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Die Gehoferschaften sind mit Genossenschaften vergleichbare Personenvereinigungen die heute uberwiegend forstwirtschaftliche Flachen gemeinsam nach ideellen Anteilen besitzen Das Leer Gerust zum Trocknen der abgeschalten Eichenrinde beim LohemachenInhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Rechtliche Einordnung 3 Innere Organisation und Aufgaben einer Gehoferschaft 4 Geschichte 5 Literatur 6 Siehe auch 7 WeblinksEntstehung BearbeitenGehoferschaften sind eine Besonderheit des alten Trierer Landes Man findet sie nur im Regierungsbezirk Trier in Rheinland Pfalz sudlich der Mosel sowie im angrenzenden Saarland Die Bewirtschaftung erfolgt heute meist unter Mitwirkung der Landesforstverwaltungen Die Entstehungsgeschichte der Gehoferschaften ist bis heute nicht eindeutig geklart Nach uberwiegender Ansicht waren die Gehoferschaften nie Gemeindewald Genossenschaft oder Allmende sondern haben rechtsgeschichtlich ihren Ursprung im Privatrecht Diesem Aspekt haben Rheinland Pfalz und das Saarland in ihrem jeweiligen Landeswaldgesetz Rechnung getragen und explizit geregelt dass der Gehoferschaftswald kein Korperschaftswald ist und somit als Privatwald zu betrachten ist Rechtliche Einordnung BearbeitenRheinland Pfalz Obwohl die Rechtsnatur der Gehoferschaften in Rheinland Pfalz bis auf den heutigen Tag umstritten und in der Vergangenheit oftmals Gegenstand eingehender Diskussionen in der Literatur gewesen ist geht die herrschende Rechtsauffassung heute davon aus dass es sich bei den rheinland pfalzischen Gehoferschaften um Institutionen privatrechtlichen Charakters handelt Ihre Rechtsnatur als nicht rechtsfahige Personenvereinigung mit gemeinschaftlichem Eigentum sowie die Tatsache dass Eigentumsanderungen oft seit Generationen nicht mehr im Grundbuch eingetragen worden sind haben zur Folge dass die Gehoferschaften heute praktisch nicht mehr ordnungsgemass am Rechtsleben teilnehmen konnen Saarland Dagegen ist die Rechtsnatur der Gehoferschaften im Saarland rechtlich geklart Das Saarland hat den Gehoferschaften in seinem Zustandigkeitsbereich noch kurz vor seinem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland eine eigene Rechtsfahigkeit verliehen Geregelt wurde dies im Gesetz Nr 537 betreffend die Waldgehoferschaften und gleichartige Waldgemeinschaften in ungeteilter Gemeinschaft zur gesamten Hand vom 20 November 1956 Gehoferschaftsgesetz mit folgenden Vorschriften 3 Rechtsfahigkeit Die Waldgemeinschaften konnen unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen Eigentum und andere dingliche Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen erwerben ubertragen und aufgeben vor Gericht klagen und verklagt werden 9 Befugnisse des Vorstandes 1 Der Vorstand vertritt die Waldgemeinschaft den Miteigentumern und Dritten gegenuber gerichtlich und aussergerichtlich Innere Organisation und Aufgaben einer Gehoferschaft BearbeitenDie Gehoferschaften besitzen in der Regel eine innere Organisationsform d h sie verfugen uber einen aus drei Personen bestehenden Vorstand und eine Mitgliederversammlung Vorstand und Mitgliederversammlung sind als Organe der Gehoferschaft anzusehen Obwohl der Vorstand der rheinland pfalzischen Gehoferschaften nur mit einer eingeschrankten Vertretungsvollmacht zum Aussenverhaltnis ausgestattet ist und eine eigene Rechtsfahigkeit der Gehoferschaft wie vorerwahnt nicht besteht werden aus dieser Notlage heraus die Geschaftsverbindungen der Gehoferschaften akzeptiert Gehoferschaften unterhalten eigene Bankkonten sind Mitglied im Kreiswaldbauverein in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden als Steuerschuldner der Grundsteuer gefuhrt und schliessen Vertrage uber die Jagdverpachtung uber Holzverkaufe und Wegebaumassnahmen oder Waldarbeiten ab Hierbei werden auch die Gehoferschaften ohne eigene Rechtsfahigkeit aus Zweckmassigkeitsgrunden und im Interesse der Allgemeinheit im Rechtsverkehr akzeptiert Die Sicherung des gehoferschaftlichen Eigentums kann aber auf Dauer nur gewahrleistet werden wenn durch die Schaffung einer fur alle Gehoferschaften geltenden gesetzlichen