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Das Europaische Wahrungsabkommen EWA englisch European Monetary Agreement war ein volkerrechtlicher Vertrag zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der fruheren OEEC heute OECD Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Funktionsweise 3 Geschichte 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas EWA wurde am 5 August 1955 in Paris von den OEEC Mitgliedstaaten Westdeutschland Belgien Frankreich Italien Luxemburg Niederlande und Vereinigtes Konigreich geschlossen und trat am 27 Dezember 1958 in Kraft 1 Diesen sieben Staaten schlossen sich am 29 Dezember 1958 weitere funf Lander an Es unterstutzte die Konvertibilitat der Wahrungen dieser Staaten die im Januar 1959 wirksam wurde und loste die Europaische Zahlungsunion ab Letztere hatte mit der Einfuhrung der Konvertibilitat ihr Hauptziel erreicht 2 Das EWA endete am 31 Dezember 1972 und wurde durch ein neues Abkommen uber die Zusammenarbeit der OECD Mitgliedstaaten auf wahrungspolitischem Gebiet abgelost 3 Funktionsweise BearbeitenRechtsgrundlage fur das EWA war in Deutschland ein Gesetz uber das EWA vom 26 Marz 1959 4 Zu den Hauptaufgaben des EWA gehorte der multinationale Zahlungsbilanzausgleich der durch kurzfristige Devisenkredite zwischen den Zentralbanken der EWA Mitgliedstaaten herbeigefuhrt wurde um wesentliche Volatilitaten der Wechselkurse zu vermeiden 5 Fur ihre Wahrungen legten die EWA Mitglieder obere und untere Interventionspunkte im Verhaltnis zum US Dollar mit einer Wechselkursbandbreite von zunachst 1 und spater 1 5 fest Wurde diese Bandbreite uberschritten mussten die Zentralbanken durch Devisenmarktinterventionen eingreifen Agent fur das EWA war die Bank fur internationalen Zahlungsausgleich Die Rechnungseinheit RE war anfanglich in Bezug auf den US Dollar dieser versehen mit einer Goldkonvertibilitat von 0 88867088 Gramm Feingold definiert es galt 1 RE 1 US Dollar Mit der Einstellung der Goldkonvertibilitat des US Dollar im August 1971 wurde dieser fixe Wert zu einem rein abstrakten Massstab der RE 6 Geschichte BearbeitenDie im Juli 1950 im Rahmen der damaligen OEEC errichtete Europaische Zahlungsunion vereinbarte ein Clearing der Mitgliedstaaten bis zur Konvertibilitat der einzelnen Wahrungen im Dezember 1958 Vierzehn westeuropaische Staaten erklarten im Dezember 1958 die Konvertibilitat ihrer Wahrungen 7 8 Es folgte ab Januar 1959 das bereits im August 1955 gegrundete Europaische Wahrungsabkommen mit dem eine europaische Rechnungseinheit RE verbunden war und eine durchschnittliche Entwicklung des Wertes der Wahrungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ausdruckte Dem aus zwolf Staaten bestehenden EWA traten 1965 weitere funf Staaten bei Israel ubernahm Beobachterstatus Im Januar 1975 folgte die Europaische Rechnungseinheit ERE welche auf einem so genannten Wahrungskorb der Mitgliedstaaten basierte dessen Umrechnungssatz zur ERE jeden Tag zur Verfugung stand und taglich im Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften veroffentlicht wurde 9 Die ERE wurde zunachst im Marz 1975 bei der Europaischen Investitionsbank und im April 1975 beim Europaischen Entwicklungsfonds eingefuhrt um dann im Januar 1976 bei der EGKS eingesetzt zu werden Im Januar 1978 wurde der Gesamthaushalt der Europaischen Gemeinschaft in ERE aufgestellt 10 Die ERE wurde im Januar 1981 durch die Europaische Wahrungseinheit ECU ersetzt dem Vorlaufer des heutigen Euro der im Januar 1999 eingefuhrt wurde Weblinks BearbeitenVertrag des Europaischen Wahrungsabkommens franzosisch Einzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Grill Hrsg Gabler Bank Lexikon 1995 S 588 Thorsten Hadeler Hrsg Gabler Volkswirtschafts Lexikon 1997 S 340 Volker Hafner Hrsg Gabler Volkswirtschafts Lexikon 1983 S 170 BGBl II S 296 Wolfgang Grill Hrsg Gabler Bank Lexikon 1995 S 588 Verlag Th Gabler GmbH Hrsg Gabler Volkswirtschafts Lexikon 1990 S 682 Monatsberichte der Deutschen Bundesbank DM wird frei konvertierbar Dezember 1958 S 3 ff Geschaftsbericht der Deutschen Bundesbank fur das Jahr 1958 1959 S 47 f BT Drs 7 4136 vom 8 Oktober 1975 Vorschlag einer Richtlinie zur Anderung der Richtlinie des Rates vom 24 Juli 1973 zur Koordinierung der die Aufnahme und Ausubung der Direktversicherung ausser Lebensversicherung betreffenden Rechts und Verwaltungsvorschriften S 2 Michael Olsson Dirk Piekenbrock Kompakt Lexikon Umwelt und Wirtschaftspolitik 1998 S 109 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaisches Wahrungsabkommen amp oldid 230462491