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Die Beitragszeit ist eine rentenrechtliche Zeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung fur die ein Pflichtbeitrag oder ein freiwilliger Beitrag gezahlt worden ist oder fur die ein Beitrag als gezahlt gilt fiktive Beitragszeit 55 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch SGB VI Ein Versicherter muss eine bestimmte Anzahl von Beitragszeiten zuruckgelegt haben um uberhaupt Leistungen der Rentenversicherung Renten Leistungen zu Teilhabe beanspruchen zu konnen Erfullung der Wartezeit Je hoher die Beitrage sind und je mehr Beitrage gezahlt werden desto hoher ist die Rente Inhaltsverzeichnis 1 Legaldefinition 2 Voraussetzungen 3 Besonderheiten 4 AuswirkungenLegaldefinition BearbeitenDas Gesetz regelt folgendermassen Auszug aus dem 55 S 1 SGB VI 1 Beitragszeiten sind Zeiten fur die nach Bundesrecht Pflichtbeitrage Pflichtbeitragszeiten oder freiwillige Beitrage gezahlt worden sind Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten fur die Pflichtbeitrage nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten Als Beitragszeiten gelten auch Zeiten fur die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind weil gleichzeitig Berucksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der Pflege eines pflegebedurftigen Kindes fur mehrere Kinder vorliegen Beitragszeiten sind Zeiten fur die nach Bundesrecht Pflichtbeitrage oder freiwillige Beitrage zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind Als Zeiten mit Pflichtbeitragen gelten auch Zeiten fur die Pflichtbeitrage als gezahlt gelten Hierzu zahlen Zeiten mit vollwertigen Beitragen Pflichtbeitragszeiten tatsachliche und fiktive freiwilligen Beitragen und die sogenannten beitragsgeminderten Zeiten Voraussetzungen BearbeitenGrundlegend ist dass der Beitrag fur eine Beitragszeit rechtmassig und entrichtet sein muss Kann der Versicherte nachweisen oder glaubhaft machen dass eine Beitragsentrichtung ohne sein Wissen nicht erfolgt ist obwohl sie laut Gesetz hatte erfolgen mussen stellt der Rentenversicherungstrager diese Zeiten wieder her Besonderheiten BearbeitenFur Zeiten des Wehr und Zivildienstes werden Beitrage vom Bund an den Rentenversicherungstrager gezahlt Fur Zeiten der Kindererziehung gelten fur Versicherte bei Geburten der Kinder vor 1992 12 Monate nach dem Geburtsmonat als Pflichtbeitragszeiten fur Geburten ab dem 1 Januar 1992 gelten 36 Monate nach dem Geburtsmonat als Pflichtbeitragszeiten Hierbei handelt es sich um eine sog fiktive Pflichtbeitragszeit Scheidet ein Beamter Richter oder Berufssoldat vor Erreichen eines Pensionsanspruches aus dem offentlichen Dienst aus so zahlt der Bund fur diese Zeiten eine sogenannte Nachversicherung Auch diese Zeiten gelten als vollwertige Beitragszeiten Soldaten auf Zeit werden ebenfalls nach Dienstzeitende fur die Dauer der Dienstzeit vom Bund nachversichert Fur Zeiten nach dem Fremdrentenrecht FRG gelten Beitrage fur Zeiten im Herkunftsland sofern sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden als Beitragszeiten Durch Leistung von Zahlungen aus Schadensersatzanspruchen gegen einen Schadiger konnen vom Rentenversicherungstrager ebenfalls Beitragszeiten fur einen geschadigten Versicherten begrundet werden sogenannte regressierte Beitrage Wenn auch nur fur einen Tag eines Monats ein Beitrag gezahlt wurde so gilt der ganze Kalendermonat als belegt und somit als Beitragszeit Wird ausserdem nur ein Monat innerhalb eines ganzen Jahres vollwertig gearbeitet entsteht in diesem Jahr die sogenannte beitragsgeminderte Zeit Auswirkungen BearbeitenBeitragszeiten haben durch die Hohe ihrer zugrunde gelegten sozialversicherungspflichtigen Entgelte Einfluss auf die spatere Rentenanspruchshohe eines Versicherten Ausserdem zahlen sie als volle Monate bei der Erfullung der Wartezeit fur das Erreichen eines Anspruches auf Leistungen Rehabilitation Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beitragszeit amp oldid 235059600