Fahrplantrasse ist im Eisenbahnbetrieb die planmäßige zeitliche und räumliche Belegung eines Streckenabschnitts durch einen Zug. Sie führt dabei von einer Start- zu einer Ziel-Betriebsstelle (in der Regel Start- und Ziel-Bahnhof) und ist die Grundeinheit, aus der in der Fahrplanung ein Fahrplan konstruiert wird.
Beschreibung Bearbeiten
Durch die Trasse wird zeitlich und räumlich exakt festgelegt, welcher Zugfolgeabschnitt zu welcher Zeit durch einen bestimmten Zug belegt werden darf. Ein Abschnitt darf dabei in der Regel von nicht mehr als einem Zug gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Einzurechnen ist darüber hinaus die Sperrzeit für vorbereitende und nachlaufende betriebliche Maßnahmen (z. B. für das Umstellen von Weichen, für das Vorankündigen von Signalen und für die vollständige Räumung des Abschnitts).
In Deutschland unterscheidet die DB Netz AG verschiedene Formen von Fahrplantrassen. Die Regeltrasse wird für die gesamte Dauer des Jahresfahrplans festgelegt. Bedarfstrassen sind Fahrplantrassen, die dem Verkehrsunternehmen je nach Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Alle Trassen, die keine Regeltrassen sind, werden als „Sondertrassen“ bezeichnet. Katalogtrassen werden vor der Fahrplanerstellung konstruiert und den Verkehrsunternehmen für ihre Trassenbestellung vorgelegt. Dies können Systemtrassen sein, die vor der Netzfahrplanerstellung konstruiert werden, oder Angebotstrassen, die nach der Netzfahrplanerstellung konstruiert werden.
Darstellungsformen Bearbeiten
In der Fahrplankonstruktion dominiert die Darstellung der Trasse in Zeit-Wege-Linien als sogenannter Bildfahrplan. Sie wird den Triebfahrzeugführern als Buchfahrplan in vereinfachter und ergänzter Darstellung in Textform mitgeteilt.
Trassenkapazität Bearbeiten
Die Zahl der maximal möglichen Fahrplantrassen in eine Bahnstrecke (Trassenkapazität) ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem:
Die Verspätungsanfälligkeit eines Fahrplans hängt entscheidend davon ab, ob die Fahrplantrassen mit den genannten Faktoren übereinstimmen. Auf dicht belegten Strecken bergen Trassen mit nur geringfügigen Pufferzeiten ein hohes Verspätungsrisiko.
Vergabe Bearbeiten
Fahrplantrassen werden von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), in Deutschland größtenteils DB Netz, bestellt. Das EIU konstruiert die Trasse im Tagestrassengefüge und verkauft sie gegen Trassenentgelt an das EVU. Die Trasse ist das Hauptprodukt eines EIU. Im Schienennetz der Deutschen Bahn werden Fahrplantrassen nach dem Trassenpreissystem tarifiert. Der Trassenpreis hängt zum einen vom Ausbauzustand der Infrastruktur, zum anderen von dem Maß zeitlicher Sicherheit ab, in dem die Trasse gewährt wird. Hinzu treten weitere Entgeltkomponenten für spezielle Züge (z. B. solche mit hohem Gewicht), regionalspezifische Gesichtspunkte oder Anreize, um Betriebsstörungen zu minimieren.
Die vom EIU angebotenen Abfahr- und Ankunftszeiten können auf Grund von konkurrierender Trassen anderer EVUs von den Wünschen des bestellenden EVUs abweichen. Es kann bei größeren Abweichungen die Trasse auch ablehnen. Nach EIBV, EU-Richtlinien und AEG muss der Zugang zum Netz (Trassenvergabe) diskriminierungsfrei erfolgen. Dies wird durch die Bundesnetzagentur überwacht.
Literatur Bearbeiten
- Jürgen Janicki: Systemwissen Eisenbahn. Berlin 2011. ISBN 978-3-9808002-6-6
Weblinks Bearbeiten
- Trassen – Übersicht Informationen zu Produkten, Preisen, Anmeldungen und Abrechnung von Trassen. DB Netz
- Gustav Richard: Zugzahlenspielereien: Kapazität von Eisenbahninfrastruktur auf YouTube, 7. März 2021.
Einzelnachweise Bearbeiten
- Janicki, S. 173.
- DB Netz AG - Richtlinie 402.0104 (24) Trassenmanagement - Begriffe, Stand 1. Juni 2009
- Janicki, S. 174f.
- § 2 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen i. V. m. der Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur.