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Das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen ist ein deutsches Artikelgesetz mit dem die rechtlichen Voraussetzungen fur die Errichtung und Fuhrung eines bundesweiten Samenspenderregisters geschaffen sowie im Burgerlichen Gesetzbuch die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders im Fall einer arztlich unterstutzten kunstlichen Befruchtung durch heterologe Insemination ausgeschlossen wurde 1 BasisdatenTitel Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von SamenArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 74 Abs 1 Nr 26 Nr 1 GGRechtsmaterie Burgerliches RechtErlassen am 17 Juli 2017 BGBl I S 2513 Inkrafttreten am 1 Juli 2018GESTA M030Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Samenspenderregister 2 1 Datenbeschaffung 2 2 Datenubermittlung 2 3 Auskunftserteilung 3 Rechtsbeziehungen zwischen Samenspender und Kind 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenEine heterologe Insemination in einem Kinderwunschzentrum fuhrt dazu dass ein dort gezeugtes Kind seinen genetisch biologischen Vater Samenspender nicht kennt weil dieser mit Mutter und dem Kind nicht zusammenlebt und das auch gar nicht wunscht Das allgemeine Personlichkeitsrecht des Kindes Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1989 jedoch auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung 2 Einem volljahrigen Kind muss demnach die gerichtliche Klarung seiner Abstammung moglich sein Nach einem Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2013 stellte eine Einigung zwischen den Eltern und dem behandelnden Arzt die Anonymitat des Samenspenders zu wahren im Verhaltnis zu dem ungeborenen Kind einen unzulassigen Vertrag zu Lasten Dritter dar 3 2015 entschied der Bundesgerichtshof ein mittels kunstlicher heterologer Insemination gezeugtes Kind konne gegen den Reproduktionsmediziner einen aus den Grundsatzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf Auskunft uber die Identitat des Samenspenders haben 4 Zur Umsetzung dieser Rechtsprechung wurde mit Wirkung zum 1 Juli 2018 mit Art 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen ein zentrales Samenspenderregister beim damaligen Deutschen Institut fur Medizinische Dokumentation und Information DIMDI errichtet zu dessen Daten eine durch heterologe Verwendung von Samen gezeugte Person Zugang hat und nach einem festgelegten Verfahren Auskunft verlangen kann 5 Mit Art 2 wurde in 1600d BGB Abs 4 BGB zugleich sichergestellt dass der Samenspender weder durch das Kind noch durch dessen Eltern als rechtlicher Vater in Anspruch genommen werden kann Samenspenderregister BearbeitenSeit Auflosung des DIMDI im Mai 2020 fuhrt das Bundesinstitut fur Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM das elektronische Samenspenderregister in dem bestimmte personenbezogene Daten zur Identitat des Spenders fur die Dauer von 110 Jahren gespeichert werden 8 SaRegG 6 Diese Frist berucksichtigt die maximale Lebenserwartung und entspricht der Frist zur Aufbewahrung des Geburtenregisters und der Sammelakten durch das Standesamt 7 Abs 2 5 Abs 5 Nr 2 PStG 7 Datenbeschaffung Bearbeiten Bei der Gewinnung von Samen zur heterologen Verwendung hat die Entnahmeeinrichtung Kinderwunschzentrum oder Samenbank seit dem 1 Juli 2018 folgende Daten des Samenspenders zu erheben und zu speichern 2 SaRegG Familienname und sofern abweichend Geburtsname Vornamen Geburtstag und Geburtsort Staatsangehorigkeit und Anschrift Diese Daten werden vor Verwendung der Spende auch von der Empfangerin erhoben nicht jedoch ihre Staatsangehorigkeit 5 Abs 2 SaRegG Ausserdem werden die Spendenkennungssequenz oder eine Spendennummer