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Generalkommissionen waren im Konigreich Preussen Behorden zur Regulierung von Fragen bauerlicher Verhaltnisse Reallasten Flurbereinigungen und Meliorationen Sie waren gleichzeitig Gerichte bei Konflikten zu diesen Fragen 1919 wurden die Generalkommissionen aufgelost und durch die Landeskulturamter ersetzt Siegelmarke Koniglich Preussische Generalkommission fur Westfalen usw MunsterAm 17 Oktober 1811 wurde die Instruction fur die General Commissarien zur Regulirung der gutsherrlichen und bauerlichen Verhaltnisse und fur die Landes Oekonomie Collegien erlassen 1 1817 regelte die Verordnung wegen Organisation der Generalkommissionen und der Revisions Kollegien zur Regulirung der gutsherrlichen Verhaltnisse imgleichen wegen des Geschaftsbetriebes bei diesen Behorden vom 20 Juni 1817 2 Die Generalkommissionen bestanden zunachst aus einem Generalkommissar als Direktor und zwei weiteren Mitgliedern Mindestens eines der Mitglieder musste die Befahigung zum Richteramt haben Gegen die Entscheidungen der Generalkommissionen war Revision bei den Revisionskollegien moglich In der Folge wurden Generalkommissionen in allen preussischen Provinzen eingerichtet So wurden 1820 die Generalkommissionen in Magdeburg und Munster errichtet 3 In den 1880er Jahren wurden die Generalkommissionen zusammengefasst So hob das Gesetz uber die allgemeine Landesverwaltung vom 30 Juli 1883 die Generalkommissionen fur die Provinzen Pommern und Posen auf und teilte deren Aufgaben derjenigen fur die Provinz Brandenburg zu Im selben Gesetz wurde eine gemeinsame Generalkommission fur die Provinzen Ost und Westpreussen und Posen gebildet und festgelegt dass die Generalkommission fur die Provinz Hannover zugleich fur die Provinz Schleswig Holstein zustandig war 4 Aufgabe war nun die Regulierung der gutsherrlichen bauerlichen Verhaltnisse die Ablosung von Reallasten Gemeinheitsteilungen Servitutsbefreiungen Teilung gemeinschaftlich benutzter Grundstucke wirtschaftliche Zusammenlegungen Verkoppelungen Auseinandersetzungen Teilungen Landeskultursachen und die im Zusammenhang mit Gemeinheitsteilungen notwendigen Meliorationen sowie die Ausfuhrung der Gesetze uber das Anerbenrecht 5 Unterhalb der Generalkommissionen wurden Spezialkommissionen eingerichtet die jeweils fur mehrere Kreise zustandig waren Die Zahl der Spezialkommissionen stieg im Laufe der Zeit Waren es 1885 bei der Bildung der Generalkommission Dusseldorf fur die Rheinprovinz in der Rheinprovinz 7 so waren es 1918 bereits 24 Spezialkommissionen Das Gesetz uber Landeskulturbehorden vom 3 Juni 1919 benannte die Generalkommissionen in Landeskulturamter und die Spezialkommissionen in Kulturamter auf Kreisebene um 6 Das Landeskulturamt wurde 1932 als eigenstandige Behorde aufgehoben und dem Oberprasidenten ubertragen wo es eine neue Abteilung III Landeskulturabteilung bildete welche bis zur Neuorganisation des Oberprasidiums 1946 bestehen blieb 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Generalkommission Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Generalkommission DusseldorfEinzelnachweise Bearbeiten GStA PK I HA Rep 87 B Nr 11528 fol 39 r Gesetz Sammlung fur die Koniglichen Preussischen Staaten 1817 S 161 ff Gesetz wegen der in Magdeburg und Munster zu errichtenden Generalkommissionen vom 25 September 1820 Abgedruckt in Amtsblatt fur den Regierungsbezirk Dusseldorf 1821 S 42 48 online Gesetz uber die allgemeine Landesverwaltung vom 30 Juli 1883 16 Max Bar Die Behordenverfassung der Rheinprovinz Bonn 1919 Nachdruck 1965 S 452 ff Horst Romeyk Verwaltungs und Behordengeschichte der Rheinprovinz 1914 1945 1985 ISBN 3770075528 S 479 480 https www arcinsys niedersachsen de arcinsys detailAction detailid b2064 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Generalkommission Preussen amp oldid 221682944