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Erschleichung oder Subreption von lateinisch subreptio ist ein Begriff des romischen Rechts das in Europa als gemeines Recht bis ins 19 Jahrhundert galt Im heutigen Recht ist der Begriff vor allem erhalten als Erschleichen von Leistungen In der deutschen Philosophie des 18 Jahrhunderts spielte der Begriff eines Fehlers der Erschleichung lat vitium subreptionis eine bedeutende Rolle Christian Wolff und Immanuel Kant warnten davor nicht empirische und empirische Vorstellungen zu verwechseln und so die empirische Herkunft bestimmter Vorstellungen zu erschleichen In der traditionellen Logik ist Erschleichung zum einen die Erreichung eines falschen Ergebnisses aufgrund eines korrekten Schlusses aber falscher Voraussetzungen die moglicherweise das gewollte Ergebnis in unklarer Formulierung bereits enthalten Zum anderen ist es ein falscher Schluss im Syllogismus bei dem der Mittelbegriff im Obersatz und Untersatz nicht identisch ist Quaternio terminorum Vervierfachung der Begriffe Siehe auch BearbeitenErschleichung des ausserehelichen BeischlafsLiteratur BearbeitenHanno Birken Bertsch Subreption und Dialektik bei Kant Der Fehler der Erschleichung in der Philosophie des 18 Jahrhunderts Forschungen und Materialien zur deutschen Aufklarung 2 Bd 19 Verlag Frommann Holzboog Bad Cannstatt 2006 ISBN 978 3 7728 2376 3 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erschleichung amp oldid 190966382