Gesetz umgewandelt worden war war ab dem Tag des Ablaufs dieser Frist nicht mehr in Kraft Konigliche Gesetzesdekrete die nicht durch spatere Bestimmungen aufgehoben wurden und mit der republikanischen Verfassung vereinbar sind bleiben auch in der Italienischen Republik in Kraft Einzelnachweise Bearbeiten Manchmal auch als regio decreto legge bezeichnet Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konigliches Dekret Italien amp oldid 238069184