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Das Gericht der franzosischen Militarregierung in Berlin franzosisch Tribunal du Gouvernement Militaire Francais de Berlin war in der Zeit der Viermachteverwaltung ein Besatzungsgericht im franzosischen Sektor von Berlin Rechtliche Grundlage des Gerichts war das Gesetz Nr 7 der Alliierten Kommandatura Uber die Gerichtsbarkeit auf den vorbehaltenen Gebieten vom 17 Marz 1950 1 Danach durften die deutschen Gerichte in Berlin ohne Zustimmung der jeweiligen Besatzungsmacht keine Strafgerichtsbarkeit gegen Angehorige der alliierten Streitkrafte und gegen solche Personen ausuben die Straftaten gegen die Besatzungsmachte oder deren Angehorige begangen hatten Ausserdem konnten die jeweiligen Stadtkommandanten jedes Verfahren einem deutschen Gericht in Berlin entziehen und einem Besatzungsgericht zuweisen Mit Wirkung vom 5 Mai 1955 wurde das in Berlin bereits bestehende franzosische Besatzungsgericht in ein Gericht der dortigen Militarregierung umgewandelt 2 Gegen Deutsche urteilte das Gericht in dem Aufsehen erregenden Verfahren gegen zwei DDR Burger die 1969 ein polnisches Flugzeug nach Berlin Tegel im franzosischen Sektor entfuhrt hatten Nachdem der franzosische Stadtkommandant das Verfahren an das Gericht uberwiesen hatte verurteilte dieses die Angeklagten zu einer zweijahrigen Gefangnisstrafe 3 Mit Inkrafttreten des Zwei plus Vier Vertrages fiel nach der Wiedervereinigung Deutschlands die Rechtsgrundlage fur die Tatigkeit des Gerichts fort Quellen BearbeitenGemischtes Recht In Der Spiegel Heft 48 1969 vom 24 November 1969 Hans von Mangold Das Urteil des Tribunal du Gouvernement Militaire Francais de Berlin zur Entfuhrung einer polnischen Verkehrsmaschine nach Berlin In Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht 30 1970 S 528ff PDF 1 4 MB Dieter Wilke Jan Ziekow Die Verfassungsentwicklung Berlins seit 1945 In Jahrbuch des offentlichen Rechts Neue Folge Band 37 1988 S 167 185Siehe auch BearbeitenGerichte der Alliierten in DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Verordnungsblatt fur Gross Berlin 1950 S 89 Hierzu Klaus Hammes Die Beschrankungen der deutschen Gerichtsbarkeit in West Berlin und im Bundesgebiet In Juristische Rundschau 1950 S 289ff Verordnung des franzosischen Stadtkommandanten vom 5 Juli 1955 Amtsblatt der Alliierten Kommandatura Berlin 1955 S 1070 Entscheidung vom 20 November 1969 auszugsweise abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 1970 S 399 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gericht der franzosischen Militarregierung in Berlin amp oldid 212032639