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Das osterreichische Heizkostenabrechnungsgesetz HeizKG ist ein Bundesgesetz und im Wesentlichen am 1 Oktober 1992 in Kraft getreten Es regelt die Abrechnung von Heiz und Warmwasserkosten in Gebauden mit mehr als vier Nutzungseinheiten zB Wohnungen Geschafte etc die uber eine gemeinsame Warmeversorgungsanlage Heizungsanlage beheizt und mit Warmwasser versorgt werden BasisdatenTitel HeizkostenabrechnungsgesetzLangtitel Bundesgesetz uber die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhangige Abrechnung der Heiz und Warmwasserkosten Heizkostenabrechnungsgesetz HeizKG sowie uber Anderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 des Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetzes und des MietrechtsgesetzesAbkurzung HeizKGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie ZivilrechtFundstelle BGBl Nr 827 1992Datum des Gesetzes 29 Dezember 1992Inkrafttretensdatum 1 Oktober 1992Letzte Anderung BGBl I Nr 25 2009Gesetzestext HeizkostenabrechnungsgesetzBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Gliederung 3 Geltungsbereich 4 Aufteilung der Kosten 4 1 Begriffsdefinition 4 2 Voraussetzungen 4 3 Trennung der Heiz und Warmwasserkosten 4 4 Trennung in verbrauchsabhangige und unabhangige Kosten 5 Abrechnung 5 1 Aufteilung der Kosten 5 2 Abrechnungsperiode 5 3 Inhalt und Folgen der Abrechnung 5 4 Schema 6 Sonstiges 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDurch ein Erkenntnis vom Oktober 1991 hat der Verfassungsgerichtshof per 30 September 1992 die bis dahin geltende Regelung der Heiz und Warmwasserkostenaufteilung im Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetz aufgehoben Im damals in Kraft stehenden Wohnungseigentumsgesetz 1975 sowie im Mietrechtsgesetz waren ahnliche Aufteilungsmodi vorgesehen von denen angenommen wurde dass diese ebenfalls verfassungswidrig seien Daher wurde durch das Bundesministerium fur wirtschaftliche Angelegenheiten und das Bundesministerium fur Justiz ein Gesetz ausgearbeitet das die bis dahin in drei unterschiedlichen Gesetzen geregelte Materie in einem Regelwerk zusammenfassen und zudem den Geltungsbereich auf unter anderem auch schlichtes Miteigentum und andere Gebaudenutzungen die bis dahin nicht von einer entsprechenden Regelung erfasst waren ausdehnen sollte Weiters wurden die vorherigen verfassungswidrigen Regelungen ersetzt bzw aufgehoben und diverse Begriffe und Abrechnungsmodi genauer definiert 1 Ein Ziel des Gesetzes ist es aber auch durch eine verbrauchsabhangige Abrechnung der Energiekosten und dadurch bewirkten unmittelbaren Auswirkungen auf die Heiz und Warmwasserkosten einen sparsameren Umgang mit Energie in 1 HeizKG als rationelle und sparsame Energienutzung definiert zu forcieren Ein Grund fur die Festlegung dieses Zieles das sich auch im Gesetzestitel wiederfindet war der im Jahr 1980 zwischen dem Bund und den Landern abgeschlossene sogenannte Energiesparstaatsvertrag 1 Gliederung BearbeitenDas Heizkostenabrechnungsgesetz ist in dreissig Paragraphen in acht Abschnitten sowie drei Artikel gegliedert Die Abschnitte sind wie folgt unterteilt I Abschnitt Allgemeine Bestimmungen II Abschnitt Aufteilung der verbrauchsabhangigen Heiz und Warmwasserkosten und Ermittlung der Verbrauchsanteile III Abschnitt Abrechnung IV Abschnitt Besondere Verfahrensvorschriften V Abschnitt Anderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 VI Abschnitt Anderung des Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetzes VII Abschnitt Anderung des Mietrechtsgesetzes VIII Abschnitt Schluss und Ubergangsbestimmungen VollziehungGeltungsbereich BearbeitenDer