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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Gerichtssprache ist die Sprache in der Gerichtsverhandlungen stattfinden Deutschland BearbeitenNach 184 GVG ist die Gerichtssprache Deutsch wobei im sorbischen Siedlungsgebiet in Sachsen und Brandenburg Antrage und Verhandlungen auch in sorbischer Sprache eingereicht bzw durchgefuhrt werden durfen Die Gerichtssprache gehort zu den Verfahrensvoraussetzungen Antrage die nicht in deutscher Sprache verfasst sind sind grundsatzlich unwirksam 1 Fur das Strafverfahren gelten aber nach einem Urteil des Europaischen Gerichtshofs erhebliche Einschrankungen Soweit ein Schriftsatz als wesentlich anzusehen ist wobei dies regelmassig ohne die Ubersetzung nicht festgestellt werden kann hat das Gericht nach der Richtlinie 2010 64 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Oktober 2010 uber das Recht auf Dolmetschleistungen und Ubersetzungen in Strafverfahren den Schriftsatz von Amts wegen in die deutsche Sprache zu ubersetzen 2 Dies gilt indes nur fur den nicht durch einen Strafverteidiger vertretenen Angeklagten da dieser ansonsten nach Art 6 Abs 3 Buchstabe e der Europaischen Menschenrechtskonvention uber seinen Verteidiger einen Rechtsanspruch auf eine unentgeltliche Ubersetzung seiner Schriftsatze hat 3 Grundsatzlich mussen auch alle Richter die an einem Prozess beteiligt sind die Gerichtssprache also die deutsche Sprache beherrschen einschliesslich der ehrenamtlichen Richter bzw der Schoffen Ein Verstoss hiergegen kann den absoluten Revisionsgrund der nicht vorschriftsgemassen Besetzung des Gerichts erfullen 4 Im Strafverfahren ist unter Umstanden ein Gerichtsdolmetscher von Amts wegen zu bestellen soweit der Beschuldigte der deutschen Sprache nicht machtig ist 187 GVG Das Gleiche gilt in der mundlichen Verhandlung des Zivilprozesses wenn an der Verhandlung Personen beteiligt sind die der deutschen Sprache nicht machtig sind 185 GVG Die Regelung zur Gerichtssprache erstreckt sich nicht auf fremdsprachige Urkunden die im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden sollen Diese durfen in ihrer Originalsprache in den Prozess eingefuhrt werden und sind gegebenenfalls uber den Sachverstandigenbeweis in die deutsche Sprache zu ubersetzen 5 Nur im Zivilprozess wo der Beibringungsgrundsatz gilt mussen die Parteien nicht aber Dritte Urkunden auf eigene Kosten durch einen Urkundenubersetzer ubersetzen lassen sofern nicht alle Verfahrensbeteiligten einschliesslich der Richter der Fremdsprache machtig sind oder das Gericht dies ausdrucklich anordnet 142 Abs 3 ZPO 6 Ist eine Person der deutschen Sprache nicht machtig darf sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Eid z B bei Vernehmung als Zeuge auch in ihrer Muttersprache ablegen 188 GVG Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 14 Juli 1981 AZ 1 StR 815 80 EuGH Urteil vom 15 Oktober 2015 AZ C 216 14 BGH Beschluss vom 9 Februar 2017 AZ StB 2 17 BGH Urteil vom 26 Januar 2011 AZ 2 StR 338 10 BGH Urteil vom 9 November 2011 AZ 1 StR 302 11 OLG Munchen Urteil vom 16 Januar 2008 AZ 15 U 4623 07 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtssprache amp oldid 192142184