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Fertigpackungen sind Verpackungen meist von Lebensmitteln die in Abwesenheit des Endverbrauchers verpackt und verschlossen wurden so dass der Inhalt nicht mehr ohne sichtbare Anderungen der Verpackung manipuliert werden kann Inhaltsverzeichnis 1 Festlegungen 2 EWG Zeichen fur Fertigpackungen 3 Verantwortlichkeit 4 EinzelnachweiseFestlegungen Bearbeiten Fertigpackungen im Sinne dieses Gesetzes sind Verpackungen beliebiger Art in die in Abwesenheit des Kaufers Erzeugnisse abgepackt und die in Abwesenheit des Kaufers verschlossen werden wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Offnen oder merkliche Anderung der Verpackung nicht verandert werden kann 42 Absatz 1 Mess und Eichgesetz Gesetzliche Vorschriften regeln Aussehen und Produktkennzeichnung von Fertigpackungen Vorgeschriebene Packungsgrossen gibt es nur noch fur bestimmte Lebensmittel die in Anlage 1 der FPV aufgefuhrt sind Wein Bier Branntwein Milch Wasser Limonaden Safte Zucker Schokoladen und Kakao Bei allen anderen Lebensmitteln in Fertigpackung kann der Hersteller eigene Packungsgrossen wahlen siehe Abbildung 375 g Durch die Pflicht zur Grundpreiskennzeichnung bei jedem Lebensmittel muss der Preis pro Kilogramm oder pro Liter angegeben werden hat der Kunde jederzeit die Moglichkeit Preise zu vergleichen Folgende gesetzliche Vorschriften regeln in Deutschland den Verkauf von Fertigpackungen Fertigpackungsverordnung FPackV 1 Richtlinie zur Fullmengenprufung von Fertigpackungen RFP Mess und Eichgesetz Lebensmittel InformationsverordnungDas Eichrecht regelt die maximal zulassigen Abweichungen von den jeweiligen Nennfullmengen Die eichamtlichen Fertigpackungs Uberwachungen sollen sicherstellen dass es nicht zu Unterschreitungen der Nennfullmengen kommt Die statistischen Auswertungen sollen den Verbraucher davor schutzen dass die Packung weniger enthalt als angegeben Die Vorschriften sollen am Beispiel einer Mehlpackung von 1000 g dargestellt werden Der Mittelwert aller Packungen darf 1000 g Nennfullmenge nicht unterschreiten Die zulassige Minusabweichung bei 1000 g betragt 15 g 1 5 Die Minusabweichungen durfen von hochstens 2 der Fertigpackungen uberschritten werden Keine Packung darf eine grossere Minusabweichung als 3 aufweisen 2 sonst liegt jeweils ein Verstoss vor nbsp Nennfullmenge mit beigefugtem EWG eEWG Zeichen fur Fertigpackungen BearbeitenDas haufig auf Fertigpackungen aufgedruckte kleine e darf aufgedruckt werden wenn die Nennfullmenge nicht kleiner als 5 Gramm oder Milliliter und nicht grosser als 10 Kilogramm oder Liter ist Wenn neben der gesamten Fullmenge auch das Abtropfgewicht anzugeben ist so bezieht sich das EWG Zeichen nur auf die gesamte Fullmenge Packungen die dieses Zeichen tragen werden grundsatzlich nur im jeweiligen Mitgliedstaat der Europaischen Union uberpruft in dem sie hergestellt wurden Verantwortlichkeit BearbeitenDurchgesetzt wird die Einhaltung der gesetzlichen Regularieren durch die lokalen Eichbehorden Diese Eichbehorden fuhren in regelmassigen Intervallen Stichproben von Produkten durch Fallen einzelne Hersteller negativ auf werden die Kontrollen verscharft Im schlimmsten Fall kann eine Produktion stillgelegt werden Im Normalfall regelt der Markt dies jedoch sehr schnell da Hersteller kein Interesse daran haben negative Presse zu erhalten Je nach Grosse und Produktionsmengen von fertig verpackten Produkten konnen entweder Stichproben aus der laufenden Fertigung genommen und auf einer neben der Produktionslinie installierten nicht selbsttatigen statischen Waage gepruft werden oder es wird bei hohem Produktionsvolumen eine dynamische oder selbsttatige Waage direkt in die Produktionslinie integriert Da sich die Fertigverpackungsverordnung als fester Bestandteil der Qualitatssicherung etabliert hat bieten viele Waagenhersteller Waagen und Software an die den Hersteller von fertig verpackten Produkten bei den regelmassigen Prufungen unterstutzen Durch den Einsatz dieser Systeme konnen Hersteller dem Endverbraucher jederzeit nachweisen wie die Qualitatssicherung gearbeitet hat Es handelt sich um ein wie im Eichgesetz gefordert allgemein anerkanntes Verfahren Einzelnachweise Bearbeiten Text der Fertigpackungsverordnung Fertigpackungsverordnung FPackV PDF 9 Allgemeine Nennfullmengenanforderungen Absatz 4 In Bundesministerium der Justiz sowie Bundesamt fur Justiz 18 November 2020 abgerufen am 10 September 2023 Normdaten Sachbegriff GND 4154141 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fertigpackung amp oldid 237195228