Geltungsbereich des HeizKG ist in 3 definiert Grundsatzlich sind die Bestimmungen auf alle Gebaude mit mindestens vier Nutzungsobjekten die durch eine gemeinsame Warmeversorgungsanlage mit Warme versorgt werden und mit Vorrichtungen zur Ermittlung der Verbrauchsanteile ausgestattet sind anzuwenden Unter einem Nutzungsobjekt werden hier samtliche Einheiten verstanden die mit Warme versorgt werden konnen demnach sind beispielsweise in Objekten an denen Wohnungseigentum begrundet worden ist nicht nur Wohnungen Geschaftslokale Ordinationen etc sondern auch Saunen Kellerabteile Hobby oder Fahrradraume von dieser Regelung erfasst selbst wenn beispielsweise eine eigenstandige Nutzung dieser gar nicht moglich ware oder diese nicht wohnungseigentumstauglich waren Diese Bestimmungen gelten analog auch fur Zinshauser Auch die vormals nicht erfassten Hausbesorgerwohnungen fallen unter die Bestimmungen des HeizKG Warme wird im Gesetz als Energie zur Raumbeheizung sowie zur Warmwasserbereitung definiert eine gemeinsame Warmeversorgungsanlage als eine Einrichtung die Warme erzeugt oder bereitstellt unabhangig vom dafur verwendeten Energietrager Ein gemeinsamer Fernwarmeanschluss fur ein Gebaude gilt im Sinne dieser Definition beispielsweise ebenfalls als gemeinsame Warmeversorgungsanlage Der Betreiber einer gemeinsamen Warmeversorgungsanlage zB eine Eigentumergemeinschaft oder der Eigentumer eines Zinshauses wird als Warmeabgeber bezeichnet auch wenn er wie im Falle eines Fernwarmeanschlusses lediglich von einer anderen Person bereitgestellte Warme im eigenen Namen weiterveraussert Es werden in 3 Abs 2 Ausnahmeregelungen fur den Fall dass ein gewerbliches Unternehmen zB ein Fernwarmeunternehmen Direktliefervertrage mit den betroffenen Bestandnehmern abgeschlossen hat getroffen Aufteilung der Kosten BearbeitenBegriffsdefinition Bearbeiten In 2 Abs 8 werden Heiz und Warmwasserkosten als Energiekosten und sonstige Kosten des Betriebes der Warmeversorgungsanlage definiert 2 Abs 9 definiert Energiekosten als Kosten der Energietrager aus denen Warme erzeugt wird das konnen beispielsweise Kohle Ol Gas Strom etc sein sowie sonstige Kosten fur Energietrager das HeizKG nennt hier als Beispiel Strom fur eine Umwalzpumpe oder einen Brenner Sonstige Kosten des Betriebes sind gemass 2 Abs 10 alle ubrigen Kosten des Betriebes zB fur Wartung und Betreuung der Warmeversorgungsanlage sowie den Ersatz von Verschleissteilen Ausdrucklich ausgenommen davon sind Kosten fur die Instandhaltung der Warmeversorgungsanlage Sofern die Warme von einem gewerblichen Unternehmen im Rahmen von Direktliefervertragen abgegeben wird sind als Heiz und Warmwasserkosten die behordlich festgelegten oder vertraglich vereinbarten Preise fur die Energie definiert Voraussetzungen Bearbeiten Sofern die Verbrauchsanteile der einzelnen Warmeabnehmer Bestandnehmer an der Heiz und Warmwasserversorgung durch Messeinrichtungen die dem Stand der Technik entsprechen ermittelt werden konnen und der Energieverbrauch uberwiegend durch die Warmeabnehmer beeinflussbar ist zB durch abschaltbare Heizkorper sind die Kosten uberwiegend nach dem tatsachlichen Verbrauch aufzuteilen Ist dies hingegen nicht der Fall sind samtliche Kosten ausschliesslich nach der beheizbaren Nutzflache aufzuteilen Zur beheizbaren Nutzflache zahlt jedenfalls die im Wohnungseigentumsgesetz 2002 WEG 2002 definierte Nutzflache ausgenommen aber offener Loggien und wie oben beschrieben zuzuglich allgemeiner Raume die ebenfalls beheizt werden Ein einzelner Warmeabnehmer kann gemass 6 HeizKG vom Warmeabgeber den nachtraglichen Einbau von Messeinrichtungen fur die Verbrauchsermittlung Zahler