Neuregelung den Gehoferschaften nach dem Beispiel des Saarlandes eine eigenstandige Rechtsposition zubilligt wird Geschichte BearbeitenNach alteren Karten zu urteilen wurde fast das gesamte Land rings um den Ort fruher von der Gehoferschaft verwaltet und gemeinschaftlich genutzt Nur kleinere Gebiete waren in Privatbesitz meist feuchte Wiesentaler die auch in trockenen Jahren einen Ernteertrag sicherten Jedes Jahr wurden drei Gewanne also Feldabschnitte zur privaten Nutzung aufgeteilt Die Nutzung erfolgte in drei Arten Ginsterhau Unterhau und Lohhecke Heute erfolgt meist nur noch eine bedarfsangepasste Brennholznutzung Nach dem Kahlschlag wuchs der Ginster in den meisten Hecken besonders gut Er fand fur verschiedene Zwecke Verwendung Die dickeren Strunken wurden zu Anzundholz verkleinert die dunneren Zweige als Streu fur das Vieh benutzt Stroh war knapp da es zum Teil auch verfuttert wurde Beim sogenannten Unterhau handelte es sich um das Ausreisern der etwa 10 jahrigen Bestande Diejenigen Hecken wurden durchforstet die in den nachsten Jahren zur Lohegewinnung anstanden Dabei wurde der Bedarf an Holz fur den hauslichen Backofen und zum Feuern des Viehfutterkessels gewonnen Die Eichen Lohe gewann man in der Zeit des 1 oder 2 Saftstromes Die jungen Eichenstammchen wurden unterhalb der ersten Aste mit dem Haubeil gekranzt d h die Rinde wurde ringformig um den Stamm durchgeschnitten Mit dem Loheisen der Schleiss wurde die Rinde der Lange nach aufgeschnitten Mit dem loffelartigen Ende des Loheisens wurde dann die Rinde vom Stamm abgeschalt Dabei musste man bedacht sein die Rinde als ganzes Stuck zu erhalten Die abgeschalte Rinde wurde dann auf einem aus Lohstangen gefertigten Trockengerust das Leer gelagert Erst wenn die Lohe nach mehreren Wochen der Lagerung zum Brechen trocken war bundelte man sie und brachte sie mit dem Kuhfuhrwerk zu einer der vielen damaligen Gerbereien Das Aufteilen der jeweiligen Waldflache war immer eine Arbeit die sehr ernst und sehr genau genommen wurde Zum festgelegten Termin musste jeder Gehoferschaftler oder sein Vertreter erscheinen Die Grundausrustung war ein Hiebbeil Krumm und ein Taschenmesser Hier kam dann auch der sogenannte Rosenkranz zu seiner Verwendung Jeder an der Gehoferschaft Beteiligte besass in diesem Rosenkranz ein Holzkugelchen auf dem seine Hausmarke eingekerbt war Dann wurden die einzelnen Kugelchen von der Schnur genommen und in einen Hut geworfen Nach intensivem Mischen entnahm einer dann die Kugeln einzeln aus dem Hut und diese wurden in der gezogenen Reihenfolge wieder auf die Schnur gereiht In dieser Reihenfolge wurde das Land zugeteilt Das zugeteilte Stuck Land musste da man durch das Unterholz nicht bis zu seinem Ende sehen konnte je nach Lange in mehrere Etappen Gemease eingeteilt werden Wegen der unterschiedlichen Breiten der einzelnen Messabschnitte musste fur jede Messung eine eigene Messlatte die Rute gefertigt werden Die Messung nahm der Vorstand vor Der Teilnehmer musste an einer Seite des zugeteilten Grundstuckes die Grenze mit einem Pfahl markierten der sein Hauszeichen trug individuelle Abweichungen einzelner Gehoferschaften sind moglich Die Angaben beziehen sich vorrangig auf die Gehoferschaft Schoden nbsp Literatur BearbeitenHeinrich Herrmann Die Gehoferschaften im Bezirk Trier in Rechtshistorische Reihe Band 73 ISBN 3 631 42183 4 Diether Koppe Die Gehoferschaften in Rheinland Pfalz Eine forstpolitische Untersuchung unter besonderer Berucksichtigung forstrechtlicher betriebswirtschaftlicher und forstgeschichtlicher Aspekte Hrsg Institut fur Forstpolitik und Raumordnung der Universitat Freiburg i Br Freiburg ZHF e V 1978 Siehe auch BearbeitenWaldgeding LohheckeWeblinks BearbeitenLiteratur zum Schlagwort Gehoferschaft im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Literatur zu Gehoferschaft in der Saarlandischen Bibliographie Saarlandisches Gehoferschaftsgesetz http sl juris de cgi bin landesrecht py d http sl juris de sl gesamt GehoefSchG SL htm GehoefSchG SL rahmenNormdaten Sachbegriff GND 4156328 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gehoferschaft amp oldid 193578028