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Das Gerichtsamt Pulsnitz war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Konigreich Sachsen Eingangsgericht Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Pulsnitz Geschichte BearbeitenNach dem Tod des sachsischen Konigs Friedrich August II wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger Konig Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet An die Stelle der bisher im Konigreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsamter in nahezu allen grosseren Stadten Die Details der Verwaltungsreform regelten das sachsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11 August 1855 und die Verordnung uber die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2 September 1856 1 Stichtag fur das Inkrafttreten der neuen Behordenstruktur im Konigreich Sachsen war der 1 Oktober 1856 Aufgelost wurde das Konigliche Gericht Pulsnitz Das neu gebildete Gerichtsamt Pulsnitz unterstand dem Bezirksgericht Kamenz Sein Gerichtsbezirk umfasste Pulsnitz Oberlaus und Meissn Bohmisch Vollung Bretnig mit Kleinbretnig Friedersdorf Bohmisch Meissnisch Grossnaundorf Grossrohrsdorf Hauswalde Kleindittmannsdorf Lichtenberg Meissnisch Vollung Dorf Pulsnitz Mittelbach Niederlichtenau Oberlaus und Meissn Niedersteina Oberlichtenau Obersteina Ohorn Oberlaus und Meissn Thiemendorf und Weissbach bei Pulsnitz 2 Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemass dem Gesetz uber die Organisation der Behorden fur die innere Verwaltung vom 21 April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsamter 1874 auf die umgestalteten bzw neu gebildeten Amtshauptmannschaften uber Seitdem das bisherige konigliche Gericht als konigliches Gerichtsamt bezeichnet wurde fuhrte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann 3 Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Pulsnitz wurden im Zuge der Neustrukturierung der sachsischen Gerichtsorganisation gemass dem Gesetz uber die Organisation der Behorden fur die innere Verwaltung vom 21 April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Kamenz mit Sitz in der Stadt Kamenz integriert Das Gerichtsamt Pulsnitz wurde 1879 auf Grund des Gesetzes uber die Bestimmungen zur Ausfuhrung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27 Januar 1877 und des Gesetzes uber die Zustandigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1 Marz 1879 durch das neu gegrundete Amtsgericht Pulsnitz abgelost 4 Siehe auch BearbeitenGerichte im Konigreich SachsenEinzelnachweise Bearbeiten Pierer s Universal Lexikon Band 12 Altenburg 1861 S 749 750 Verordnung uber die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2 September 1856 in Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen 1856 S 250 Digitalisat Gesetz und Verordnungsblatt 2117 1856 Bestand 50375 Gerichtsamt Pulsnitz im Staatsfilialarchiv Bautzen OnlineGerichte im Bezirk des Appellationsgerichtes Budissin Bezirksgericht Zittau Gerichtsamt Zittau Gerichtsamt Ostritz Gerichtsamt Reichenau Gerichtsamt Grossschonau Bezirksgericht Lobau Gerichtsamt Lobau Gerichtsamt Weissenberg Gerichtsamt Bernstadt Gerichtsamt Herrnhut Gerichtsamt Ebersbach Gerichtsamt Neusalza Bezirksgericht Budissin Gerichtsamt Budissin Gerichtsamt Schirgiswalde Gerichtsamt Konigswartha Gerichtsamt Bischofswerda Bezirksgericht Kamenz Gerichtsamt Kamenz Gerichtsamt Konigsbruck Gerichtsamt Pulsnitz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsamt Pulsnitz amp oldid 232691399