Ein Gasgerät ist ein mit dem Brennstoff Gas betriebenes Gerät.
Gasgeräte müssen eine CE-Kennzeichnung tragen und die deutschen Aufstell- und Anschlussbedingungen erfüllen. Dazu gehört die Angabe der geeigneten Gasart und Verteilungsdrücke als Gerätekategorie nach DIN EN 437.
In den Richtlinie 90/396/EWG und 2009/142/EG wurden Gasgeräte als „Gasverbrauchseinrichtungen“ bezeichnet. Die 2023 gültige Verordnung (EU) 2016/426 spricht von „Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe“.
Die Nennbelastung bezeichnet entweder die nominelle oder die bei der Inbetriebnahme eines Gasgeräts fest eingestellte Wärmebelastung. Bei Gasgeräten mit einstellbarer Nennbelastung liegt diese zwischen der größten Belastung und kleinster Belastung .
Die Nennbelastung (Aufnahmeleistung) ist nicht zu verwechseln mit der Nennleistung (Abgabeleistung) des Geräts. Die größte Belastung des Einzelgeräts ist nicht zu verwechseln mit der größten in einer Gasinstallation insgesamt angeschlossenen Nennbelastung , die bei der Dimensionierung von Rohrleitungen und Gas-Strömungswächtern von Relevanz ist.
Verwendungszweck Bearbeiten
Die Technische Regel für Gasinstallationen (TRGI) unterscheidet folgende Gasgeräte nach ihrem Verwendungszweck
- Gas-Durchlaufwasserheizer (DWH), ein Gerät der Art A, B oder C
- Gas-Vorratswasserheizer (VWH), ein Gasgerät der Art B oder C
- Gas-Kombiwasserheizer (KWH), ein Gasgerät der Art B oder C
- Gas-Heizkessel (HK), ein Gasgerät der Art B oder C zur Beheizung
- Gas-Brennwertgerät, ein Gasgerät der Art B oder C zur Beheizung oder Wassererwärmung
- Gas-Raumheizer (RH), ein Gasgerät der Art A, B oder C in der Art eines Einzelofens
- Gas-Warmlufterzeuger (WLE), ein Gasgerät der Art B oder C zur Beheizung
- Gas-Heizstrahler (HS), ein Gasgerät der Art A, B oder C zur Beheizung
- Gas-Heizherd (HH), ein Gasgerät der Art B oder C zum Kochen und Backen und Beheizen des Aufstellraumes
- Gasherd (H), ein Gasgerät der Art A zum Kochen und/oder Backen
- Gas-Kühlschrank (KS), ein Gasgerät zum Kühlen
- Gas-Wärmepumpe (WP) zur Beheizung oder Wassererwärmung
- Gas-Saunaofen (SO), ein Gasgerät der Art B oder C
- gasbeheizter Haushalts-Wäschetrockner (WT), ein Gasgerät der Art B oder C mit maximaler Wärmebelastung von 6 kW.
- Gasgrill (G), ein Gasgerät der Art A
- Gaslaterne (L), Gasleuchte oder Gasfackel, ein Gasgerät der Art A
- Gas-Terrassenstrahler (TS), ein Gasgerät der Art A
- dekoratives Gasfeuer für offene Kamine, ein Gasgerät der Art B
- Gas-Klimagerät zum Heizen und Kühlen von Gebäuden
- Brennstoffzellen-Heizgerät (BZ) zur Erzeugung von Strom und Wärme
- Gasbrenner mit oder ohne Gebläse zum Ein- oder Anbau in anderen Gasgeräten
- gasbetriebenes Blockheizkraftwerk zur Erzeugung von Stom und Wärme durch Verbrennungsmotor, Stirlingmotor oder Gasturbine
- Erdgastankgerät (ETG) zur Befüllung von Erdgastanks in Kraftfahrzeugen mit komprimiertem Erdgas
Gasgerätearten Bearbeiten
Die TRGI unterscheidet:
- Gasgeräte ohne Zuluft- und Abgasanlage, diese werden bezeichnet als
- Gasgeräteart A – raumluftabhängige Gasgeräte
- Gasfeuerstätten, deren Abgase über eine Abgasanlage abgeführt werden, unterteilt in
- Gasgeräteart B – raumluftabhängige Gasgeräte und
- Gasgeräteart C – raumluftunabhängige Geräte
Gasgeräteart A Bearbeiten
Gasgeräte der Art A sind raumluftabhängig, das heißt, ihre Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen. Die Abgase verbleiben im Raum und müssen durch Belüftung abgeführt werden.
Unterschieden wird ferner in Geräteart
Ein der Gasgeräteart nachgestelltes „AS“ (atmosphere sensity) steht für eine Raumluftüberwachungseinrichtung.
Gasgeräteart B Bearbeiten
Gasgeräte der Art B sind raumluftabhängig, das heißt, ihre Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen. Die Abgase der Geräte Art B werden ins Freie abgeführt. Typische Vertreter der Geräteart B sind atmosphärische Heizkessel, Gaswasserheizer, Umlaufwasserheizer und Einzelöfen.
