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Das Forschungsstudium war in der DDR neben der Tatigkeit als wissenschaftlicher Assistent und der Aspirantur eine Moglichkeit zur Promotion Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtliche Stellung und Tatigkeit der Forschungsstudenten 3 Akademischer Grad 4 Einzelnachweise 5 WeblinksGeschichte BearbeitenDas Forschungsstudium wurde im Ergebnis der Dritten Hochschulreform durch eine Anweisung des Ministeriums fur Hoch und Fachschulwesen uber die Einrichtung des Forschungsstudiums an Universitaten und Hochschulen eingefuhrt 1 Die Rechtsgrundlage wurde mehrfach geandert Rechtliche Stellung und Tatigkeit der Forschungsstudenten BearbeitenVoraussetzungen fur die Aufnahme des Forschungsstudiums waren sehr gute Studienergebnisse und gesellschaftliches Engagement Die Dauer des Forschungsstudiums betrug drei Jahre und damit ein Jahr weniger als die befristete wissenschaftliche Assistenz Es schloss sich unmittelbar an das Direktstudium an oder begann kurz vor dessen Ende Forschungsstudenten waren keine Mitarbeiter der Hochschule bzw Universitat sondern weiter Studenten Sie erhielten einen Studentenausweis und konnten die damit verbundenen Vergunstigungen u a Fahrpreisermassigungen von 75 bei der Deutschen Reichsbahn nutzen Forschungsstudenten erhielten in den 1970er Jahren ein Grundstipendium 300 Mark der DDR im ersten 350 Mark im zweiten und 400 Mark im dritten Jahr In den 1980er Jahren betrug das Grundstipendium 500 Mark Ein Leistungsstipendium von 100 oder 150 Mark war moglich im Normalfall aber erst im zweiten und dritten Jahr Der Schwerpunkt der Tatigkeit lag in der Forschung insbesondere der Erstellung der Dissertation A In der Regel erteilten Forschungsstudenten auch Unterricht allerdings in geringerem Umfang als befristete Assistenten Der Unterricht wurde per Honorarvertrag zusatzlich bezahlt Forschungsstudenten waren in die wissenschaftliche Arbeit der Lehrstuhle und Sektion einbezogen Wurde das Forschungsstudium nicht abgeschlossen oder abgebrochen wurde das Hochschulzeugnis als vollwertiger Hochschulabschluss anerkannt Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23 Marz 1999 2 erfullt das Forschungsstudium nicht den Tatbestand einer gleichgestellten Beitragszeit da auch das Forschungsstudium durch ein staatliches Stipendium finanziert wurde So resultieren auch in diesem Rahmen wie alle Stipendien in der DDR 3 keine zusatzlichen Rentenanspruche Akademischer Grad BearbeitenNach Beendigung des Forschungsstudiums und einer erfolgreichen Verteidigung der Dissertation wurde der wissenschaftliche Grad Doktor eines Wissenschaftszweiges Promotion A verliehen Einzelnachweise Bearbeiten Anweisung Nr 2 1968 des Ministeriums fur Hoch und Fachschulwesen uber die Einrichtung des Forschungsstudiums an Universitaten und Hochschulen Verfugungen und Mitteilungen des M H F W 1968 Nr 1 2 S 9 Urteil des BSG vom 23 Marz 1999 Aktenzeichen B 4 RA 18 98 R Gbl der DDR Nr 11 10 Febr 1950 S 71ff Weblinks BearbeitenBericht einer ehemaligen Forschungsstudentin uber Modalitaten des Forschungsstudiums wissenschaftliche Aspirantur Bildungsweg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Forschungsstudium amp oldid 210362834