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Die Fertigpackungsverordnung abgekurzt FertigPackV oder FPackV regelt in Deutschland alle Belange die bei der Abfullung von Produkten in Fertigpackungen bis derzeit 10 kg Fullgewicht durch den Hersteller zu berucksichtigen sind 1 Diese Anforderungen gelten fur alle Fertigpackungen nicht nur fur Fertigpackungen zur Abgabe an den Letztverbraucher Die Fertigverpackungsverordnung trat 1981 in Kraft Zuvor galt die Mindestwertforderung die heute beispielsweise noch in einigen Staaten der USA Gultigkeit hat BasisdatenTitel Verordnung uber FertigpackungenKurztitel FertigpackungsverordnungAbkurzung FertigPackV FPackVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Lebensmittelrecht GewerberechtFundstellennachweis 7141 6 1 6Ursprungliche Fassung vom 18 Dezember 1981 BGBl I S 1585 ber 1982 I S 155 Inkrafttreten am 31 Dezember 1981Neubekanntmachung vom 8 Marz 1994 BGBl I S 451 ber S 1307 Letzte Neufassung vom 18 November 2020 BGBl I S 2504 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Dezember 2020Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten In Osterreich gibt es seit 1993 ebenso eine Fertigpackungsverordnung abgekurzt FPVO 1993 2 Diese regelt die Fullvolumen und Mindestgewichte sowohl von Massbehaltnis Flaschen als auch von Fertigpackungen Dabei werden ebenso die Prufvorschriften Stichprobenmethodik und Packungskennzeichnung und damit der Umsetzung der EU Fertigpackungsrichtlinie 76 211 EWG geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Definitionen 1 1 Fertigpackung 1 2 Letztverbraucher 2 Vorgehensweise 3 Vorteile 4 Verantwortlichkeit 5 Literatur 6 EinzelnachweiseDefinitionen BearbeitenFertigpackung Bearbeiten Fertigpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art die in Abwesenheit des Kaufers abgepackt und verschlossen werden wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Offnen oder merkliche Anderung der Verpackung nicht verandert werden kann Letztverbraucher Bearbeiten Zu den Letztverbrauchern zahlen z B Haushalte Gaststatten und Kantinen Gewerbliche Weiterverarbeiter z B Backereien Nudelhersteller sind keine Endverbraucher Vorgehensweise BearbeitenGrundsatzlich mussen in Deutschland und Europa alle Produkte die in den Handel gelangen auf den Inhalt uberpruft werden und diese Prufungen mussen dokumentiert werden Wie ein Hersteller diese Prufungen durchfuhrt und wie sie dokumentiert werden bleibt ihm selbst uberlassen allerdings mussen die Prufungen wie der Gesetzestext sagt nach allgemein anerkannten Regeln der statistischen Qualitatssicherung regelmassig durchgefuhrt werden Ferner hat die Uberprufung mit einem geeigneten meist geeichten Kontrollmessgerat und einem allgemein anerkannten Messverfahren zu erfolgen 22 der FertigPackVO Fullmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen 2 Nach Gewicht oder Volumen gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfullmenge durfen gewerbsmassig nur in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht werden wenn die Fullmenge zum Zeitpunkt der Herstellung 1 im Mittel die Nennfullmenge nicht unterschreitet und 2 die in Absatz 3 festgelegten Werte fur die Minusabweichung von der Nennfullmenge nicht uberschreitet Das e hinter der Nennfullmengenangabe von 400 ml weist darauf hin dass Abweichungen von dieser Menge die Toleranzen der Fertigpackungsverordnung einhalten Die zulassigen Minusabweichungen sind nach Nennfullmengen gestaffelt und betragen fur Nennfullmengen 5 50 g bzw ml 9 fur Nennfullmengen 50 100 g bzw ml 4 5 g bzw ml fur Nennfullmengen 100 200 g bzw ml 4 5 fur Nennfullmengen 200 300 g bzw ml 9 g bzw ml fur Nennfullmengen 300 500 g bzw ml 3 fur Nennfullmengen 500 1 000 g bzw ml 15 g bzw ml fur Nennfullmengen 1 000 10 000 g bzw ml 1 5 Vorteile BearbeitenDiese Regeln haben Vorteile fur den Verbraucher aber auch fur den Produzenten selbst Fur den Verbraucher wird durch diese Regelung sichergestellt dass er in den beschriebenen zugelassenen Schwankungen tatsachlich die bezahlte Menge erhalt ohne dies selbst kontrollieren und im Zweifelsfall Klage vor einem Gericht erheben zu mussen Der Produzent hat naturlich das Bestreben moglichst wenig seiner teuren Erzeugnisse unbezahlt an den Verbraucher zu geben Fur ihn entsteht durch die Zulassigkeit geringer Abweichungen nach unten bei einzelnen Verpackungen wenn die Durchschnittsmenge in allen Verpackungen nicht nach unten abweicht ein Instrument die eigene Fertigung zu optimieren d h die durchschnittliche Fullmenge eines Produktes moglichst nah an die deklarierte Nennfullmenge zu bringen den Abfullprozess zu optimieren Andernfalls musste er im Durchschnitt eine hohere Menge einfullen um sicherzustellen dass keine Verpackung die angegebene Fullmenge unterschreitet Verantwortlichkeit BearbeitenDurchgesetzt wird die Einhaltung der gesetzlichen Regularien durch die lokalen Eichbehorden Diese Eichbehorden fuhren in regelmassigen Intervallen Stichproben von Produkten durch Fallen einzelne Hersteller negativ auf werden die Kontrollen verscharft Im schlimmsten Fall kann eine Produktion stillgelegt werden Im Normalfall regelt der Markt dies jedoch sehr schnell da Hersteller kein Interesse daran haben negative Presse zu erhalten Je nach Grosse und Produktionsmenge von fertig verpackten Produkten konnen Stichproben aus der laufenden Fertigung genommen werden Diese werden entweder mit einer neben der Produktionslinie installierten nicht selbsttatigen statischen Waage oder bei hohem Produktionsvolumen mit einer direkt in die Produktionslinie integrierten dynamischen oder selbsttatigen Waage durchgefuhrt Da sich die Fertigverpackungsverordnung als fester Bestandteil der Qualitatssicherung etabliert hat bieten viele Waagenhersteller Waagen und Software an die den Hersteller von fertig verpackten Produkten bei den regelmassigen Prufungen unterstutzen Durch den Einsatz dieser Systeme konnen Hersteller dem Endverbraucher jederzeit nachweisen wie die Qualitatssicherung gearbeitet hat Es handelt sich um ein wie im Eichgesetz gefordert allgemein anerkanntes Verfahren Literatur BearbeitenRechtsgrundlagen zum Fertigverpackungsrecht aus dem Behr s Verlag Kommentar zum Fertigpackungsrecht Eichgesetz Fertigpackungs VO und Preisangebanerecht Band 1 Stand 1 Juni 2006 Herausgeber Dr Arthur Strecker Behrs Verlag Einzelnachweise Bearbeiten Verordnungstext FertigPackV 1981 PDF 128 kB Osterreichische Verordnungstext zur Fertigpackungsverordnung FPVO 1993 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4258851 0 lobid OGND AKS VIAF 213256968 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fertigpackungsverordnung amp oldid 225282081