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Eine Hilfsnorm ist eine Gesetzesbestimmung ohne eigene Rechtsfolge Sie definiert erganzt oder erlautert nur eine andere Gesetzesbestimmung So bestimmt etwa 90 BGB was unter einer Sache zu verstehen ist und 90a BGB dass Tiere keine Sachen sind Gesetzestechnisch lassen sich Normen in Anspruchsgrundlagen Einreden und Hilfsnormen einteilen Es gibt verschiedene Formen von Hilfsnormen Diese sind weithin untereinander austauschbar 1 Anzufuhren sind insbesondere Legaldefinitionen gesetzliche Verweisungen gesetzliche Fiktionen gesetzliche Vermutungen Entspricht die Aufgabe der unwiderleglichen gesetzlichen Vermutung der Fiktion so ist Aufgabe der widerleglichen Vermutung eine blosse Beweislastverteilung Einzelnachweise Bearbeiten Bernd Ruthers Christian Fischer Rechtstheorie Begriff Geltung und Anwendung des Rechts 5 uberarb Aufl Beck Munchen 2010 Rn 133 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hilfsnorm amp oldid 219640212