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Das Erfurter Abkommen war ein zwischen dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund NSDStB und den Korporationen des Allgemeinen Deutschen Waffenrings ADW geschlossenes Ubereinkommen zur Regelung der beiderseitigen Interessen Hintergrund BearbeitenDie Vorlage erfolgte auf dem Erfurter Waffenstudententag im April 1931 Der NSDStB beantragte auf der Grundlage einer von Baldur von Schirach im Juli 1930 ausgearbeiteten Ehrenordnung die Anerkennung durch den ADW und verpflichtete sich im Gegenzug sich nicht in reine ADW Angelegenheiten einzumischen und die Geltung seiner eigenen Ehrenordnung nicht auf andere Waffenstudenten auszudehnen Dafur bat die Fuhrung des NSDStB darum uber die Verwicklung von Mitgliedern des Bundes in Ehrenangelegenheiten informiert zu werden Problematisch war die Ankundigung des NSDStB Ehrenstrafen mit Ausschluss gegen seine Mitglieder nur dann anzuerkennen wenn auch gegen die eigene Ehrenordnung verstossen worden war und ADW Verrufe zwar anzuerkennen aber nicht selbst umzusetzen Die letztere Bestimmung wurde wohl mit Rucksicht auf ein kurz zuvor durchgefuhrtes Ehrengerichtsverfahren gegen Baldur von Schirach aufgenommen Das Erfurter Abkommen wurde durch die Deutsche Burschenschaft die Deutsche Landsmannschaft den Weinheimer Senioren Convent den Rudolstadter Senioren Convent den Naumburger Senioren Convent und den Akademischen Turnbund ratifiziert Der Miltenberger Ring und der Sondershauser Verband lehnten es ab Der Kosener Senioren Convents Verband uberliess die Abstimmung daruber satzungsgemass den einzelnen Senioren Conventen Am 15 August kundigten die Deutsche Burschenschaft der Weinheimer Senioren Convent und die Deutsche Landsmannschaft das Abkommen zum 1 November wieder auf Eine zweite Fassung wurde am 4 November 1931 paraphiert Entscheidende Anderung war dass der NSDStB die Kompetenz der Korporationen gegenuber ihren Mitgliedern in allen studentischen Verpflichtungen anerkannte Bereits im Dezember kam es anlasslich der Neuwahlen zur Fuhrung der Deutschen Studentenschaft zu einem Eklat als die NSDStB Vertreter im Hauptausschuss der DSt entgegen der mit den Verbanden getroffenen Absprache nicht den Corpsstudenten Hans Heinrich Schulz sondern den bisherigen DSt Vorsitzenden Walter Lienau zum Altesten der Deutschen Studentenschaft wahlten Der NSDStB kundigte wenige Tage spater einigen Verbanden das gerade erst erneuerte Abkommen auf Die Verbande beriefen ihrerseits ihre Vertreter aus der Leitung der Deutschen Studentenschaft zuruck naherten sich aber bald wieder an den Studentenbund an Quellen BearbeitenArchiv des Allgemeinen Deutschen Waffenrings Institut fur Hochschulkunde an der Universitat Wurzburg Kosener Archiv Bestand B 6Literatur BearbeitenRosco G S Weber Die deutschen Corps im Dritten Reich Koln 1998 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erfurter Abkommen amp oldid 216702291