nach einem Einheitlichen Europaischen Code SEC gespeichert 8 Freiwillig und widerruflich kann der Spender weitere Angaben zu seiner Person beispielsweise zu Hobbys Haarfarbe oder Grosse und den Beweggrunden fur die Samenspende machen 9 Bei deutschen Samenbanken konnen Paare oder Frauen mit unerfulltem Kinderwunsch einen Spender in der Regel nach Haar und Augenfarbe Grosse Gewicht Bildungsstand sowie Blutgruppe aussuchen 10 Bei Spenden die vor dem 1 Juli 2018 gewonnen wurden mussen die seit Inkrafttreten des SaRegG erforderlichen Daten des Spenders und der Empfangerin soweit noch vorhanden nachtraglich erhoben und gespeichert werden Der Spender kann jedoch der Verwendung seiner nach altem Recht abgegebenen Spende widersprechen Wurde eine Spende bereits vor dem 1 Juli 2018 zur Zeugung verwendet sind die Entnahmeeinrichtungen und Einrichtungen der medizinischen Versorgung verpflichtet die personenbezogene Daten des Samenspenders und der Empfangerin 110 Kalenderjahre nach der Gewinnung bzw Verwendung des Samens aufzubewahren 13 SaRegG Vor dem 1 Juli 2018 nach alter Rechtslage gezeugte Kinder konnen dann zumindest ihren Anspruch auf Kenntnis des eigenen Abstammung gegenuber der Entnahmeeinrichtung geltend machen Datenubermittlung Bearbeiten Sobald ein Kind nach der heterologen Verwendung von Samen geboren worden ist hat die Entnahmeeinrichtung die von ihr erhobenen Daten an das BfArM zu ubermitteln 6 SaRegG 11 Die Kindsmutter ist verpflichtet der Entnahmeeinrichtung die Geburt des Kindes mitzuteilen 4 Satz 3 SaRegG Auskunftserteilung Bearbeiten Eine Person die vermutet durch heterologe Verwendung von Samen bei einer arztlich unterstutzten kunstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein hat gegenuber dem BfArM Anspruch auf Auskunft aus dem Samenspenderregister 10 SaRegG Der Anspruch richtet sich auf die personenbezogenen Daten des Spenders gem 2 Abs 2 SaRegG und kann bis zur Vollendung des 16 Lebensjahres sowohl von den Kindseltern als gesetzliche Vertreter als auch von dem Kind selbst geltend gemacht werden danach nur noch von dem Kind selbst Vor Auskunftserteilung informiert das BfArM den Spender uber die anstehende Auskunft Spender und Empfangerin haben nur einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der von ihnen selbst erhobenen Daten 11 SaRegG Rechtsbeziehungen zwischen Samenspender und Kind BearbeitenDie gerichtliche Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders ist bei heterologer Verwendung einer Samenspende im Rahmen einer arztlich unterstutzten kunstlichen Befruchtung nicht mehr moglich 1600d Abs 4 BGB Das gilt nicht wenn der Samen mithilfe dessen das Kind gezeugt wurde vor dem 1 Juli 2018 verwendet wurde Art 229 46 EGBGB Damit werden die Samenspender von der Inanspruchnahme als rechtlicher Vater freigestellt insbesondere von unterhaltsrechtlichen Anspruchen der mit einer Samenspende gezeugten Kinder Die Kinder kommen auch nicht als gesetzliche Erben in Betracht Nach altem Recht war das anders Ein Samenspender konnte in seiner Eigenschaft als genetischer Vater auch als rechtlicher Vater des mittels des gespendeten Samens gezeugten Kindes festgestellt werden obgleich er bei Abgabe der Spende an die Entnahmeeinrichtung und damit fur ihn regelmassig unbekannte Paare mit Kinderwunsch keinerlei elterliche Verantwortung ubernehmen wollte 1600d Abs 4 BGB berucksichtigt seit dem 1 Juli 2018 dass zur Verwirklichung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft des Spenders nicht erforderlich und auch nicht interessengerecht ist weil diesem Recht bereits durch den Anspruch des Kindes auf Auskunft uber den Namen und die Anschrift des Spenders Rechnung getragen werden kann 12 