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Das Gesetz zur Forderung der Steuerehrlichkeit BGBl 2003 I S 2928 ist ein Artikelgesetz das Sozialbehorden Zoll Polizei und Finanzamtern die Abfrage von Kontenstammdaten von Bankkunden erlaubt Kontenabruf Dies dient der Kontrolle von deren Angaben in Antragen auf Sozialleistungen und in der Steuererklarung zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch und Steuerstraftaten BasisdatenTitel Gesetz zur Forderung der SteuerehrlichkeitArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SteuerrechtFundstellennachweis 611 1 32 alt 610 1 3 600 1 Erlassen am 23 Dezember 2003 BGBl 2003 I S 2928 Inkrafttreten am 30 Dezember 2003bzw 1 April 2005GESTA D032Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Gesetz uber die strafbefreiende Erklarung 2 Abgabenordnung 3 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 3 1 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 3 2 Verfassungsbeschwerde 3 3 Normenkontrollverfahren 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 QuellenGesetz uber die strafbefreiende Erklarung BearbeitenArtikel 1 des Gesetzes enthalt das Gesetz uber die strafbefreiende Erklarung Strafbefreiungserklarungsgesetz StraBEG auch Amnestiegesetz genannt das Steuersundern nach dem 31 Dezember 2003 und vor dem 1 April 2005 die Moglichkeit gab unrichtige oder unvollstandige Angaben uber steuerlich erhebliche Tatsachen richtigzustellen Folge der Richtigstellung war eine Steueramnestie Bundesregierung und Gesetzgeber erhofften sich durch diese Brucke in die Steuerehrlichkeit zusatzliche Steuereinnahmen in Hohe von funf Milliarden Euro Tatsachlich beliefen sich die zusatzlichen Steuereinnahmen auf nur etwa 1 4 Milliarden Euro also auf 28 Prozent der geschatzten Summe Im Gegensatz zu fruheren Steueramnestien wurde hierbei durch eine je nach Art der hinterzogenen Steuer reduzierte Bemessungsgrundlage angesetzt so dass weniger Steuer zu zahlen war als von ehrlichen Steuerzahlern verlangt wurde Abgabenordnung BearbeitenArtikel 2 des Gesetzes anderte die Abgabenordnung Die Anderung erlaubt es den Finanzamtern uber das Bundeszentralamt fur Steuern Daten aus den nach 93b Abgabenordnung zu fuhrenden Dateien abzurufen wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele gefuhrt hat oder keinen Erfolg verspricht Andere Behorden und Gerichte konnen ebenfalls Auskunfte erhalten wenn eigene Ermittlungen erfolglos waren oder keinen Erfolg versprechen und das Gesetz das sie ausfuhren an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknupft z B Sozialhilfe Ausbildungsforderung Wohngeld Diese Anderung trat am 1 April 2005 in Kraft Zur Entwicklung der Kontenabrufe siehe Hauptartikel Kontenabruf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BearbeitenAntrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht lehnte es am 23 Marz 2005 ab eine einstweilige Anordnung zu erlassen mit der das Inkrafttreten der Anderung der Abgabenordnung zum 1 April 2005 verhindert werden sollte Verfassungsbeschwerde Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht halt die Vorschriften zum automatischen Kontenabruf im Urteil 1 vom 13 Juni 2007 grosstenteils fur rechtmassig Die Abfragemoglichkeit von Kontostammdaten steht demzufolge zum grossten Teil im Einklang mit dem Grundgesetz 93 Absatz 8 der Abgabenordnung 2 war mit dem Grundgesetz unvereinbar da er die Einzelheiten nicht ausreichend festlegt Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anderung des 93 Abs 8 der Abgabenordnung erfolgte durch Artikel 6 des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 Normenkontrollverfahren Bearbeiten Im Jahr 2005 hatte das Finanzgericht Koln dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Fragen zur Entscheidung vorgelegt ob die Vorschriften der 20 Abs 1 32a EStG in der fur die Veranlagungszeitraume 2000 bis 2002 massgeblichen Fassung mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar sind wie sie im Zusammenwirken mit den erganzenden Regelungen des Strafbefreiungserklarungsgesetzes steuerehrliche Steuerpflichtige einer hoheren Steuer unterwerfen als dies fur Steuerunehrliche geschieht und die Vorschrift des 20 Abs 1 Nr 7 EStG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist weil die Durchsetzung des aus dem Bezug von Zinseinkunften erwachsenden Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird 3 Das Bundesverfassungsgericht wies die Vorlage des Finanzgerichts Koln am 25 Februar 2008 als unzulassig zuruck 4 Siehe auch BearbeitenSteuerflucht SelbstanzeigeLiteratur BearbeitenMario Bergmann Marco Eickmann Die Ausschlussgrunde der strafbefreienden Erklarung und Selbstanzeige im Vergleich In wistra 23 Jg 2004 S 372 376 Weblinks BearbeitenPressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss vom 23 Marz 2005 FAZ online Die Steueramnestie in der PraxisQuellen Bearbeiten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13 Juni 2007 93 Abs 8 AO in der vom BVerfG bemangelten Fassung Finanzgericht Koln Entscheidung vom 22 September 2005 Az 10 K 1880 05 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 25 Februar 2008 2 BvL 14 05 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Forderung der Steuerehrlichkeit amp oldid 206570979