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Durch das im Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Massnahmen bei Gefahrdung des Kindeswohls wurden die Vorschriften zum familiengerichtlichen Kindesschutzverfahren im Burgerlichen Gesetzbuch BGB und im Gesetz uber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG neu ausgestaltet Mit dem Gesetz wollte der Bundesgesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommen den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch dann sicherzustellen wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und dadurch das Kindeswohl gefahrdet ist BasisdatenTitel Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Massnahmen bei Gefahrdung des KindeswohlsArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie FamilienrechtFundstellennachweis 400 2 315 1 211 1 400 2Erlassen am 4 Juli 2008 BGBl I S 1188 Inkrafttreten am 12 Juli 2008 Art 5 G v 4 Juli 2008 GESTA C119Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Ausloser fur das Gesetz waren mehrere Falle in denen Kinder gestorben waren weil ihre Eltern sie vernachlassigt hatten unter anderem der so genannte Mordfall Jessica Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz am 25 April 2008 mit den Stimmen von Regierungs und Oppositionsfraktionen einstimmig beschlossen Inhaltsverzeichnis 1 Ausschuss 2 Stellungnahmen 3 Anderungen durch das Gesetz 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAusschuss BearbeitenBrigitte Zypries Bundesministerin der Justiz setzte im Marz 2006 eine Arbeitsgruppe Familiengerichtliche Massnahmen bei Gefahrdung des Kindeswohls ein der Experten aus den Familiengerichten der Kinder und Jugendhilfe und Vertreter betroffener Verbande angehorten 1 Im Abschlussbericht vom 17 November 2006 kam die Arbeitsgruppe unter anderem zu dem Ergebnis dass Familiengerichte haufig zu spat und uberwiegend mit dem Ziel angerufen werden den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen 2 In den Ausschuss waren eine Reihe von Experten eingeladen unter ihnen befand sich auch Christian Dietz Inhaber des mittlerweile geschlossenen Unternehmens Haasenburg Stellungnahmen BearbeitenStellung zum Referentenentwurf nahmen folgende Organisationen Arbeiterwohlfahrt Bundesverband AWO Arbeitsgemeinschaft fur Kinder und Jugendhilfe AGJ Bund Deutscher Rechtspfleger Bundesarbeitsgemeinschaft fur Kinder in Adoptiv und Pflegefamilien BAG KiAP PFAD Bundesverband der Pflege und Adoptivfamilien Pflegeelternschule Baden Wurttemberg Bundesrechtsanwaltskammer Deutsche Gesellschaft fur Systemische Therapie Beratung und Familientherapie DGSF Deutscher Anwaltverein Deutscher Juristinnenbund Deutscher Richterbund Neue Richtervereinigung Sozialdienst katholischer Frauen SkF und der Deutsche Caritasverband DCV Verband alleinerziehender Mutter und Vater Bundesverband VAMV Zur Stellungnahme des Bundesrats BundesrechtsanwaltskammerZu 1493 Abs 2 1683 1845 BGB 5 Abs 5 PStG sowie gegen eine Anderung der 1908 i Abs 1 Satz 1 BGB 94 Kostenordnung nahm der Deutsche Richterbund Stellung Anderungen durch das Gesetz BearbeitenDas Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Massnahmen bei Gefahrdung des Kindeswohls ist ein Artikelgesetz welches das Burgerliche Gesetzbuch und das Gesetz uber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erganzte daruber hinaus aber keinen eigenstandigen Inhalt hat Kernstuck des Gesetzes ist der neu gefasste 1666 BGB Gemass 1666 Abs 1 BGB muss das Familiengericht bereits dann tatig werden wenn das korperliche geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermogen gefahrdet sind und die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind die Gefahr selbst abzuwenden Vor Inkrafttreten des Gesetzes war es zusatzlich notig gewesen den Eltern ein Erziehungsversagen nachzuweisen was in der Praxis oft schwierig gewesen war Dem Familiengericht stehen gemass 1666 Abs 3 BGB insbesondere folgende Massnahmen zur Verfugung das Gebot offentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder und Jugendhilfe und der Gesundheitsfursorge in Anspruch zu nehmen die Verpflichtung fur die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen das Verbot die Familienwohnung zu nutzen sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen an denen sich das Kind regelmassig aufhalt das Verbot Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizufuhren Kontaktverbot die Entziehung der elterlichen SorgeVor Inkrafttreten des neuen 1666 Abs 3 BGB war der Entzug der elterlichen Sorge haufig die einzige Massnahme die von den Gerichten in Betracht gezogen worden war Das Verfahrensrecht wurde mit 50e und 50f FGG um zwei Vorschriften erganzt die spater in das Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit uberfuhrt wurden 50e FGG heute 155 FamFG verpflichtet die Familiengerichte Verfahren wegen Gefahrdung des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt durchzufuhren Ausserdem mussen die Gerichte prufen ob der Schutz des Kindes durch eine einstweilige Anordnung sichergestellt werden muss Gemass 50f FGG heute 157 FamFG sollen die Familiengerichte mit den Eltern erortern wie einer moglichen Gefahrdung des Kindeswohls begegnet werden kann insbesondere durch offentliche Hilfen und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann An dieser Erorterung soll auch das Jugendamt teilnehmen Siehe auch BearbeitenListe von Rechtsquellen fur das deutsche FamilienrechtEinzelnachweise Bearbeiten http www bundesgerichtshof de DE Bibliothek GesMat WP16 K kindeswohl html https www bundesgerichtshof de SharedDocs Downloads DE Bibliothek Gesetzesmaterialien 16 wp kindeswohl abschlussbericht pdf ht kindeswohl pdfBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Massnahmen bei Gefahrdung des Kindeswohls amp oldid 212574268