1600d Abs 4 BGB gilt nicht in den Fallen einer nicht arztlich unterstutzten kunstlichen Befruchtung insbesondere mittels sog Becherspende 13 14 15 16 Dem leiblichen Vater kann im Fall der sogenannten privaten Samenspende ausser der Vaterschaft auch ein Umgangsrecht zustehen 17 18 Literatur BearbeitenChristine Marlene Straub Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und seine Einbettung in das Abstammungsrecht Unter besonderer Berucksichtigung des Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen Nomos Verlag 2020 ISBN 978 3 8487 6560 7 Saskia Koppen Samenspende und Register Analyse und rechtsvergleichende Bewertung Springer Verlag 2021 ISBN 978 3 662 62450 0 Katharina Beier Claudia Brugge Petra Thorn Claudia Wiesemann Hrsg Assistierte Reproduktion mit Hilfe Dritter Medizin Ethik Psychologie Recht Springer Verlag 2020 ISBN 978 3 662 60297 3 Magdalena Sophie Gayk Vaterschaft und weitere Rechtsprobleme bei heterologer Insemination Nomos Verlag 2020 ISBN 978 3 8487 6575 1 Eva Maria K Rutz Heterologe Insemination Die rechtliche Stellung des Samenspenders Losungsansatze zur rechtlichen Handhabung Springer Verlag Berlin und Heidelberg 2008 ISBN 978 3 540 75709 2 zur Rechtslage vor dem 1 Juli 2018 Weblinks BearbeitenDIP Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen Gesetzesmaterialien Bundesgesundheitsministerium Fragen und Antworten Samenspenderregistergesetz Samenspenderregister sichert seit 1 Juli 2018 Abstammungs Auskunftsanspruche Haufe de 9 Juli 2018 Rabea Buskotte Nun sag wer ist mein Vater Eine Besprechung der jungsten Normierung des Auskunftsanspruchs des Spenderkindes nach einer Samenspende Gottinger Rechtszeitschrift 2019 S 6 12 Unklarheiten im Samenspenderregistergesetz Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 19 10424 vom 23 Mai 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen BR Drs 785 16 vom 30 Dezember 2016 BVerfG Urteil vom 31 Januar 1989 1 BvL 17 87 OLG Hamm Urteil vom 6 Februar 2013 I 14 U 7 12 BGH Urteil vom 28 Januar 2015 XII ZR 201 13 vgl Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung uber den Spender nach heterologer Verwendung von Samen Samenspenderregistergesetz SaRegG buzer de Samenspender Register Bundesinstitut fur Arzneimittel und Medizinprodukte abgerufen am 18 Dezember 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen BT Drs 18 11291 vom 22 Februar 2017 S 17 Information Einheitlicher Europaischer Code zur Kennzeichnung von Geweben und Zellen Single European Code SEC Eurocode IBLS 12 Juli 2017 A Theodoridis J Taupitz H Kentenich Auswirkungen des Samenspenderregistergesetzes auf die Entnahmeeinrichtungen und die Einrichtungen der medizinischen Versorgung Journal fur Reproduktionsmedizin und Endokrinologie Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2018 S 174 179 Behandlung mit einer Samenspende Bundeszentrale fur gesundheitliche Aufklarung letzte Aktualisierung am 18 Dezember 2018 vgl Informationen und Meldeverfahren fur EMV BfArM abgerufen am 26 Dezember 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen BT Drs 18 11291 vom 22 Februar 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen BT Drs 18 11291 vom 22 Februar 2017 S 35 BGH Urteil vom 15 Mai 2013 XII ZR 49 11 Wellenhofer in Munchener Kommentar zum BGB 8 Auflage 2020 1600d Rn 100 Familienrechtlicher Status des Samenspenders bei einer Solomutterschaft Zur Rechtslage in ausgewahlten Staaten Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 30 April 2021 BGH Beschluss vom 16 Juni 2021 XII ZB 58 20 BGH bejaht Umgangsrecht Privater Samenspender darf sein Kind treffen Legal Tribune Online 19 Juli 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen amp oldid 227472378