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Die Inhaltsmitteilung ist ein Begriff aus dem deutschen Urheberrecht und bezieht sich auf die Inhaltsangabe eines unveroffentlichten urheberrechtlich geschutzten Werkes 12 Abs 2 UrhG der dem Erstveroffentlichungsrecht gilt bestimmt Dem Urheber ist es vorbehalten den Inhalt seines Werkes offentlich mitzuteilen oder zu beschreiben solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veroffentlicht ist Solange der Urheber seine Schopfung nicht zur Veroffentlichung freigegeben hat soll sie niemand auch nicht in Kurzform oder in Form einer Zusammenfassung veroffentlichen Findet beispielsweise ein Forscher in einem Nachlass ein unveroffentlichtes Theaterstuck von Gerhart Hauptmann bis 2016 noch keine 70 Jahre verstorben so bedarf er auch dann der Zustimmung der Rechteinhaber wenn er uber dieses Stuck einen wissenschaftlichen Aufsatz schreibt in dem er seinen Inhalt zusammenfassend wiedergibt Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsmitteilung veroffentlichter Werke 1 1 Zulassigkeit von Abstracts 1 2 Zulassigkeit von Inhaltsverzeichnissen 2 Literatur 3 QuellenInhaltsmitteilung veroffentlichter Werke BearbeitenNach herrschender urheberrechtlicher Meinung folgt aus 12 Abs 2 UrhG im Umkehrschluss dass man nach erfolgter Veroffentlichung den Inhalt frei mitteilen und beschreiben darf Einschrankend wird allerdings mit Bezug auf die Entscheidung des Reichsgerichts Operettenfuhrer RGZ 129 252 festgehalten dass die Beschreibung keinesfalls die Lekture des Inhalts ersetzen durfe Der Umfang der erlaubten Inhaltswiedergabe hangt vom Zweck ab Die Information der Offentlichkeit uber den Inhalt eines Buches ohne weitergehende Erorterung wird kurzer ausfallen mussen als eine kritische Auseinandersetzung etwa im Rahmen einer Interpretation oder Buchbesprechung Erdmann S 20 Zulassigkeit von Abstracts Bearbeiten Deutsche Gerichte hatten sich mit der Frage zu befassen ob Abstracts von Fachliteratur ohne Zustimmung des Rechtsinhabers veroffentlicht werden durfen und dies bejaht 1 Das Oberlandesgericht Frankfurt hat 2003 in der Erstellung von Veroffentlichung von Abstracts fur einen juristischen Neuigkeitendienst keinen Eingriff in die Rechte des Urhebers bzw Datenbankherstellers gesehen 2 Im Ergebnis ebenso urteilte das Landgericht Frankfurt hinsichtlich der mehrseitigen Zusammenfassung eines wissenschaftlichen Werks 2006 wies das Landgericht Frankfurt eine Klage gegen das Portal Perlentaucher wegen Verbreitung von Inhaltszusammenfassung von Presseartikeln ab Das Urteil ist nicht rechtskraftig 3 Zulassigkeit von Inhaltsverzeichnissen Bearbeiten Keinerlei urheberrechtliche Probleme wirft die insbesondere in Bibliothekskatalogen siehe Kataloganreicherung ubliche Mitteilung der Inhaltsverzeichnisse eines Buchs auf Sie wird stets als zulassig angesehen Literatur BearbeitenGrundinformation in REMUS Willi Erdmann Verwendung zeitgenossischer Literatur fur Unterrichtszwecke am Beispiel Harry Potter Rechtsgutachten 2002 S 19 21 PDF Dissertation zum Thema PDF 1 30 MB Quellen Bearbeiten netbib weblog Abstracts und Urheberrecht Urteil OLG Frankfurt vom 1 April 2003 Urheberrechtliche Zulassigkeit von abstracts Volltext PDFBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Inhaltsmitteilung amp oldid 213844663