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Die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland Kurztitel Grundordnung der EKD oder Abkurzung GO EKD ist die Kirchenverfassung der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD Sie stellt die Grundlage fur den Aufbau und die Arbeitsweise der EKD ihrer Gliedkirchen und das weitere Kirchenrecht dar BasisdatenTitel Grundordnung der Evangelischen Kirche in DeutschlandKurztitel Grundordnung der EKDAbkurzung GO EKDArt KirchenverfassungGeltungsbereich Evangelische Kirche in Deutschland GliedkirchenRechtsmaterie KirchenrechtUrsprungliche Fassung vom 13 Juli 1948 ABl EKD 1948 S 233 Inkrafttreten am 13 Juli 1948 ABl EKD 1948 S 233 Neubekanntmachung vom 15 Januar 2020 ABl EKD 2020 S 2 Letzte Neufassung vom 1 Januar 2020 ABl EKD 2020 S 2 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 2020 ABl EKD 2020 S 2 Weblink GO EKD in der aktuellsten FassungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Erstmals wurde sie am 13 Juli 1948 in Eisenach beschlossen 1 Zuletzt erfolgte eine Neufassung vom 1 Januar 2020 welche am 15 Januar 2020 im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland bekanntgemacht wurde 2 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Grundzuge 1 2 Organe 1 3 Kirchengerichte 1 4 Voraussetzungen fur Anderungen der Grundordnung 1 5 Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenGrundzuge Bearbeiten In der Praambel wird das Evangelium von Jesus Christus als Grundlage der Evangelischen Kirche in Deutschland festgeschrieben und zwar so wie es uns in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments gegeben ist Im Einzelnen wird das Verhaltnis der Gliedkirchen untereinander geregelt So soll laut Artikel 4 Absatz 1 Nr 1 die Taufe die in einer Gliedkirche ordnungsgemass durchgefuhrt wurde in allen anderen Gliedkirchen anerkannt werden Gemass Artikel 4 Absatz 1 Nr 3 werden die in einer Gliedkirche ordnungsgemass vollzogenen Ordinationen in allen anderen Gliedkirchen anerkannt Organe Bearbeiten Ferner werden die Zusammensetzung und die Amtszeit der Organe der EKD bestimmt Artikel 22 GO EKD 3 Diese sind die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland die Kirchenkonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Zur Erfullung ihrer Aufgaben unterstutzt sie das Kirchenamt Es fuhrt als zentrale Verwaltungsbehorde auch die Verwaltung und die laufenden Geschafte der EKD Artikel 31 GO EKD 4 und ist ausserdem Dienststelle der Organe 5 Kirchengerichte Bearbeiten Zur Streitschlichtung wurden die Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland eingerichtet Kirchengerichte der Evangelischen Kirche in Deutschland sind Artikel 32 GO EKD 6 der Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland als Kirchengericht erster Instanz und der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland als Kirchengericht zweiter Instanz Voraussetzungen fur Anderungen der Grundordnung Bearbeiten Kirchengesetze die die Grundordnung andern bedurfen in der Kirchenkonferenz einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Stimmenzahl und in der Synode einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder Artikel 26a GO EKD 7 Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland Bearbeiten Als Huter der Grundordnung wacht der Verfassungsgerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland uber die Grundordnung und seiner ordnungsgemassen Anwendung Er entscheidet uber die Auslegung der Grundordnung der EKD aus Anlass von Meinungsverschiedenheiten zwischen den verfassungsmassigen Organen der EKD ihrer Gliedkirchen und deren gliedkirchlichen Zusammenschlusse wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin geltend macht durch eine Massnahme oder Unterlassung des Antragsgegners oder der Antragsgegnerin in eigenen Rechten verletzt oder unmittelbar gefahrdet zu sein Art 32 b GO EKD und 25 Abs 1 KiGG EKD und die Vereinbarkeit von Kirchengesetzen und Verordnungen der EKD mit der Grundordnung Art 32 c GO EKD und 26 Abs 1 KiGG EKD in der Besetzung mit dem Prasidenten oder der Prasidentin und vier weiteren Richtern und Richterinnen Der Prasident oder die Prasidentin und zwei weitere Richter und Richterinnen mussen die Befahigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz haben Die ubrigen Richter und Richterinnen mussen ordinierte Theologen oder ordinierte Theologinnen sein Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs der Evangelischen Kirche in Deutschland werden auf gemeinsamen Vorschlag des Rates der Kirchenkonferenz und des Prasidiums der Synode durch die Synode gewahlt Art 32 a Abs 1 Satz 1 GO EKD 8 und 9 Abs 1 KiGG EKD 9 Ihre Amtszeit betragt sechs Jahre Eine erneute Berufung ist zulassig 9 Abs 1 KiGG EKD 10 Siehe auch BearbeitenEvangelische Kirche in Deutschland KirchenverfassungLiteratur BearbeitenAnnemarie Smith von Osten Von Treysa 1945 bis Eisenach 1948 Zur Geschichte der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1980 Peter Beier Kirchwerdung im Zeichen der deutschen Teilung Die Verfassungsreform von EKD und BEK als Anfrage an ihre besondere Gemeinschaft Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2004 Weblinks BearbeitenGO EKD in der aktuellsten FassungEinzelnachweise Bearbeiten Die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 13 Juli 1948 7 August 2020 abgerufen am 28 Oktober 2023 Evangelische Kirche in Deutschland ABl EKD 2020 S 2 In Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland Evangelische Kirche in Deutschland 15 Januar 2020 abgerufen am 28 Oktober 2023 Artikel 22 auf kirchenrecht ekd de Artikel 31 auf kirchenrecht ekd de Zentrale Verwaltung Abgerufen am 28 Oktober 2023 Artikel 32 auf kirchenrecht ekd de Artikel 26a auf kirchenrecht ekd de Artikel 32a auf kirchenrecht ekd de 9 Wahl Berufung und Amtszeit auf kirchenrecht ekd de 9 Wahl Berufung und Amtszeit auf kirchenrecht ekd deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundordnung der EKD amp oldid 238873160