Alle Gasgeräte der Art B müssen das Schutzziel 2 erfüllen: Ausreichende Verbrennungsluftversorgung
Gasgeräte mit Strömungssicherung (Art B1 und B4) müssen zusätzlich das Schutzziel 1 erfüllen: Sicheres Betriebsverhalten im Anfahrzustand (Abgasverdünnungsraum)
Der erste Index hinter dem Buchstaben „B“ hat folgende Bedeutung:
Der zweite Index hinter dem Buchstaben „B“ hat folgende Bedeutung:
Ein der Bezeichnung von Gasgeräten der Art B1x oder B4x nachgestelltes „BS“ steht für blocked safety und weist auf eine Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) hin. Ein nachgestelltes „AS“ steht für eine Raumluftüberwachungseinrichtung.
Den Gasgerätearten B22 und B23 wird den beiden Indizes noch der Buchstabe „P“ oder „D“ hinzugefügt. „P“ bedeutet, dass die Abgasführung bestimmungsgemäß unter Überdruck geschieht. „D“ bedeutet, dass die feuchte Trocknungsluft von gasbeheizten Wäschetrocknern oder ähnlichem gemeinsam mit Abgasanteilen über eine Leitung direkt ins Freie geführt wird.
Die raumluftabhängigen Gasgeräte der Art B müssen durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle oder besondere Belüftungsmaßnahmen ausreichend mit Verbrennungsluft versorgt werden. Unter anderem sollen die Regelungen zum Verbrennungsluftverbund dies sicherstellen.
Die Abgase der Geräte können über gewöhnliche Abgasschornsteine abgeführt werden.
Gasgeräteart C Bearbeiten
Gasgeräte der Art C sind raumluftunabhängig, denn sie bilden ein zum Aufstellraum hin geschlossenes System: Ihre Verbrennungsluft wird aus dem Freien zugeführt und die Abgase werden ins Freie abgeführt. Moderne Brennwertgeräte erreichen den besten Wirkungsgrad, wenn sie an ein Luft-Abgas-System angeschlossen werden, bei dem die Verbrennungsluft in einem Doppelrohr außen an den Abgasen vorbeigeführt wird.
Der erste Index hinter dem Buchstaben „C“ hat folgende Bedeutung:
Der zweite Index hinter dem Buchstaben „C“ und dem ersten Index hat die gleiche Bedeutung wie bei Gasgeräten der Art B:
Wenn alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgaswegs von der Verbrennungsluft umspült oder erhöhte Dichtheitsanforderungen erfüllt werden, können folgende Gasgerätearten mit einem „x“ gekennzeichnet werden: C12(x), C32(x), C42(x), C52(x) und C62(x)
Mit Ausnahme der Geräteart C6x sind zur Verbrennungsluft-Zu- und Abgasabführung die vom Gerätehersteller vorgesehenen, typgeprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Systeme zu verwenden.
Kategorien Bearbeiten
Die Gasgerätekategorie bestimmt, mit welcher Art von Gasen ein Gerät betrieben werden darf.
Geräte dieser Kategorie sind für den Betrieb mit Gasen einer Gasfamilie geeignet,
Geräte der Kategorie II können durch den Tausch der Brennerdüse mit Gasen zweier Gasfamilien verwendet werden
Geräte der Kategorie III können mit allen Gasfamilien betrieben werden.
Die Angabe der Kategorie I und II wird durch Indexzahlen ergänzt, die festlegen, ob das Gerät für Gase der Familien 1,2, 3 oder 4 geeignet ist. Bei Gasen der zweiten und dritten Gasfamilie werden meist zusätzlich die Gasgruppe angegeben. Bei Erdgas kann es sich dabei um die nach dem Prüfgas benannten Gruppen LL (für L-Gas) oder E (für H-Gas) handeln und bei Flüssiggas um die Untergruppen P (für Propan) oder B (für Butan).
Die Kennzeichnung „II2ELL3P/B“ würde dementsprechend bedeuten, dass das Gasgerät der Kategorie II mit zwei Gasfamilien betrieben werden kann, nämlich mit Gasen der 2. Gasfamilie (Erdgas) der Gruppe E und LL und Gasen der 3. Gasfamilie (Flüssiggas) der Gruppe P (Propan) und B (Butan).
Literatur Bearbeiten
- Gasgerätearten – Übersicht, Herausgeber: Bayernwerk, Stand 2013
Fußnoten Bearbeiten
- ↑ Erklär mal: Typ A / B / und C, In: SBZ-Monteur.de. 5. September 2016
- Richtlinie 90/396/EWG des Rates vom 29. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Gasverbrauchseinrichtungen. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 196, 26. Juli 1990, S. 15–29.
- Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über Gasverbrauchseinrichtungen (kodifizierte Fassung) In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 330, 16. Dezember 2009, S. 10–27.
- Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 81, 31. März 2016, S. 99–147.
- Begriffe, Daten, Technische Regeln Gasinstallation: Tipps für die Praxis, aktualisierte Ausgabe 2010. Herausgeber: ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V., www.asue.de und DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein
- Die Abgase werden zusammen mit der Abluft ins Freie geführt und die Zu- und Abluftabführung muss Bestandteil des Geräts oder nach Vorgaben des Herstellers errichtet sein.
- Wird kurz auch als Raumluftüberwachung sowie in Österreich und der Schweiz wohl als Oxystop-Sicherung bezeichnet.
- ↑ Erforderliche Kennzeichnung für Gasgeräte CE alleine reicht nicht, In: SBZ-Online, 19. August 2010, Ausgabe 16/17-2010
- Informationen der Mitgliedsstaaten - Übliche Gasarten und die entsprechenden Eingangsdrücke nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C, Nr. 206, 14. Juni 2018, S. 6.