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Das Gesetz zur Forderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist ein Artikelgesetz das 23 Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland andert insbesondere die Verfahrensordnungen wie die Zivilprozessordnung ZPO das Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG das Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG das Sozialgerichtsgesetz SGG die Verwaltungsgerichtsordnung VwGO und die Finanzgerichtsordnung FGO aber auch beispielsweise die Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO Nicht erfasst sind die Verfassungs und die Strafgerichtsbarkeit BasisdatenTitel Gesetz zur Forderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den GerichtenAbkurzung FordElRV nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerfahrensrechtFundstellennachweis 310 4 7Erlassen am 10 Oktober 2013 BGBl I S 3786 Inkrafttreten am uberw 1 Januar 2018teilw 17 Oktober 2013 1 Januar 2014 1 Juli 2014 1 Januar 2016 1 Januar 2017 und 1 Januar 2022Letzte Anderung durch Art 31 G vom 5 Juli 2017 BGBl I S 2208 2228 Inkrafttreten derletzten Anderung 13 Juli 2017 Art 33 G vom 5 Juli 2017 GESTA C110Weblink GesetzestextBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Zudem werden Bund und Lander innerhalb bestimmter Fristen zu Verordnungen uber die vorubergehende Fortgeltung alten Rechts ermachtigt Inhaltsverzeichnis 1 Zustandekommen Gesetzeszweck und Inhalt 2 Inkrafttreten 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseZustandekommen Gesetzeszweck und Inhalt BearbeitenDas Gesetz wurde am 13 Juni 2013 vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat am 5 Juli 2013 gebilligt 1 Es entstand aus einer Initiative der Bundesregierung Das Gesetz wurde am 10 Oktober 2013 ausgefertigt und am 16 Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt verkundet Es hat zum Ziel das Potential der jungeren technischen Entwicklungen mit gesetzlichen Massnahmen zur Forderung des elektronischen Rechtsverkehrs auf prozessualem Gebiet zu nutzen die Zugangshurden fur die elektronische Kommunikation mit der Justiz zu senken und das Nutzervertrauen im Umgang mit dem neuen Kommunikationsweg zu starken 2 Die Bundesregierung geht davon aus dass der dafur erforderliche Erfullungsaufwand die offentlichen Haushalte nicht belasten sondern sich durch Einsparungen gegenuber der Kommunikation in Papierform uber den Postweg Porto Gebuhren fur Telefaxe eher verringern werde 3 Das Gesetz fuhrt den elektronischen Schriftverkehr von Anwalten und Behorden mit den Gerichten verbindlich ein indem es die fur die Ubermittlung und Bearbeitung elektronischer Dokumente erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen schafft Es bestimmt als sichere Ubermittlungswege beispielsweise die elektronische Kommunikation per De Mail Konto und uber das elektronische Gerichts und Verwaltungspostfach EGVP die Einfuhrung elektronischer Formulare die maschinelle Beglaubigung automatisierte Eingangsbestatigungen und Zustellungen oder die Beweiskraft gescannter offentlicher Urkunden Der Bundesrechtsanwaltskammer kommt durch das Gesetz die Aufgabe zu jedem Rechtsanwalt bis zum 1 Januar 2016 ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten Die Nutzungspflicht elektronischer Dokumente gilt auch fur andere vertretungsberechtigte Personen Notare und Behorden nicht jedoch fur die Burger 4 Wahrend der Regierungsentwurf ursprunglich eine Abschaffung des Empfangsbekenntnisses vorsah und dieses durch eine vom zukunftig einzurichtenden elektronischen Postfach der Anwalte automatisch erstellte Eingangsbestatigung ersetzt werden sollte wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auf die Kritik der Bundesrechtsanwaltskammer reagiert Nunmehr ist ein in maschinenlesbarer Form zu ubermittelndes elektronisches Empfangsbekenntnis als Ersatz fur das bisherige Empfangsbekenntnis vorgesehen 5 6 7 Inkrafttreten BearbeitenDas Gesetz enthalt in Art 26 eine differenzierte Regelung uber das Inkrafttreten der einzelnen Bestimmungen Diese treten vorbehaltlich bestimmter Sonderregelungen am 1 Januar 2018 in Kraft Noch im Oktober 2013 und im Verlauf des Jahres 2014 sind die meisten Anderungen der Zivilprozessordnung in Kraft getreten wie beispielsweise 371a und 371b ZPO zur Beweiskraft elektronischer Dokumente und Urkunden Die Nutzungspflicht fur elektronische Dokumente tritt zum 1 Januar 2022 in Kraft In zahlreichen Pilotprojekten wird der elektronische Rechtsverkehr mit den Bundesgerichten und in den Landern gegenwartig erprobt 8 Die aufgrund Art 25 des Gesetzes in der vor dem 1 Januar geltenden Fassung 9 erlassene Elektronischer Rechtsverkehr Verordnung regelt seit dem 1 Januar 2018 die Ubermittlung elektronischer Dokumente an die Gerichte der Lander und des Bundes sowie die Bearbeitung elektronischer Dokumente durch diese Gerichte 1 ERVV Weblinks BearbeitenGesetzesmaterialien auf www bundesgerichtshof deEinzelnachweise Bearbeiten Elektronischer Rechtsverkehr Memento vom 24 Juni 2013 im Internet Archive auf www brak de Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17 12634 vom 12 Juni 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung BT Drucksache 17 12634 vom 6 Marz 2013 S 3 ff Gesetzentwurf der Bundesregierung BT Drucksache 17 12634 vom 6 Marz 2013 Basisinformationen uber den Vorgang auf bundestag de Gesetz zur Forderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verabschiedet auf www haufe de vom 17 Juni 2013 KammerReport Hamm 3 2013 S 23 Justizportal des Bundes und der Lander Memento des Originals vom 7 September 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www justiz de abgerufen am 14 September 2015 Artikel 25 a F alte Fassung in der vor dem 1 Januar 2018 geltenden Fassung buzer d abgerufen am 13 November 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Forderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten amp oldid 227773657