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Die Gerichte in der Freien Stadt Danzig orientierten sich an der Tradition des deutschen Reichsgerichtsverfassungsgesetzes wiesen aber durch die Kleinteiligkeit der Freien Stadt Danzig Besonderheiten auf Danzig war im Deutschen Kaiserreich Sitz des Landgerichtes Danzig Diesem war das Oberlandesgericht Marienwerder ubergeordnet Darunter waren neun Amtsgerichte angesiedelt Als Folge des Friedensvertrag von Versailles wurde Danzig als freie Stadt aus dem Reichsverband ausgegliedert Der grosste Teil des Umlandes wurde Polen zugeschlagen Diese Neuordnung nahm weder Rucksicht auf bestehende Kreisgrenzen noch auf die jeweiligen Gerichtsbezirke Aus den Restkreisen des Danziger Umlandes wurden zwei Stadt und drei Landkreise gebildet Aus den Teilen des Landgerichtsbezirks der zur Freien Stadt Danzig gehorte wurde in vier Amtsgerichtsbezirke gegliedert Da alle Amtsgerichtssitze ausser Danzig selbst polnisch geworden waren wurden neue Amtsgerichtssitze ausgewahlt Amtsgericht Danzig in Danzig Amtsgericht Zoppot in Zoppot Amtsgericht Tiegenhof in Tiegenhof Amtsgericht Neuteich in NeuteichDas Landgericht Danzig selbst bestand weiter wurde in seinem Gerichtsbezirk jedoch auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig begrenzt Als hochstes Gericht wurde das Danziger Obergericht ins Leben gerufen Es hatte sowohl die Funktion des Reichsgericht als hochstes Gericht als auch die eines Oberlandesgerichtes Es bestand daher in Landgerichtsangelegenheiten nur ein zweistufiger Instanzenzug Die Richter wurden gemass Artikel 64 der Verfassung der Freien Stadt Danzig von einem Richterwahlausschuss des Volkstags gewahlt 1 Am 9 April 1920 wurde ein vorlaufiges Oberverwaltungsgericht fur die Freie Stadt Danzig eingerichtet Dieses arbeitete nach den bisherigen Bestimmungen der preussischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und war sowohl Beschlussbehorde als auch obere Instanz in Verwaltungsverfahren Mit Rechtsverordnung vom 7 Januar 1927 wurde ein Verwaltungsgericht Danzig geschaffen Dessen hauptamtliche Mitglieder wurden durch den Senat bestellt die ehrenamtlichen Mitglieder durch die Stadtburgerschaft in Danzig die Stadtverordnetenversammlung und den Kreisausschuss gewahlt Am 9 August 1935 wurde die selbststandige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingestellt und die Verwaltungssachen dem Landgericht Danzig ubertragen wo eine Kammer fur Verwaltungsangelegenheiten gebildet wurde Die Aufgaben des Oberverwaltungsgerichtes ubernahm das Obergericht wo ein Senat fur Verwaltungsangelegenheiten gebildet wurde Mit Rechtsverordnung vom 8 Juni 1939 wurde zum 15 Juli 1939 erneut ein Landesverwaltungsgericht gebildet Aufgrund des Anschlusses der Freien Stadt Danzig an das Reich hatte diese Massnahme keine Bedeutung mehr 2 Weitere Institutionen mit Gerichtscharakter waren das Disziplinargericht fur Richter das Disziplinargericht fur nichtrichterliche Beamte das Seeamt das Oberseeamt und das Wuchergericht 3 Nach dem Uberfall auf Polen endete 1939 die Staatlichkeit der Freien Stadt Danzig Das Danziger Obergericht wurde in das Oberlandesgericht Danzig umgewandelt der Bezirk des Landgerichtes Danzig auf elf Amtsgerichte erweitert 4 Einzelnachweise Bearbeiten Verfassung der Freien Stadt Danzig Gerd Heinrich Hrsg Verwaltungsgeschichte Ostdeutschlands 1815 1945 1993 ISBN 3170113380 S 357 358 Statistisches Landesamt der Freien Stadt Staatshandbuch der Freien Stadt Danzig Ausgabe 1926 Danzig 1926 S 51 61 Handbuch der Justizverwaltung 1942 S 75 online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichte in der Freien Stadt Danzig amp oldid 201591690