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Gebotener Fasttag ist die Bezeichnung fur bestimmte Tage des Kirchenjahres an denen die romisch katholische Kirche die Glaubigen vom vollendeten 18 Lebensjahr bis zum Beginn des 60 Lebensjahres zum Fasten verpflichtet Bezeichnung BearbeitenIm Katechismus der Katholischen Kirche heisst es zu den gebotenen Fasttagen im Rahmen der funf Kirchengebote 1 Das funfte Gebot Du sollst die gebotenen Fasttage halten sichert die Zeiten der Entsagung und Busse die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten sie tragen dazu bei dass wir uns die Herrschaft uber unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen Katechismus der Katholischen Kirche 1997 Fasten und Abstinenz BearbeitenDie gebotenen Fasttage sind von Abstinenztagen zu unterscheiden 2 an denen Abstinenz von Fleischspeisen fur alle Glaubigen ab dem 14 Lebensjahr geboten ist 3 An einem Fasttag sollen die Glaubigen sich mit einer einmaligen Sattigung begnugen an einem Abstinenztag zusatzlich auf Fleischspeisen verzichten Ausserdem ist am Fasttag zu den beiden anderen Tischzeiten eine kleine Starkung erlaubt Fast und Abstinenztage werden dabei von Mitternacht zu Mitternacht berechnet 4 Der Codex Iuris Canonici von 1917 sprach dem Ortsordinarius das ist in der Regel der Ortsbischof das Recht zu fur ihren Bereich neben Feiertagen auch Fast und Abstinenztage anzuordnen jedoch nicht auf Dauer einzufuhren da dies nur dem Papst zusteht 5 Nach dem CIC von 1917 waren als Fast und Abstinenztage alle Freitage und Samstage der Fastenzeit geboten dazu die Quatembertage sowie die Vigiltage der Hochfeste Weihnachten Pfingsten Allerheiligen und der Aufnahme Mariens in den Himmel Gebotene Fasttage waren daruber hinaus alle Tage der Fastenzeit mit Ausnahme der Sonntage gebotene Abstinenztage alle Freitage des Kirchenjahres 6 Die apostolische Konstitution Paenitemini Papst Pauls VI regelte 1966 die Bestimmungen zum Fasten und zur Abstinenz neu Can 1251 des CIC von 1983 bestimmt nach dem Massgaben der jeweiligen Bischofskonferenz die Abstinenz von Fleischspeisen oder einer anderen Speise an allen Freitagen des Jahres wenn nicht auf einen Freitag ein Hochfest fallt sowie Abstinenz und Fasten an Aschermittwoch und Karfreitag 7 An den Fast und Abstinenztagen sollen sich die Glaubigen neben dem kirchenrechtlich gebotenen Fasten oder der Abstinenz in besonderer Weise dem Gebet widmen Werke der Frommigkeit und der Caritas verrichten sich selbst verleugnen indem sie die ihnen eigenen Pflichten getreuer erfullen 8 Einzelnachweise Bearbeiten Katechismus der Katholischen Kirche drittes Kapitel Artikel 14 Die Kirche Mutter und Lehrmeisterin II Die Gebote der Kirche 1997 Online auf www vatican va Abgerufen am 2 Oktober 2016 Michael Sintzel Christkatholisches Hausbuch Verlag von Georg Joseph Manz Regensburg 1842 S 48 Bistum Augsburg Fastenzeit fruher und heute Online auf www bistum augsburg de Abgerufen am 2 Oktober 2016 Codex Iuris Canonici Can 202 Hubert Schiepek Der Sonntag und kirchlich gebotene Feiertage nach kirchlichem und weltlichem Recht Adnotationes in ius canonicum ISSN 0946 9176 Bd 27 Peter Lang Frankfurt am Main 1995 Codex Iuris Canonici 1917 Can 1252 Codex Iuris Canonici Can 1251 Codex Iuris Canonici Can 1249 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gebotener Fasttag amp oldid 218500304