verlangen wenn er den tatsachlichen Energieverbrauch selbst beeinflussen kann und mit einer Einsparung von 10 Prozent der Energiekosten uber die Nutzungsdauer der Messvorrichtungen zu rechnen ist Eine solche Rechnung ist von einem dafur qualifizierten Ziviltechniker vor der Beantragung des Einbaus aufzustellen Jeder Warmeabnehmer muss den nachtraglichen Einbau von Messeinrichtungen jedenfalls dulden Trennung der Heiz und Warmwasserkosten Bearbeiten Sofern mit einer gemeinsamen Warmeversorgungsanlage sowohl Heizenergie erzeugt als auch Warmwasser aufbereitet wird sind gemass 9 die Kosten auch aus umsatzsteuerrechtlichen Gesichtspunkten nach dem jeweiligen Energieanteil der auf die Heiz und auf die Warmwasserenergie entfallt aufzuteilen Die jeweiligen Anteile sind mit Verbrauchserfassung Messung zu ermitteln Wenn das nicht moglich ist sind mindestens 60 Prozent und hochstens 80 Prozent der Kosten der Heizenergie und der Rest der Warmwasserenergie zuzuordnen Sofern nicht alle Warmeabgeber eine andere Vereinbarung treffen sind gemass 13 Abs 3 Z 1 Anteile von 70 Prozent der Heiz und von 30 Prozent der Warmwasserenergie zuzuordnen Trennung in verbrauchsabhangige und unabhangige Kosten Bearbeiten Die wie vorstehend ermittelten Kosten werden in verbrauchsabhangige und unabhangige Kosten unterschieden Verbrauchsabhangige Kosten sind solche die mit einem tatsachlichen Mehrverbrauch an Warme im Gebaude auch steigen zB fur Heizol Gas Strom fur einen Brenner Verbrauchsunabhangige Kosten sind hingegen solche die unabhangig vom tatsachlichen Verbrauch an Warme regelmassig anfallen zB fur die Wartung und Betreuung oder die Zahlerablesung Die verbrauchsabhangigen und unabhangigen Kosten sind fur die Abrechnung eventuell in Heiz und Warmwasserkosten aufzuteilen Ein Anteil der verbrauchsabhangigen Kosten ist anschliessend den verbrauchsunabhangigen Kosten zuzurechnen gemass 10 zwischen 25 und 45 Prozent sofern keine Vereinbarung getroffen wurde sind es 35 Prozent Abrechnung BearbeitenAufteilung der Kosten Bearbeiten Die Abrechnung der verbrauchsabhangigen Kosten ist nach den durch Messeinrichtungen Zahler ermittelten Verbrauchsanteilen vorzunehmen und zwar in dem diese ins Verhaltnis gesetzt werden Jeder Warmeabnehmer hat die Messung der Verbrauchsanteile beispielsweise durch unmittelbare Ablesung eines Abrechnungsunternehmens in seiner Wohnung oder allenfalls die Feststellung der beheizbaren Nutzflache diese ist in Naturmassen zu nehmen zu dulden Die Kosten fur die Messung sind verbrauchsunabhangige Heizkosten Konnen fur bestimmte Nutzungseinheiten die Verbrauchsanteile nicht ermittelt werden konnen diese durch Schatzung bzw Hochrechnung festgelegt werden der Anteil der beheizbaren Nutzflache dieser Nutzungseinheiten an der Summe der beheizbaren Nutzflache im Gebaude darf nicht mehr als ein Viertel sein Die verbrauchsunabhangigen Kosten sind in der Summe im Verhaltnis der beheizbaren Nutzflache aufzuteilen Sofern eine Ermittlung der Verbrauchswerte oder eine Beeinflussung des Verbrauches durch die Warmeabnehmer nicht moglich ist sind samtliche Kosten im Verhaltnis der beheizbaren Nutzflache aufzuteilen Abrechnungsperiode Bearbeiten Die Abrechnungsperiode ist grundsatzlich zwolf Monate lang Beginn und damit auch das Ende werden durch den Warmeabgeber bestimmt Ublich sind Abrechnungsperioden die mit den Kalenderjahren zusammenfallen wobei hier eine Heizsaison Herbst und Winter jeweils auf zwei Perioden aufgeteilt wird Daher beginnt die Abrechnungsperiode haufig auch am 1 Juli oder am 1 Oktober Inhalt und Folgen der Abrechnung Bearbeiten Die Abrechnung ist vom Warmeabgeber bis spatestens sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode an die Warmeabnehmer schriftlich zu ubermitteln Gemass 18 muss die Abrechnung wenigsten Informationen uber den Beginn und das Ende der Abrechnungsperiode die Summe der Heiz und Warmwasserkosten sowie die Aufteilung in verbrauchsabhangige und unabhangige Heizkosten die Summe der beheizbaren Nutzflache sowie den auf den Warmeabnehmer entfallenden Anteil den Gesamtwarmeverbrauch sowie den auf den Warmeabnehmer entfallenden Anteil das Verhaltnis der Aufteilung in verbrauchsabhangige und unabhangige Heizkosten den Anteil der Kosten der auf das jeweilige Nutzungsobjekt entfallt die geleisteten Akontozahlungen den Uberschuss oder Fehlbetrag den Ort und Zeitraum an und in dem in die vollstandige Abrechnung und Belegsammlung Einsicht genommen werden kann sowie einen Hinweis auf die Folgen der Abrechnung zB Anpassung der Akontobetrage enthalten Uberschusse Gutschriften und Fehlbetrag Nachforderungen aus der Abrechnung sind grundsatzlich innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Rechnungslegung zuruck beziehungsweise nachzuzahlen Anhand der Abrechnung sind eventuell neue Akontobetrage vom Warmeabgeber festzulegen die dann fur die gesamte folgende Abrechnungsperiode zu gelten haben sofern nicht unvorhergesehen Ereignisse zB ein besonders kalter Winter eintreten Die 22 und 23 regeln eine eventuelle nachtragliche Korrektur der Abrechnung sowie eine Zwischenermittlung im Falle eines Wechsels des Warmeabnehmers im Laufe der Abrechnungsperiode Umzug Einwande gegen die Abrechnung sind innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungslegung zu erheben Schema Bearbeiten Eine Abrechnung funktioniert nach folgendem Schema samtliche Werte sind beispielhaft eingesetzt Summe der Heiz und Warmwasserkosten verbrauchsabhangige Kosten verbrauchsunabhangige KostenHeizol 1 000 00 Ablesung 500 00Strom fur Brenner 100 00 Kesselreinigung 250 00Summe 1 100 00 Summe 750 00Trennung Summe der Heiz und Warmwasserkosten 1 850 00verbrauchsabhangige va Kosten 1 100 00 verbrauchsunabhangige vua Kosten 750 0070 Heizkosten 770 00 30 Warmwasserkosten 330 00 70 Heizkosten 525 00 30 Warmwasserkosten 225 0065 va Kosten 500 50 35 vua Kosten 269 50 65 va Kosten 214 50 35 vua Kosten 115 50Summen Heizkosten Warmwasserkostenverbrauchsabhangig 500 50 verbrauchsunabhangig 794 50 verbrauchsabhangig 214 50 verbrauchsunabhangig 340 50Aufteilung auf Nutzungseinheiten am Beispiel Heizkosten Nutzungseinheit beheizbare Nutzflache Anteil vua Heizkosten Verbrauch Heizenergie Anteil va Heizkosten GesamtsummeWohnung 1 85 m 26 56 211 04 5 MWh 17 86 89 38 300 42Wohnung 2 80 m 25 00 198 63 8 MWh 28 57 143 00 341 63Wohnung 3 70 m 21 88 173 80 9 MWh 32 14 160 88 334 68Wohnung 4 85 m 26 56 211 04 6 MWh 21 43 107 25 318 29Summen 320 m 100 00 794 51 28 MWh 100 00 500 51 1 295 02Rundungsdifferenzen im Bereich von unter 10 Cent bleiben in der Praxis und daher auch in diesem Beispiel haufig unberucksichtigt Sonstiges BearbeitenIm Heizkostenabrechnungsgesetz werden weiters Moglichkeiten fur Antrage im Verfahren ausser Streitsachen zB fur die Festlegung des Verhaltnisses zwischen Heiz und Warmwasserkosten definiert sowie die notwendigen Anderungen im WEG 1975 MRG und WGG normiert Weblinks BearbeitenText des Heizkostenabrechnungsgesetzes im Rechtsinformationssystem des BundesEinzelnachweise Bearbeiten a b Ministerialrat Dr Sefelin Entwurf eines Heizkostenabrechnungsgesetzes Versendung zur Begutachtung In parlament gv at Bundesministerium fur wirtschaftliche Angelegenheiten 15 Juli 1992 abgerufen am 25 Mai 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heizkostenabrechnungsgesetz amp oldid 218301029